Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Wahlkampf: UPTS-Gutachten lassen Kostengrenzenverstoß der VP vermuten

Von nachrichten.at/apa, 03. Juni 2020, 19:03 Uhr

WIEN. Die FPÖ und SPÖ dürften die 7-Millionen-Grenze eingehalten haben.

Die ÖVP könnte bei der Nationalratswahl 2019 die gesetzliche Wahlkampfkostengrenze von 7 Millionen Euro überschritten haben. Das legt ein Gutachten der Medien-Sachverständigen Barbara Sommerer für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat nahe. Der zweite Gutachter Hermann Peyerl enthielt sich wegen "eingeschränkter Auskünfte" der Beurteilung der ÖVP. Diese versicherte, die Grenze eingehalten zu haben.

Sommerer hält es jedoch nur "in geringem Maße" für plausibel, dass sich die ÖVP an die gesetzliche Vorgabe gehalten hat. SPÖ und FPÖ - die ebenso wie die ÖVP 2017 wegen zu hoher Wahlkampfkosten Strafe zahlen mussten - dürften sich diesmal an das Gesetz gehalten haben. Die Plausibilität, dass Rot und Blau die Wahlkampfkostengrenze 2017 einhielten, sei "voraussichtlich gegeben", befand Sommerer. Peyerl hält es bei der SPÖ für "möglich" und bei der FPÖ für plausibel.

Bei allen anderen Wahlwerbern des Jahres 2019 - Grüne, Liste Jetzt, Neos, KPÖ und Wandel - sind beide Gutachter überzeugt, dass die Vorgabe eingehalten wurde, binnen der letzten 82 Tage vor der Wahl maximal sieben Millionen Euro in den Wahlkampf zu stecken.

Die beiden Sachverständigen hatten - wie Sommerer ausdrücklich betont - "Neuland betreten": Sie haben erstmals ein begleitendes Kostenmonitoring zum Wahlkampf durchgeführt. Beauftragt wurden sie vom beim Kanzleramt angesiedelten Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS). Die offizielle Abrechnung der Wahlkampfkosten liegt in der Regel erst bis zu zwei Jahre nach der Wahl vor, mit den Rechenschaftsberichten der Parteien.

Keine Auskunftspflicht bei Monitoring

Für das begleitende Monitoring sind die Parteien gesetzlich nicht zur Auskunft verpflichtet. So hat die ÖVP Peyerl "nur eingeschränkt Auskunft erteilt und insbesondere keine betraglichen Angaben gemacht". Die SPÖ legte eine Ausgaben-Aufstellung - mit weit unter sieben Mio. Euro - vor, aber ohne Landes- und Bezirksorganisationen. Beide Parteien gewährten dem Gutachter keine Einsicht in die Belege und haben keine Vollständigkeitserklärung unterschrieben. Alle anderen Parteien legten Aufstellungen vor, bestätigten die Vollständigkeit und ließen auch die Belege kontrollieren.

Anders als der Sachverständige für Wirtschaftsprüfung beschränkte sich die Sachverständige für Medienwesen Sommerer nicht nur auf die Angaben der Parteien. Sie beobachtete - mit Stichproben von Veranstaltungen, Geschenken etc. - den Wahlkampf und Außenwerbung (Plakate) und bezog Mediadaten ein.

Bei der ÖVP konstatierte sie "Widersprüche": Es könne "nicht vollständig nachvollzogen werden", dass diese sechs Mio. weniger ausgeben hätte als 2017. Und Sommerer verweist auf den offenen Rechtsstreit zwischen "Falter" und ÖVP wegen des Berichts, wonach die Wahlkampfbudget-Überschreitung geplant gewesen sei. Zudem habe die ÖVP die Einhaltung der Kostengrenze immer wieder beteuert, aber auch darauf hingewiesen, dass konkrete Zahlen erst später vorlägen.

Stellungnahme der ÖVP

In einer dem UPTS übermittelten Stellungnahme im Auftrag der ÖVP betont Rechtsanwalt Werner Suppan - unter Hinweis auf den erst bis 30. September 2020 vorzulegenden Rechenschaftsbericht -, dass die Kostenobergrenze 2019 eingehalten worden sei, "soweit aufgrund der vorliegenden internen Erhebungen und Unterlagen feststellbar ist".

Und er äußert sich namens der ÖVP äußerst kritisch zu den Gutachten: Die Umsetzung des Wahlkampfkostenmonitorings sei "offensichtlich legistisch nicht geglückt", es sei "offenkundig kein weiterer Transparenzgewinn erzielt" worden. Peyerl habe nur eine Befragung der Parteien vorgenommen, das entspreche nicht dem Gesetz. Sommerers Analyse sei zwar umfassender, aber mit ihrem Hinweis auf den "Falter"-Bericht "verlässt sie den Boden evidenzbasierter Wissenschaft zu Guten medialer Meinungsdarstellung".

mehr aus Innenpolitik

Innsbruck: Willi würde auch als Zweiter bleiben

Kocher zu Russland-Gas: Zu schneller Ausstieg kann Wirtschaft schädigen

Raab blockt bei Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ab

Tanner sieht Sky Shield als "Speerspitze für ein neutrales Österreich"

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

4  Kommentare
4  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 04.06.2020 11:35

Bei der letzten hat Kurz viel Mühen und Geld in den noch nicht offiziellen Wahlkampf investiert. Dies wurde nicht in die Berechnungen mit einbezogen, war der offizielle Wahlkampf noch nicht eröffnet. Typisch ÖVP/KURZ die alle Spielräume bis zum aller letzten auszuschlachten. (siehe KURZ Spenderliste)

lädt ...
melden
antworten
Analphabet (15.408 Kommentare)
am 04.06.2020 01:16

Nun, die Parteien haben es sich so gerichtet, daß Sie nicht überprüft werden dürfen. Daß Kurz mir seinen Schwarzen überzogen hat, ist sehr wahrscheinlich, hat Er doch genug Gönner. Die anderen Parteien sind ohnehin pleite.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 03.06.2020 23:30

#rechnenlikeblümel. Da ist dieser hochanständigen u immer ehrlichen Partei sicher nur ein kleiner Rundungsfehler passiert.

lädt ...
melden
antworten
DonMartin (7.488 Kommentare)
am 03.06.2020 22:11

Darf man heutzutage schon Schätzungen und Medienzitate als als Sachverständigengutachten bezeichnen. Hauptsache, das SV-Honorar wird zu den üblichen Sätzen abgerechnet, auch wenn der Wissenszuwachs kaum gegeben ist.

Immer mehr teure Alibi-Handlungen...

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen