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Meinl-Reisinger will Bürgermeister entmachten

Von nachrichten.at/apa, 10. August 2021, 00:04 Uhr
ORF-SOMMERGESPR€CHE: MEINL-REISINGER / LORENZ-DITTLBACHER
NEOS-Parteivorsitzende Beate Meinl-Reisinger beim ORF-Sommergespräch am Montag. Bild: HANS PUNZ (APA)

WIEN. Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger will als Beitrag zum Klimaschutz die Gemeinden bei der Raumordnung entmachten. Österreich sei "Weltmeister" bei der Bodenversiegelung, weshalb das Regenwasser nicht mehr versickern könne, sagte sie Montagabend im ORF-"Sommergespräch".

Die ORF-"Sommergespräche" werden heuer von Lou Lorenz-Dittlbacher auf der sogenannten Libelle auf dem Dach des Leopold-Museums im Wiener Museumsquartier geführt. Passend zur Örtlichkeit spielten dabei zum Auftakt auch Insekten eine Rolle: "Ich hab' eine Gelse getötet, oje", zeigte Meinl-Reisinger live auf Sendung Handschlagqualität der etwas anderen Art.

Dass der Weltklimarat IPCC zuletzt mit dem ersten Teil des sechsten Sachstandsberichts erneut vor den verheerenden Auswirkungen eines ungebremsten Klimawandels gewarnt hat, begrüßte Meinl-Reisinger. Sie sei sehr froh, dass hier aufgerüttelt werde, denn hierzulande führe man eine "unsägliche ideologische Diskussion", ausgelöst vom "Steinzeit"-Sager von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Es gehe vor allem im Verkehr darum, Kostenwahrheit herzustellen und "Umweltverschmutzung einen Preis zu geben". Das beinhalte auch das Ende des Dieselprivilegs.

Video: Am Montag hat Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger den Auftakt zu den heurigen ORF-"Sommergesprächen" gemacht.

Problem der Bodenversiegelung

Im Zusammenhang mit den heftigen Unwettern und Überschwemmungen sieht Meinl-Reisinger ein großes Problem in der Bodenversiegelung und will deshalb auch bei der Raumordnung ansetzen: "Ich glaube, dass der Weg falsch ist, dass das jede Gemeinde machen darf", meinte sie, stattdessen forderte die NEOS-Chefin ein Bundesrahmengesetz.

Gegen Impfpflicht

Zur Debatte über eine Corona-Impfpflicht bekräftigte Meinl-Reisinger, dass sie eine generelle Verpflichtung ablehnt. Im Gesundheitsbereich könnte sie sich aber sehr wohl für eine Impfpflicht erwärmen. Was die Lehrer und Kindergärtner betrifft, verwies Meinl-Reisinger darauf, dass hier einige Bundesländer bei Neuanstellungen bereits vorangingen. Sie könne aber nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung bei diesem Thema keine Entscheidung treffe, sondern sich abputze und die Entscheidung den Ländern überlasse, kritisierte die Oppositionspolitikerin.

Darauf, ob die NEOS eine Neuauflage des eben zu Ende gegangenen Ibiza-U-Ausschusses oder einen U-Ausschuss zu den Corona-Beschaffungen anstrebten, wollte sich Meinl-Reisinger trotz mehrmaliger Nachfrage nicht festlegen. Überhaupt würde sie viel lieber weniger über U-Ausschüsse als mehr darüber sprechen, wie es zu einer "anständigen, sauberen Politik kommt". Durch den Ibiza-U-Ausschuss sei "viel ans Licht gekommen", so Meinl-Reisinger: "Es ist wichtig, dass sich etwas verändert."

Bei den Coronabeschaffungen gehe es darum, dass man für die Zukunft lerne. Ihr Vorschlag wäre daher, dass die Regierungsparteien gemeinsam mit der Opposition einen U-Ausschuss einleiten und damit "etwas für die Zukunft lernen", argumentierte die NEOS-Chefin.

