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Fekter lässt Komanis wieder einreisen

19.Oktober 2010

 

Innenministerin Maria Fekter (VP) zog gestern die Notbremse. Nachdem die Abschiebung der Familie Komani mit den achtjährigen Zwillingsmädchen in den Kosovo in der Bevölkerung eine Welle der Entrüstung ausgelöst hatte, reagierte Fekter.

In einer rasch einberufenen Pressekonferenz kündigte sie an, dass die negativen Bescheide im Fall Komani aufgehoben werden. Damit kann die Mutter, die derzeit in einem Wiener Spital wegen psychischer Probleme betreut wird, vorerst hierbleiben. Der Vater und die zwei Mädchen können im Ausland einen Antrag auf ein humanitäres Visum stellen und auf diese Weise wieder einreisen.

„Wir ändern nicht den Kurs. Das Gesetz ist ein gutes Gesetz“, sagte Fekter. Allerdings: „Wenn Recht verletzt wird, greife ich ein.“ Für die Innenministerin ist klar, wer die Schuld an der Abschiebung trägt: der Magistrat Steyr. Dieser habe nicht ausreichend geprüft, ob die Kriterien für einen humanitären Aufenthalt erfüllt seien. Der negative Bescheid des Magistrats sei mangelhaft und werde deshalb aufgehoben.

Der Steyrer Bürgermeister Gerhard Hackl (SP) will sich den Schwarzen Peter nicht zuschieben lassen. Er präsentierte gestern ein Schreiben des Magistrats Steyr an die Sicherheitsbehörde. Darin befürwortet der Magistrat aufgrund der guten Integration der Komanis das Bleiben der Familie.

Die Komanis waren 2004 illegal nach Österreich gekommen, der Verwaltungsgerichtshof hatte ihren Asylantrag letztlich abgelehnt. Die Höchstrichter hatten zu entscheiden, ob Österreich oder Ungarn, wo die Familie ihren ersten Asylantrag gestellt hatte, zuständig sei. Die letzte Möglichkeit für die Komanis, in Österreich zu bleiben, war deshalb das humanitäre Bleiberecht.

Letztverantwortung

Über das Bleiberecht hat der Magistrat zwar zu entscheiden, allerdings mit Einschränkung. Die Behörde muss sich mit der dem Innenressort unterstellten Sicherheitsdirektion koordinieren. Und im Fall Komani hatte die Sicherheitsdirektion die Erteilung eines humanitären Bleiberechts nicht befürwortet.

„Die Sicherheitsdirektion hat das erste und das letzte Wort“, sagt Asylanwalt Georg Bürstmayr im Gespräch mit den OÖNachrichten. „Der Magistrat unterliegt der Weisung der Sicherheitsdirektion und damit dem Bund“, wird in Fachkreisen erläutert.

Steyr wird sich mit dem Fall nicht mehr beschäftigen. Da die Mutter in der Bundeshauptstadt im Krankenhaus liegt, ist der Magistrat Wien für die Komanis nunmehr zuständig.

Fekter verwies darauf, dass noch 1250 Asylfälle mit Kindern offen seien. Hier sollen künftig das Ministerium und der Menschenrechtsbeirat vorzeitig in die Entscheidungen eingebunden werden.

Arigona bald zurück

Auch ein anderer Fall könnte demnächst für die Betroffenen glücklich enden. Die Mutter von Arigona Zogaj wurde im Kosovo geschieden. Sie erhält das Sorgerecht für die zwei minderjährigen Kinder. Arigona und ihre Geschwister können ein Schülervisum beantragen, die Mutter ein Arbeitsvisum. Damit sind die Bedingungen für eine Einreise erfüllt. (gana)

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28. März 2024