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Ackerl muss im Swap-Prozess in den Zeugenstand

Von Jasmin Bürger   11.April 2019

Die Prozesskosten für den Rechtsstreit zwischen Stadt Linz und Bawag um den verhängnisvollen Swap 4175 am Wiener Handelsgericht werden ab sofort weniger: Richter Andreas Pablik gab am gestrigen Verhandlungstag dem Antrag der Linzer Anwälte statt, vorerst nur deren Klage gegen die Bank zu verhandeln.

Weil diese einen geringeren Streitwert (rund 27 Millionen Euro) als die Gegenklage der Bawag (knapp 500 Millionen Euro) hat, sinkt auch der Stundensatz für Kostenersätze und etwaige Gebühren für Berufungen. Die Gegenklage wird dann nach rechtskräftiger Entscheidung in der Erstklage weitergeführt: Für Pablik ein durchaus prozessüblicher Vorgang, die niedrigeren Kosten könnten "vor allem für die Stadt Linz relevant sein".

In der Sache wird es am Freitag spannend: Dann ist Ex-Landesrat Josef Ackerl (SP) als Zeuge geladen. Er war zur Zeit des Swap-Abschlusses 2007 für die SP-geführten Gemeinden in Oberösterreich zuständig. Eine der vielen Fragen, um die es im Prozess geht, ist, ob das hochriskante Finanzgeschäft nicht durch das Land genehmigungspflichtig gewesen wäre.

Verneint wurde diese Frage gestern vom Leiter der Abteilung "Öffentliche Hand" bei der Bawag, Peter R. Seiner Wahrnehmung nach habe es 2007 "in keinem Bundesland in keiner Gemeindeordnung eine Genehmigungspflicht für Derivatgeschäfte" gegeben. Dennoch sei in Oberösterreich auch von anderen kommunalen Kunden stets signalisiert worden, dass das Land keine Bedenken habe, so R., der den Linzer Swap 2010, als das Geschäft schon deutlich ins Minus gedreht hatte, übernommen hatte. Ansprechpartner für die Bawag sei stets der Linzer Ex-Finanzdirektor Werner Penn gewesen, laut R. "ein Profi für Finanzgeschäfte".

Am Freitag geladen sind auch der frühere Chef der Direktion Inneres und Kommunales und Penns Vorgänger.

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