Auch bei der heute, Dienstag, stattfindenden Kür des ORF-Generaldirektors, bei der sich im Vorfeld eine türkis-grüne Mehrheit für TV-Chefproducer und ORF.at-Geschäftsführer Roland Weißmann abzeichnete, müsse sich künftig etwas ändern. Die Bestellung des Generaldirektors dürfe nicht "Spielwiese der Parteien bzw. der Regierungsparteien" seien. Dies sei nicht mehr "zeitgemäß".

Zweiter Anlauf in Oberösterreich

Die Landtagswahl am 26. September in Oberösterreich ist heuer die größte Bewährungsprobe für die Parteien. Das gilt besonders für die Neos. Denn das Land ob der Enns ist nur eines von drei Bundesländern (neben Kärnten und dem Burgenland), in denen man nicht im Landtag vertreten ist. 2015 ist man mit 3,5 Prozent knapp an der Vier-Prozent-Hürde gescheitert. Das bisherige Top-Ergebnis aus pinker Sicht gab es 2019 in Vorarlberg mit 8,5 Prozent. In Wien reichten im Vorjahr 7,5 Prozent für Christoph Wiederkehr, um Vizebürgermeister zu werden. Im OÖ-Wahlkampf will der 29-jährige Felix Eypeltauer die Neos als "einzige" unabhängige Oppositionskraft positionieren. Meinungsforscher prophezeien für den zweiten Anlauf auf den Landtag ein knappes Rennen.

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115  Kommentare
115  Kommentare
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GOAL (2.962 Kommentare)
am 11.08.2021 17:42

Na dann bitte gleich in Wien wo man den Vize LH und Vize Bürgermeister stellt vormachen!

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 10.08.2021 23:42

Sie sagt Bürgermeister und meint offenbar den demokratischen Gemeinderat!
Und die BürgermeisterInnen sind kein Thema?

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tschitschei (329 Kommentare)
am 10.08.2021 18:00

Recht hat sie!! Und nicht nur bei der Raumordnung…..

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 10.08.2021 17:07

Knalltüte!

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Ybbstaler (967 Kommentare)
am 10.08.2021 14:57

Streift das Thema nur am Rand, aber wer hat sich die Wortschöpfung "Dieselprivileg" einfallen lassen? Weil ein produkt (Dieselöl) eine Spur weniger besteuert ist, als Benzin nennt man das Privileg? Bei einem Produkt dessen Preis so oder so zu über 50% aus Steuern besteht? Da müssten wir zB. auch von einem Lebensmittelprivileg sprechen, weil Lebensmittel weniger besteuert sind als Getränke. Oder einem Bücherprivileg? Das ist doch suggestiver Unsinn und alle plappern es nach, Medien inklusive.

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zeroana (1.503 Kommentare)
am 10.08.2021 14:33

Bürgermeister sind gefährlich, die werden engegen dem bürokratischen Überbau aus BH, Land und Ministerien direkt gewählt. Der neue Totalitarismus ist jetzt auch "liberaal".

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hipo23 (940 Kommentare)
am 10.08.2021 14:54

Conclusion, nicht wählbar.

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 10.08.2021 13:26

Dass Bürgermeister nicht immer die besten Entscheidungen für die Gemeinde treffen, haben wir in unserer Gemeinde schmerzlich erfahren müssen. Da ist Einiges kaputt gegangen.
Aber wieso sollten wir erwarten, dass jemand, der nicht Bürgermeister ist, per se bessere Entscheidungen trifft?
Es muss klare Vorgaben geben, an die sich alle zu halten haben. Entscheidungen sollen nur in im Rahmen der Vorgaben getroffen werden dürfen und natürlich muss es Kontrollen geben, ob diese Vorgaben eingehalten werden. Dann können auch Bürgermeister oder sonstige Machthaber nicht so viele falsche Entscheidungen treffen.
Ich würde auch Meinl-Reisinger keine freie Hand lassen. Was sie fordert, ist auch nicht immer zum Wohle Österreichs.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 10.08.2021 13:34

LIBERTA1

Aber wieso sollten wir erwarten, dass jemand, der nicht Bürgermeister ist, per se bessere Entscheidungen trifft? schreibst du ...

ich habe das Interwiew nicht gesehen /gehört denn ich schaue mir das Gequake schon lange nicht mehr an.

