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Deutschnachweis für Wohnbeihilfe: EuGH fällt kein eindeutiges Urteil

Von Heinz Steinbock,  11. Juni 2021 00:04 Uhr
Deutschnachweis für Wohnbeihilfe: EuGH fällt kein eindeutiges Urteil
Wohnbaureferent Haimbuchner (re.) beruft sich auf das Gutachten des Sozialrechtlers Wolfgang Mazal.

LINZ. Das Landesgericht Linz muss klären, ob die Wohnbeihilfe eine "Kernleistung" ist.

Kein eindeutiges Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber gefällt, ob der Nachweis von Deutschkenntnissen für den Bezug der oberösterreichischen Wohnbeihilfe dem EU-Recht entspricht. Die EU-Richter spielten den Ball an das heimische Landesgericht zurück.