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Entscheidung im Fall Wojak soll noch vor Nationalratswahl fallen

Von René Laglstorfer   09.August 2019

Heute Abend endet die erste von dreizehn Arbeitswochen, in denen der abgesetzte Braunauer Bezirkshauptmann Georg Wojak der Gesundheitsabteilung des Landes in Linz als einfacher Sachbearbeiter dienstzugeteilt ist. Aber wie geht es bis zum 3. November, an dem die Versetzung des 59-Jährigen ausläuft, in der Causa weiter?

Noch im August soll die sechsköpfige Begutachtungskommission des Landes erstmals zusammenkommen, um ein Gutachten über das weitere berufliche Schicksal Wojaks auszuarbeiten. Geleitet wird die Kommission von Hilde Hartl, Chefin der Personalobjektivierungsstelle des Landes. Die weiteren Mitglieder sind Landes-Präsidialdirektorin Antonia Licka, Landes-Personalabteilungsleiter Helmut Ilk, der Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts, Markus Kitzberger, sowie die Wiener Personalberater Andrea Schörghofer-Tomassich und Thomas Stummer.

Gemeinsam werden sie die 27 Vorwürfe gegen Wojak – darunter, dass er Strafen reduziert, den Dienstwagen privat genutzt und Verfügungsmittel des Braunauer Sozialhilfeverbands zweckentfremdet haben soll – prüfen und den Erfolg seiner bisherigen Tätigkeit in "fachlicher und innerdienstlicher Hinsicht" beurteilen. Dabei kann die Kommission auch Unterlagen und Auskünfte einholen. Außerdem muss Wojak angehört werden.

Auf Basis dieses Gutachtens, das laut Landesamtsdirektor Erich Watzl jedenfalls noch vor der Nationalratswahl am 29. September vorliegen soll, gibt die sechsköpfige Kommission mit Mehrheitsbeschluss eine nicht bindende Empfehlung an Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) ab. Er allein entscheidet schließlich, ob Wojak wieder als Bezirkshauptmann nach Braunau zurückkehrt, im Landesdienst in Linz bleibt oder eine Kündigung bzw. Entlassung erfolgt. Im Landhaus rechnet man bereits jetzt mit einem Wiedersehen mit Wojak vor dem Arbeitsrichter.

Ob der abberufene Braunauer Bezirkshauptmann auch vor einen Strafrichter muss, ist noch fraglich. Laut Staatsanwaltschaft Ried hat das Land "bisher nur einige Kopien" übermittelt. Mit einer Sachverhaltsdarstellung gegen Wojak wird erst Ende August gerechnet. Erst dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob überhaupt ermittelt wird.

Schon 2018 Anzeige gegen Wojak

Dabei hatte es bereits im Vorjahr eine anonyme Strafanzeige gegen Wojak wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten im Sozialhilfeverband Braunau gegeben. Damit sollte laut Anwalt Bruno Binder Wojaks Wiederbestellung als Bezirkshauptmann für eine dritte Amtsperiode von fünf Jahren verhindert werden, die er im Mai 2018 angetreten hat. Die Ermittlungen zu den damaligen Vorwürfen hat die Staatsanwaltschaft im Juni 2019 eingestellt.

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