ich verstehe es aber so dass sie die Macht der BGM einschränken wolle damit sie NICHT mehr Bau-Bewilligungen erteilen dürfen wie es ihnen nach Lust und Laune geht oder je nachdem wie das " Schmiermittel " verteilt wird .
und das wäre ein erster Schritt zu Vermeidung der Bodenversiegelung . 👍

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Unabhaengig (13 Kommentare)
am 10.08.2021 13:47

Interessanterweise hat Frau Meinl-Reisinger das gar nicht gefordert! Diese Schlagzeile war eine Erfindung der OÖ Nachrichten.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 10.08.2021 14:10

WIEN. Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger will als Beitrag zum Klimaschutz die Gemeinden bei der Raumordnung entmachten. Österreich sei "Weltmeister" bei der Bodenversiegelung, weshalb das Regenwasser nicht mehr versickern könne, sagte sie Montagabend im ORF-"Sommergespräch".

UNABHAENGIG

hast sie das NICHT gesagt ?

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Unabhaengig (13 Kommentare)
am 10.08.2021 15:12

Und wo steht da was vom Bürgermeister??
Dies ist eine Erfindung der Nachrichten und viele wie du plappern es nach.
Außer du bist der Meinung dieser Zeitung Gemeinde = Bürgermeister.
Dann ist eigentlich überflüssig so einen Artikel zu lesen, sondern du nimmst das als Wahrheit an, was irgendwer am Stammtisch erzählt oder jemand im Internet postet.

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spitalsarzt (542 Kommentare)
am 10.08.2021 15:01

Doch hat sie. Und recht hat sie.

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Unabhaengig (13 Kommentare)
am 10.08.2021 15:17

Corona ist eine Grippe. Stimmt’s Spitalsarzt?

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Kepsand (586 Kommentare)
am 10.08.2021 12:52

Völlig richtiger Gedanke - Bürgermeister haben mehr Macht als man glaubt. Sie bestimmen was auf die Tagesordnung einer Sitzung des Gemeinderates kommt und zu 90 % bestimmen auch sie wie eine Abstimmung ausgeht - zumindest in einer durchschnittlichen OÖ. Gemeinde.
Man braucht sich nur die Abstimmungen anschauen. Meist ist das Ergebnis schon vorher ausgemacht und daher zu 90 Prozent einstimmig. Alles andere ist Show fürs Volk.
Solange es keinen Gemeinderat persönlich betrifft oder ihm bzw der Partei nahe Stehenden ist den meisten völlig egal wo sie dafür oder dagegen stimmen - getan wird was der Bürgermeister vorgibt selbst über Parteifrenzen hinweg. So nach der Devise, da bekomm ich aber eine Gegenleistung.
Widmung sind zu wichtig um mit der Macht der Bürgermeister ihr Ego und ihren Einfluss zu stärken.
Wobei nicht alle Bürgermeister ihren Einfluss missbrauchen.

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( Kommentare)
am 10.08.2021 13:03

KEPSAND, wenn diese deine Behauptung hier, die Gemeindeaufsicht des Landes liest, kommst du ordentlich in einen Erklärungsnotstand.
"Bürgermeister haben mehr Macht als man glaubt. Sie bestimmen was auf die Tagesordnung einer Sitzung des Gemeinderates kommt und zu 90 % bestimmen auch sie wie eine Abstimmung ausgeht - zumindest in einer durchschnittlichen OÖ. Gemeinde."

Fast die Hälfte der Oberösterreichischen Gemeinden sind Abgangsgemeinden. Die sind nur mehr die lange Hand des Landes, weil dort in der Gemeinde jemand ist, der sich um die Arbeiten der Gemeinde kümmert. Finanzieren und selber etwas entscheiden, das kann so eine Gemeinde nicht mehr. Mit der letzten Neuordnung der Gemeindefinanzierungen ist es um einiges besser geworden.

