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WKStA-Ermittlungen rund um FPÖ-nahe Vereine wegen Untreue

Von nachrichten.at/apa   19.Juni 2021

Diese würden aktuell "wegen der Mittelverwendung durch Vereine wegen Untreue" durchgeführt, bestätigte die WKStA am Samstag Berichte von "profil" und "Standard" gegenüber der APA. Im September des Vorjahres waren Ermittlungen der WKStA wegen verdeckter FPÖ-Parteispenden über mehrere parteinahe Vereine zur Gänze eingestellt worden. Damals waren u.a. der ehemalige Parteichef Heinz-Christian Strache, der im Ibiza-Video mit Umgehungskonstrukten geprahlt hatte, sowie der einstige Klubchef Johann Gudenus sowie Ex-Nationalratsabgeordneter Markus Tschank von den Ermittlungen betroffen. Im Fokus der Ermittler standen die Vereine "Patria Austria", "Austria in Motion", "Wirtschaft für Österreich" und das "Institut für Sicherheitspolitik".

Über "aufklärungswürdige Auszahlungen" gestolpert

Tschank und drei weitere ehemalige Vereinsfunktionäre werden laut gemeinsamer Recherche von "profil" und "Standard" aber nach wie vor als Beschuldigte geführt, wie diese am Samstag berichteten. Dabei soll es laut "profil" konkret um den Verdacht der Untreue im Zusammenhang mit der Verwendung von Spendengeldern in drei Vereinen gehen. Zu einem dieser Vereine, "Austria in Motion", konnten "profil" und "Standard" nun Einsicht in Gerichtsdokumente nehmen, die auch dem "Ibiza"-Ausschuss vorliegen.

Der 2015 gegründete gemeinnützige Verein hat demnach bis 2019 insgesamt 382.776 Euro bei 38 Spendern eingesammelt. Als der "Ibiza"-Skandal im Mai 2019 aufflog, soll der größte Teil davon - 341.725 Euro, geparkt auf dem Vereinskonto - zwar noch vorhanden gewesen sein. Die Ermittler sollen laut den Berichten aber über "aufklärungswürdige Auszahlungen" in einer Höhe von jedenfalls 17.429,90 Euro gestolpert sein.

Der Großteil davon (12.229,90 Euro) ist laut "profil" bei Tschank und einem weiteren Funktionär des Vereins, der ebenfalls als Beschuldigter geführt wird, gelandet. Tschank äußerte sich laut "profil" in einer Stellungnahme nicht zu Details, verwies aber auf "ordnungsgemäße Beschlüsse sämtlicher Vereinsmitglieder sowie entsprechende Verträge", die jeder Auszahlung zugrunde gelegen seien. Untreue könne es laut Tschank schon allein deshalb nicht gegeben haben, weil stets "sämtliche Vereinsmitglieder ihr Einverständnis zu einer bestimmten Vermögensdisposition" gegeben hätten. Im Übrigen sei er seit 2017 nur noch als Rechtsberater von "Austria in Motion" tätig gewesen, beschied er dem "profil".

Nicht bestätigt wurde auf APA-Anfrage seitens der WKStA, dass ein im April 2021 gestelltes Begehr der Korruptionsstaatsanwaltschaft beim Wiener Straflandesgericht auf Öffnung des Vereinskontos von "Austria in Motion" abgelehnt worden sein soll. Die WKStA verwies auf laufende Ermittlungen, daher könne man sich dazu nicht äußern. Laut einem von "Standard" und "profil" zitierten Beschluss des Straflandesgerichts vom 29. April habe der Untreueverdacht gegen die Beschuldigten "keinen hinreichenden Verdachtsgrad erreicht". Die von der Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgezeigten Sachverhalte könnten aber laut der zuständigen Richterin als "Anfüttern" und/oder Spendenbetrug strafrechtlich relevant sein. Diesbezügliche Ermittlungen führe die WKStA aber "soweit ersichtlich" nicht, zitiert der "Standard" aus dem Beschluss.

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19. April 2024