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Zadic verteidigt Weisung an WKStA im Kurz-Verfahren

Von Jasmin Bürger   28.Juli 2021

Einen Tag vor dem Sommer-Ministerrat, bei dem die Regierung Weichen für die gemeinsame Herbstarbeit stellen will, überlagerte die jüngste Entscheidung des Justizministeriums im Verfahren gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP) wegen Falschaussage vor dem U-Ausschuss und die heftige Kritik daran weiterhin die Debatte.

Weshalb gestern Justizministerin Alma Zadic (Grüne) selbst ausrückte, um die Weisung, Kurz sei von einem Richter und nicht von der verfahrensführenden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einzuvernehmen, verteidigte. Es handle sich um eine "Rechtsfrage", die drei Stellen beurteilt haben: die zuständige Sektion, die Oberstaatsanwaltschaft und der Weisungsrat. Alle seien zum Schluss gekommen, dass in Fällen gegen Personen von besonderer Bedeutung und bei Straftaten von besonderer Bedeutung eine richterliche Befragung stattfinden soll, wie in der Strafprozessordnung auch vorgesehen ist.

Ordnungsruf für die ÖVP

"Diese Entscheidung ist weder ein Triumph für die ÖVP noch ist es in irgendeiner Form Kritik an der Arbeit der WKStA", wies Zadic sowohl die Darstellung der Kanzlerpartei wie auch Kritik der Opposition zurück. Dass "die mangelnde Objektivität der WKStA" damit "quasi amtlich" sei, wie der VP-Abgeordnete Andreas Hanger gesagt hatte, davon wollte Zadic nichts wissen. Vor allem an den Koalitionspartner gerichtet forderte sie, dass "diese ständige Politisierung der Debatte, aber auch der Staatsanwaltschaft ein Ende haben muss".

Die Opposition blieb freilich bei ihrer Kritik: FP-Chef Herbert Kickl sah die Weisung als "extremen Vertrauensbruch gegenüber der WKStA". SP-Vizeklubchef Jörg Leichtfried sprach von einer "Desavouierung der Justiz durch das System Kurz".

IBIZA-U-AUSSCHUSS: VRABL-SANDA
Ilse-Maria Vrabl-Sanda

WKStA nicht souverän

Juristen stützen dagegen die Ansicht des Justizministeriums: "Rechtlich ist die Entscheidung sicher einwandfrei", sagte Verfassungsexperte Heinz Mayer. Er hätte "wohl auch so entschieden – auch, um den Opfermythos nicht zu nähren". Alois Birklbauer, Strafrechtsexperte an der Linzer Kepler Uni, sieht die Entscheidung ebenfalls "gut argumentierbar", das Gesetz "sieht das vor".

Hinter vorgehaltener Hand heißt es in Juristenkreisen aber auch, dass sich die WKStA mit ihrem Beharren, die Befragung selbst durchzuführen, nichts Gutes getan habe und es souveräner gewesen wäre, sie hätte die Ausnahmeregelung der Richter-Befragung beantragt. Birklbauer kann dem nur zum Teil zustimmen, bei der Anwendung gebe es "Spielraum".

Der Kanzler selbst fiel auch gestern aus: Die geplante Klausur der türkisen Regierungsmitglieder wurde wegen seiner Erkrankung abgesagt. Heute in Reichenau an der Rax will er aber wieder dabei sein, hieß es aus dem Kanzleramt. Die inhaltliche Agenda werde sich neben Corona mit Bildung, Pflege und Digitalisierung befassen. Außerdem geht es um Vorbereitungen für die ökosoziale Steuerreform. Details sind allerdings nicht zu erwarten – und die bekannten Streitthemen schwelten weiter. Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) appellierte zum Zusammenraufen: "Ich gehe davon aus, dass man sich im Rahmen des Sommerministerrats zusammenfindet und die Dinge gemeinsam anpackt."

Antikorruptions-Aufruf

Beim Wort nehmen wollten die Proponenten des Rechtsstaats- und Antikorruptionsvolksbegehrens die Parlamentsparteien. Fast alle hatten Unterstützung für die Inhalte des Volksbegehrens signalisiert, nun haben die Initiatoren nachgefragt, welche der 72 Forderungen die Parteien konkret unterstützen. Die größte Übereinstimmung gebe es mit SPÖ und Neos, gefolgt von den Grünen, so Verfassungsjurist Heinz Mayer. „Gefrotzelt gefühlt“ habe er sich von der Antwort der ÖVP: Diese habe auf das „freie Mandat“ ihrer Abgeordneten im Parlament verwiesen und „eine sehr vage Stellungnahme“ abgegeben.

Dennoch hoffe man auf Gesetzesinitiativen im Nationalrat im Herbst, für 31 der Forderungen gebe es nach der Erhebung bereits eine parlamentarische Mehrheit.

An der Bekanntheit des Begehrens müssen die Proponenten noch arbeiten: Laut aktueller Gallup-Umfrage haben erst 44 Prozent der Österreicher von der Initiative gehört, immerhin 33.000 haben unterschrieben

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28. März 2024