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Caesar-in (3.619 Kommentare)
am 10.08.2021 14:36

und schon wieder was von Forti, das hinten und vorne nicht stimmt. Die Gemeindeaufsicht hat nur die Aufgabe zu prüfen, ob der Beschluss den Gesetzen entspricht. WIE er zustandegekommen ist, das interessiert die nicht. Und da können sie sich sicher sein, die Mehrzahl der Aufsichtsbeschwerden bringt nichts, weil die Gemeindeaufsicht sich auf das Formelle nach dem Gesetz zurückzieht. Und das ist gut so, denn die Wähler, welche solche Bürgermeister gewählt haben, sollen auch mal sehen, was die da so bekommen haben.

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jetztreichtsameise (8.121 Kommentare)
am 10.08.2021 12:50

Wo beginnt Korruption, nein, nennen wir es “Bürgernähe”!?!

So sind wir!

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( Kommentare)
am 10.08.2021 12:29

DASGESUNDEPLUS,
völlig richtig, irgendwer muss ja den Antrag bei der Landesregierung einbringen auf eine Umwidmung. Für die Umwidmung ist dann die Landesregierung (Landesrat für Raumordnung, auf Basis des Raumordnungsgesetzes und nicht der Bürgermeister und auch nicht der Gemeinderat sind zuständig.

Wenn ein Landwirt seinen Grund einem Interessenten verkaufen will, geht er zur Gemeinde, dort wird betreffend Widmung (Wohnbau, Betriebs- oder Mischgebiet) besteht. Wenn die Gemeinde der Ansicht ist, dass eine Umwidmung Vorteile für die Gemeinde bringt, wird dieses im Gemeinderat beschlossen und ein Ansuchen an die Landesregierung gestellt. Diese entscheidet einzig über eine eventuelle Umwidmung.

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Unabhaengig (13 Kommentare)
am 10.08.2021 12:35

Ich dachte Sie haben den Link mit dem Raumordnungsgesetz geteilt? Lesen Sie es nicht oder verstehen Sie es nicht?
Ansonsten ist ihr Kommentar mit logischen Argumenten nicht erklärbar.
Die Landesregierung hat nur zu prüfen, ob der Beschluss des Gemeinderates im Falle einer Umwidmung fachlich und rechtlich dem Gesetz entspricht, die Entscheidung aber trifft einzig und allein der Gemeinderat.

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Caesar-in (3.619 Kommentare)
am 10.08.2021 12:38

Absolut falsch. Der Bürgermeister muss für den Gemeinderat die Vorarbeit machen. Der muss dann entscheiden, ob das Ansuchen des Grundbesitzers dem ÖEK entspricht bzw. auch eine Änderung des ÖEK UND des Flächenwidmungsplanes beschließen. Der Landesrat ist nur der Verantwortungsträger für seine Zuständigkeit. Der kann absolut nix genehmigen oder ablehnen, dass nicht vorher die Fachbeamten bzw. die Juristen auf der Grundlage des Gesetzes geprüft haben. Die alleinige Zuständigkeit liegt beim Gemeinderat auf der Grundlage der Vorlage des Bürgermeisters. Alles beim Land ist nur eine Prüftätigkeit, aber keine Genehmigungstätigkeit. Das was immer als Genehmigung des Landes bezeichnet wird, ist nichts anderes als eine Prüfung des Verfahrens und des Antragsinhaltes auf Übereinstimmung mit dem Gesetz. Ich habe in meinem Berufsleben x-fach solche Verfahren zu prüfen und rechtlich zu beeinspruchen gehabt. Und es ist alles gewonnen worden, wo nötig auch mit Privatgutachten!

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 10.08.2021 12:44

Sie werden doch dem greisen, rechthaberischen, schwürkisen Multinicker nicht mit Argumenten widersprechen wollen? zwinkern

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 10.08.2021 12:41

"Die Örtliche Raumordnung fällt gem. Art 118 Abs. 3 Zi. 9 B-VG in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden"

Tanz um´s Feuer, reiß Dir ein Bein aus und hupf hinein...

