Landespolitik
Rübig will nicht, dass Rechnungen offengelegt werden

BRÜSSEL/LINZ. Kritik an fehlender Transparenz bei Spesen-Pauschale der EU-Abgeordneten – Welser Politiker wehrt sich.
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Im EU-Parlament ist eine Debatte über Zulagen für Abgeordnete entbrannt. Die Europa-Politiker bekommen neben dem Brutto-Monatsgehalt von 8484 Euro eine Spesen-Pauschale von 4416 Euro monatlich, um Bürokosten abzudecken. Vertreter von grünen, linken, rechten und EU-skeptischen Fraktionen kritisieren regelmäßig die fehlende Transparenz, denn die rechtmäßige Verwendung des Geldes muss nicht mit Rechnungen nachgewiesen werden.
Am Mittwoch war das Thema wieder einmal auf der Tagesordnung. Eine knappe Mehrheit der EU-Abgeordneten stimmte für die Offenlegung aller Rechnungen, um Missbrauch zu verhindern. Dennoch dürfte es nicht dazu kommen, weil das Präsidium des EU-Parlaments hier die letzte Instanz ist und üblicherweise dagegen stimmt. In die Schusslinie gekommen ist der Welser EU-Parlamentarier und Budget-Chefverhandler Paul Rübig. Er hatte vor der Abstimmung in einer E-Mail an einen großen Teil der Abgeordneten dafür geworben, bei der aktuellen Regelung zu bleiben.
Hohe Kosten für drei Büros
Gibt es etwas zu verbergen? Nein, aber er sei gegen "Vernaderung", sagt Rübig. Würde offengelegt, würde jedes Detail kritisiert, etwa warum man einen Stift bei einer bestimmten Firma kaufe oder ein Büro an einem gewissen Standort habe. "Man wäre in ständigem Rechtfertigungsdruck, der einen am Arbeiten hindert." Auch wäre die Bürokratie groß. Im EU-Parlament wären 80 zusätzliche Mitarbeiter nötig, wenn jeder Beleg geprüft werden müsste. Die Spesen-Pauschale ergebe genau so Sinn wie Kilometer-Pauschalen bei Mitarbeitern. "Über die Grenze darf man nicht kommen, dafür bin ich weiterhin", sagt Rübig. Wer seinen Abgeordneten-Job ordentlich mache, mit Büros in Brüssel, Straßburg und dem Heimatland, brauche diese Summe zur Kostendeckung. Sie sei schon sparsam angesetzt.
Die allgemeine Veröffentlichung wäre laut Rübig zudem illegal, weil dies laut einem Gerichtsurteil gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoße. Es sei unverschämt, dass jene, die die Offenlegungs-Pflicht fordern, dies selbst freiwillig nicht tun. "Denn das Recht zu veröffentlichen hat jetzt schon jeder, solange er den Datenschutz einhält", sagt Rübig. Die Debatte sei getrieben von jenen, die Europas Demokratie destabilisieren wollten. (az)