Deutschpflicht: Mahr will Minister umstimmen
LINZ. Mit der Absage von Bildungsminister Heinz Faßmann (VP), eine Deutschpflicht in den Schulen einzuführen, will sich FP-Klubobmann Herwig Mahr nicht abfinden.
Wie berichtet, hatte Faßmann nach dem mittlerweile achten oberösterreichischen Antrag in einem Brief an Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Mahr hingegen pocht auf das Gutachten, das man vom Landesverfassungsdienst hatte erstellen lassen. Dieses schickt er nun mit einem persönlichen Brief direkt an den Minister mit der Anmerkung, dass eine Deutschpflicht eine notwendige und "kostenneutrale" Maßnahme sei.
Auch die oberösterreichische ÖVP hält trotz der Absage an der Forderung fest. "Wir werden die Deutschpflicht im Rahmen der Evaluierung der Deutschklassen wieder zum Thema machen", sagt VP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer.
Grüne Landesliste: Heute Entscheidung in Vorchdorf
Leerstandsabgabe polarisiert im Landtag
NR-Wahl: Grünes Quartett aus Oberösterreich steht
Digitaluni: Fast 400 Bewerbungen für zehn Stellen
Interessieren Sie sich für diesen Ort?
Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.
> Mahr hingegen pocht auf das Gutachten, das man vom Landesverfassungsdienst
> hatte erstellen lassen.
Die Linzer Landesverfassung kennt halt die Kärntner Ortstafelentscheidungen nicht und die Burgenländer Kroatengesesetze. Und die Wiener UNO-Schulen.
Ich dagegen fürchte, dass der Herr Landtagsabgeordnete Mahr die Subsidiarität wegen dieser Sache überspannt, der Subsidiarität mehr schadet als er seiner ideologischen Einstellung nutzt.
Bei allen Entscheidungen im Asylwesen pocht die FPÖ IMMER auf die Einhaltung der Gesetze und Bescheide.
Jetzt bei der lächerlichen Deutschpflicht am Pausenhof können die FPÖ nicht einmal die achte Entscheidung gegen diesen Blödsinn akzeptieren und wenden sich immer wieder an das Ministerium.
Was nun liebe BLAUNEN, gelten Entscheidungen für euch nicht???
Naja, als Landtagsabgeordneter ist er demokratisch erst einmal im Recht gegen ein Regierungsmitglied