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/25709.htm

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/83884.htm

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Caesar-in (3.619 Kommentare)
am 10.08.2021 12:46

danke svr - absolut richtig! Für das Verfahren ist vorerst einmal das Raumordnungsgesetz anzuwenden: nämlich für den Antrag und die fachliche Aufarbeitung. Dann folgt die Gemeindeordnung für die Abwicklung des Verfahrens im Gemeinderat. Nach dem Beschluss des Gemeinderates ist weiters nach dem Raumordnungsgesetz das Verfahren abzuwickeln. Dabei sind auch die Regelungen nach dem AVG anzuwenden. Der Fachbeamte hat dann den Antrag auf Übereinstimmung mit dem Gesetz zu prüfen. Gegenteilige Meinungen zum Antrag bzw. Beschluss des Gemeinderates kann der Gemeinderat mit einem Gegengutachten eines Privatgutachters oder eigenen Gegenargumenten anfechten oder der Jurist des Landes entscheidet dann, was dem Gesetz entspricht. Das kann auch gegen den Fachbeamten entstehen. Der Gemeinderat ist und bleibt die genehmigende "Behörde". Das Land ist dazu da, die Gesetzmäßigkeit zu prüfen und festzustellen. Nichts anderes bedeutet die Unterschrift des Sachbearbeiters der Örtlichen Raumordnung.

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( Kommentare)
am 10.08.2021 11:54

Natürlich, Meinl-Reisinger redet von Österreich. In unserem Bundesland und soweit ich weiß, in den Bundesländern für die Widmung von Grünflächen in Bauland die jeweilige Landesregierung zuständig und das wird im Oberösterreichischen Raumordnungsgesetz geregelt.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000370

Nach dieses Raumordnungsgesetzt halten sich auch die Gemeinden und Bürgermeister in unserem Bundesland. Alles andere sind dumme Vermutungen, welche nur von Ahnungslosigkeit zeugen. Eine Umwidmung von Grünland in eine andere Bestimmung ist ebenso im Raumordnungsgesetz ziemlich genau festgelegt. Der Freiraum ist daher sehr klein und ist einzig in der Kompetenz des Landes Oberösterreich, welches sich an die von der Landesregierung festgelegten Regelungen hält. Der für Raumordnung zuständige Landesrat ist Landesrat Markus Achleitner.

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Unabhaengig (13 Kommentare)
am 10.08.2021 12:13

...und ist einzig Kompetenz des Landes..??????
Welchen Blödsinn schreiben Sie??
Die Kompetenz für Widmungen liegt bei der Gemeinde, das zuständige Organ ist der Gemeinderat!
Das Land erfüllt die Aufgabe der Aufsichtsbehörde und hat zu prüfen ob die Beschlüsse des Gemeinderates den Gesetzen entsprechen.

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simple (85 Kommentare)
am 10.08.2021 12:20

Vollholler.! Ohne Zustimmung vom Land OÖ läuft keine Umwidmung. Da kann die Gemeinde machen was sie will.

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Unabhaengig (13 Kommentare)
am 10.08.2021 12:28

...Vollholler...???
Zustimmung und aufsichtsbehördliche Prüfung ist etwas unterschiedliches: wenn die Prüfung des Landes ergibt, dass die Beschlüsse des Gemeinderates den Gesetzten entspricht, ist die Umwidmung nach erfolgter Kundmachung rechtswirksam. Da bedarf es keiner Zustimmung von irgend einem Beamten, Juristen oder Politiker des Landes.

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simple (85 Kommentare)
am 10.08.2021 16:31

Ja schon, aber es wird nichts gewidmet was nicht im ÖKO ist. Und diesen genehmigt das Land

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DasgesundePlus (6 Kommentare)
am 10.08.2021 12:16

Den Vorschlag zur Flächenumwidmung bringt der Bürgermeister ein, nicht die Landesregierung. Von daher hat der Bürgermeister und der Gemeinderat den größten Spielraum von allen.
Die Entscheidung der LR basiert auf der Empfehlung des jeweiligen Bgm.
Wer das negiert, der ist wohl richtig ahnungslos - im besten Fall naiv.

