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Wechsel von WKStA-Anklägerin zu Ainedter sorgt für Diskussionen

Von nachrichten.at/apa   01.Dezember 2021

Justizintern wird vor allem daran Anstoß genommen, dass sich die Juristin karenzieren hat lassen und damit ein Rückkehrrecht hat, sollte sie von der Anwaltei genug haben.

"Allgemein können wir festhalten, dass Karenzierungen von der Dienstbehörde genehmigt werden. Im Fall von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind dies die Oberstaatsanwaltschaften", hieß es am Mittwoch seitens des Justizministeriums auf Anfrage der APA, mit welcher Begründung die Karenzierung erfolgt sei und unter welchen Umständen diese bewilligt wurde. Im Fall einer Karenzierung unterliege die betroffene Person "selbstverständlich nach ihrem Wechsel weiterhin dem Amtsgeheimnis. Das bedeutet, dass sie ihr Wissen zu einzelnen Fällen, das sie aufgrund ihrer Tätigkeit für die Justiz erlangt hat, nicht verwenden bzw. weitergeben darf."

Ressortmediensprecherin Christina Ratz verwies gegenüber der APA darauf, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten hätten grundsätzlich die justizinternen Compliance-Regeln einzuhalten. "Wir prüfen, ob die Compliance-Regeln ausreichend sind und ob Nachschärfungen erforderlich sind", hielt Ratz aus gegebenem Anlass fest.

Der Wechsel der Oberstaatsanwältin von der WKStA in die Kanzlei von Manfred und Klaus Ainedter wird in der Strafjustiz vor allem deshalb diskutiert, weil diese in der ÖVP-Inseraten-Affäre - in der die WKStA unter anderem gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und mehrere Kurz-Vertraute wegen Verdachts auf Untreue und Bestechung ermittelt - den einstigen Medienbeauftragten im Kanzleramt, Gerald Fleischmann, vertreten. Kurz selbst, der wiederholt die WKStA scharf attackiert hatte, soll Medienberichten zufolge schon beim Verlassen der in der Taborstraße gelegenen Kanzleiräumlichkeiten gesehen worden sein.

Erst in der Vorwoche hatte es Aufregung um die Ainedters gegeben, nachdem bekannt wurde, dass sich Gabriele Aicher, die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz und damit oberstes Kontrollorgan über die Staatsanwaltschaften, im Vorfeld ihrer harschen Kritik an der WKStA von Seniorchef Manfred Ainedter beraten hatte lassen. Aicher hatte die im Zuge der Inseraten-Affäre vorgenommene Hausdurchsuchung in der Mediengruppe "Österreich" als das "Überschreiten einer roten Linie" gegeißelt. Die ÖVP nutzte die Stellungnahme Aichers, um weitere verbale Angriffe gegen die WKStA zu reiten.

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