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Wahlkampf-Kosten: Keine Ermittlungen gegen ÖVP und FPÖ

Von nachrichten.at/apa, 12. Februar 2019, 06:18 Uhr
Kurz
Bundeskanzler Sebastian Kurz im Nationalratswahl-Kampf 2017 Bild: Schwarzl

WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird wegen der massiven Wahlkampfkosten-Überschreitung nicht gegen ÖVP und FPÖ ermitteln. Die Liste Jetzt hatte bei beiden Parteien Untreue und Förderungsmissbrauch vermutet.

Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat, gibt es aber keinen Anfangsverdacht, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gerechtfertigt hätte. 

Für Wahlen auf Bundesebene gilt seit 2012 ein Kostenlimit von sieben Millionen Euro. Bei der Nationalratswahl 2017 hat die SPÖ diese Kostengrenze leicht überschritten, FPÖ und ÖVP lagen massiv darüber. Dabei hatte der nunmehrige Kanzler Sebastian Kurz noch zwei Wochen vor der Wahl eine Offenlegung seiner Wahlkampfkosten abgelehnt und gemeint, die ÖVP halte sich an "alle Regeln, die es derzeit gibt". Schlussendlich gab die ÖVP mit 13 Mio. Euro aber fast doppelt so viel aus wie erlaubt, die FPÖ investierte nach eigenen Angaben 10,7 und die SPÖ 7,4 Mio. Euro.

Das Parteiengesetz sieht für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro im Fall der ÖVP bzw. bis zu 565.000 Euro im Fall der FPÖ vor. Der SPÖ könnte ihre Überschreitung bis zu 40.000 Euro kosten. Darüber hinaus gehende strafrechtliche Konsequenzen sind im Parteiengesetz nicht vorgesehen.

Die Liste Jetzt (früher Liste Pilz) hat ÖVP und FPÖ wegen der massiven Überschreitung dennoch angezeigt - und zwar wegen Förderungsmissbrauch und Untreue. Letzteres für den Fall, dass die Gremien der Parteien die Kostenüberschreitungen nicht ordnungsgemäß abgesegnet hätten. Die WKStA sah diesen Verdacht allerdings als nicht als gegeben an und leitete kein Ermittlungsverfahren ein. Wie hoch die Geldbußen wegen der Überschreitungen ausfallen, entscheidet der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt voraussichtlich im Herbst, wenn auch die Rechenschaftsberichte für das Wahljahr vorliegen.

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16  Kommentare
16  Kommentare
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Expert22 (952 Kommentare)
am 12.02.2019 23:20

Bin zwar sofort dafür, dass die überzogene Summe bei der nächsten Auszahlung der Parteienförderung einfach abgezogen wird, aber warum soll die Staatsanwaltschaft ermitteln? Angeblich ist doch alles bekannt, oder?

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jetztreichtsameise (8.121 Kommentare)
am 12.02.2019 16:42

Wer darf nicht im Licht der Korruption und Steuergelder Verschwendung erscheinen?

Der Messias, wie's eahm liab anhimmeln.... Grasser 2.0

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( Kommentare)
am 12.02.2019 15:59

Strafzahlungen bis zu einer Million? Nur das das Geld = die Strafe ohnehin vom Steuerzahler berappt werden muss kann man aus dem Artikel nicht herauslesen.

Keine Sorge NVP Pierer wird schon richten, kleine Regierungs- Aufmerksamkeiten z.B. 6 Tage Arbeits- Woche erhalten die Freundschaft.

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Franz60 (512 Kommentare)
am 12.02.2019 15:58

Wieso muß ich zahlen, wenn ich statt mit 30 in der 30iger Zone mit 40 kmh fahre?

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( Kommentare)
am 12.02.2019 16:03

Gehört zwar war nicht hierher (irgendwie das Thema verfehlt), nur hättest du ruhig 60 fahren dürfen. 30 Km/h plus das Lebensalter.

Aber sonst geht’s gut?

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jetztreichtsameise (8.121 Kommentare)
am 12.02.2019 17:25

Sie dürften sich eeeetwas erhaben fühlen, sie mit 2erlei Maß messer.

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Duc (1.569 Kommentare)
am 12.02.2019 11:38

Das ist erst der Anfang, diese Regierung wird sich alles so Richten wie Sie es brauchen....

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jago (57.723 Kommentare)
am 12.02.2019 13:28

Und wieder ein Posting für die Zenzi-Würscht: Nicht die Regierung, die Parteien sind unantastbare, Heilige Kirchen.

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StefanieSuper (5.172 Kommentare)
am 12.02.2019 08:48

Manche sind eben "gleicher", für sie gilt das Gesetz nur sehr bedingt. Man kann doch Politiker nicht so wie das gewöhnliche Volk behandeln. Die Obergrenze für Wahlwerbung ist ja nur was, um das Volk zu "beruhigen". Nur kein Aufstand im Land. Man sollte einfach die Parteienförderung kritisch überprüfen. Warum sollen wir so viel Steuer zahlen damit Kurz und Co das Geld beim Fenster hinauswerfen können, um dann mehr Parteigänger am Futtertrug der Staatsbetriebe zu haben. Die Staatsanwaltschaft ist eben weisungsgebunden und dort geht der Traum von Kickl in Erfüllung - das Recht folgt hier der Politik! PFui!!!

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lester (11.402 Kommentare)
am 12.02.2019 08:39

Hier sieht man die " unabhängige" Justiz.

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jago (57.723 Kommentare)
am 12.02.2019 13:30

Die Justiz ist nur für das Recht gegen uns Bürger zuständig.
In den Hoheiten nicht.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 12.02.2019 08:27

Wenn man Reglen schafft, die von ALLEN angenommen werden und sich nachher heraus stellt, dass die Regelungen nicht eingehalten, sondern die beschlossenen Grenzwerte um fast 100% überzogen wurden und dann die Korruptionsanwaltschaft nichts dabei findet, dann gute Nacht Rechtsstaat!

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linz2050 (6.587 Kommentare)
am 12.02.2019 08:13

Kickl hat Recht: diese Regierung steht über dem Gesetz!

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jetztreichtsameise (8.121 Kommentare)
am 12.02.2019 07:53

Hmm, wer steht über der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft???

Das Volk, das diese Zustände will und wieder so wählen würde!

Unser Steuergeld für ihre Marketingmaschine, Profi Bildauswahl im Artikel - zur Verfügung gestellt von der ÖVP.
Bezahlt vom Steuerzahler.

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danielsteiner (487 Kommentare)
am 12.02.2019 07:36

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist doch jene, die sofort hüpft wenn ein gewisser Herr Goldgruber mit dubiosen Konvoluten anklpoft. In dem Fall sieht man plötzlich keinen Handlungsbedarf. Eigenartig.

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Orlando2312 (22.320 Kommentare)
am 12.02.2019 07:06

Wir machen Regeln, um die sich keiner zu kümmern braucht? Typisch Österreich!

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