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FranziGut (445 Kommentare)
am 10.08.2021 11:47

Die Gemeinden bei der Raumordnung entmachten ist eine starke und mutige Ansage, aber absolut richtig. Nur die wenigsten Gemeinden haben einen Bürgermeister und eine Verwaltung mit einer Qualifikation und Fähigkeiten, die dem Haushaltsbudget gerecht werden. Raumordnung/Umwidmungen sind nur ein Problem unter vielen. Geschäfte unter Parteikollegen und Freunden lassen sachlich richtige Entscheidungen oft nicht zu und kosten sehr viel Steuergeld.

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rmach (15.093 Kommentare)
am 10.08.2021 11:31

Und damit will sie Stimmen gewinnen?

Damit kann sie bei der Barbara Karlich auftreten.

Thema: Womit ich mich schon oft lächerlich machte.

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woiknail (791 Kommentare)
am 10.08.2021 12:34

Warum bitte? Kannst du das auch begründen.

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rmach (15.093 Kommentare)
am 10.08.2021 14:17

Weil sie dort sicherlich viele aus ihrer Schicksalsgemeinschaft antreffen wird. Es gibt sehr viele, die sich laufend lächerlich machen. Rechenkünstler, die Mittelschicht und Mittelstand nicht auseinander halten können und mit türkisen Socken im Parlament herumlaufen, herumplärrende Nationalratspräsidenten und sich windende Grünlinge, begleitet von Sozialdemokraten, die über Arbeiterprobleme sprechen, als sprachen sie über ihren kalten Kaffee.

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Unabhaengig (13 Kommentare)
am 10.08.2021 11:25

Wenn ich die Schlagzeile lese, frage ich mich ob jetzt der Herr Fellner von oe24 der Chefredakteur der OÖ Nachrichten ist.
Frau Meinl-Reisinger hat von den Gemeinden gesprochen, weil sie weiß, dass für Umwidmungen der Gemeinderat und nicht der Bürgermeister zuständig ist.
Die Nachrichten entwickeln daraus ihre eigene Story. Wird doch nicht auf Zuruf erfolgt sein ???

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betterthantherest (33.965 Kommentare)
am 10.08.2021 10:05

Eine Widmungsänderung fällt in die Kompetenz des Bürgermeisters?
Seit wann ist das so?

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( Kommentare)
am 10.08.2021 10:05

Seit dem Leute mitreden, die von der Materie keine Ahnung haben.... und nicht wissen, dass es auch einen Gemeinderat gibt.

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Caesar-in (3.619 Kommentare)
am 10.08.2021 10:18

ja, denn er entscheidet was und wie vom Gemeinderat zu behandeln ist, bzw. er legt das dem Gemeinderat vor, wenn der Grundbesitzer umwidmen muss, weil z.B. eine Bank das verlangt um das Minus am Kontostand kleiner zu machen. War schon Jahrzehnte so, dass viele Umwidmungen zur Sanierung von Fehlspekulationen gemacht wurden. Da hat die Neos-Dame ganz Recht, denn viele Umwidmungen sind falsch und wenn man die Baulandreserven so anschaut, heute nicht mehr notwendig.

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betterthantherest (33.965 Kommentare)
am 10.08.2021 10:21

Caesar-in

meines Wissens muss jede Widmungsänderung vom Land genehmigt werden.
Der Bürgermeister kann also keine Widmungsänderung bestimmen.

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( Kommentare)
am 10.08.2021 10:33

So it is!

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Caesar-in (3.619 Kommentare)
am 10.08.2021 10:42

stimmt nicht ganz. Das Land prüft durch einen Fachbeamten, ob die Umwidmung dem Gesetz entspricht. Wenn das passt, dann beschließt der Gemeinderat das endgültig. Danach ist nur mehr eine Verordnungsprüfung der Umwidmung notwendig. ABER: im Vorfeld sind immer Gespräche da, was umgewidmet werden soll. Da entscheidet vorweg der Bürgermeister, ob er das dem Gemeinderat vorlegt oder nicht. Der Gemeinderat entscheidet nur, ob das Verfahren gemacht wird (oder vielleicht auch nicht, was aber kaum sein wird, da immer wieder persönliche Naheverhältnisse bestehen und man es sich mit dem Antragsteller nicht vertun will.)

