Gerichtlich angeordnete Delogierungen ausgesetzt
Gerichtlich angeordnete Delogierungen sind derzeit ausgesetzt, so Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner, der weiters in Aussicht stellt, dass die Wohnbeihilfe im Falle einer Verschärfung der Coronakrise und flächendeckenden Einkommensausfällen vonseiten der Landesregierung jederzeit so angepasst werden könne – sodass niemand fürchten müsse, seine Wohnung zu verlieren.
Gerichtlich angeordnete Delogierungen würden derzeit nicht exekutiert. Auch die im Delogierungsverfahren einzuhaltenden Fristen auf Seiten des Vermieters würden für die Dauer der Krise vorläufig ausgesetzt. „Wohnen ist ein Grundpfeiler der sozialen Sicherheit und wir lassen hier ganz bestimmt niemanden allein und in Unsicherheit zurück“, so Haimbuchner.