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Gugelbua (31.923 Kommentare)
am 10.08.2021 11:30

Umwidmungen und Bauvorhaben das machen doch die Lobbys 😁

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( Kommentare)
am 10.08.2021 09:59

Ein Bürgermeister, ein Gemeinderat kann nur dort eine Baugenehmigung erteilen, wo auch ein von der Landesregierung genehmigtes Bauland vorhanden ist. Also was Frau Meinl-Reisinger mit Entmachtung der Bürgermeister meint, um dadurch eine wilde Verbauung zu verhindern ist eine populistisch, sinnlose Forderung.

Die Bauaufsicht und die Genehmigung der Baupläne auf der vom Land gewidmeten Baufläche ist nach wie vor noch Angelegenheit der Gemeinde. Ist doch die Gemeinde für die Wasser/Abwasserentsorgung, Erhaltung der Gemeindestraßen zu den Häusern, der Schneeräumung, dem Orts- oder Siedlungsgesamtbild verantwortlich. Diese Infrastrukturaufgaben, die wird sich mit Sicherheit das Land nicht aufbürden. Das ist auch eine typische Gemeindeangelegenheit.

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Caesar-in (3.619 Kommentare)
am 10.08.2021 10:45

Das ist absolut falsch. Das Land prüft nur durch Fachbeamte, ob die Umwidmung dem Gesetz entspricht. Sie entscheidet NICHT, ob das Bauland wird oder nicht. Das ist Angelegenheit des Gemeinderates. Und wenn es Bauland durch den Gemeinderat geworden ist, dann prüft das Land durch einen Juristen, ob der Vorgang selbst als Verordnung rechtlich in Ordnung ist. Die Entscheidung ob Bauland ja oder nein, ist IMMER bei der Gemeinde(rat). Und ob es vom Fachbeamten als Bauland im Sinne des Gesetzes bewertet wird, das ist wiederum von der Politik durch die Abfassung des Gesetzes vorgegeben.

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simple (85 Kommentare)
am 10.08.2021 11:17

Das stimmt nur insofern, wenn das zu umwidmende Feld im örtlichen Entwicklungskonzept ÖEK liegt. Bei ÖEK macht die Gemeinde Vorschläge an das Land und das Land muss hier genehmigen- sonst gibts keine Umwidmung.

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Caesar-in (3.619 Kommentare)
am 10.08.2021 12:34

Das ÖEK ist der Flächenwidmungsplan im "Kleinen", eine Vorstufe. Und das ÖEK ist ein Produkt des Gemeinderates in Zusammenarbeit mit den Grundbesitzern. Sowohl das ÖEK als auch der Flächenwidmungsplan werden vom Land NUR auf die Übereinstimmung mit dem Gesetz geprüft. Und das macht der Fachbeamte. Das Land hat ansonsten absolut kein Recht, etwas zu genehmigen oder nicht. Und wenn der Fachbeamte etwas ablehnt, dann steht der Gemeinde es noch immer zu, ein Privatgutachten erarbeiten zu lassen, der die Ablehnung des Fachbeamten begründet entkräftet. Dann entscheidet der Jurist, was dem Gesetz entspricht. Glauben sie mir, ich habe solche Prozesse schon mehrmals in meinem Berufsleben gehabt und am Ende immer die Verfahren gewonnen!

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simple (85 Kommentare)
am 10.08.2021 16:40

Das was sie schreiben heißt nichts anderes als das ein Bgm*in jede Widmung durchbringen kann, sofern sie rechtskonform ist. Habe ich in unserer Gemeinde anders erlebt. Oder die Bürgermeisterin hat gelogen, und das mehrfach.

Ehrlich gesagt bin ich da schockiert

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simple (85 Kommentare)
am 11.08.2021 08:59

Das stimmt nur insofern, wenn das zu umwidmende Feld im örtlichen Entwicklungskonzept ÖEK liegt. Bei ÖEK macht die Gemeinde Vorschläge an das Land und das Land muss hier genehmigen- sonst gibts keine Umwidmung.

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u25 (4.948 Kommentare)
am 10.08.2021 09:58

Herzig und völlig ahnungslos

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betterthantherest (33.965 Kommentare)
am 10.08.2021 10:05

Hauptsache die Frauenquote stimmt.

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