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Vom Weihnachtsfest in den dritten Lockdown: Das gilt ab 26. Dezember

23.Dezember 2020

Gemeinsam mit der SPÖ haben die Regierungsparteien ÖVP und Grüne gestern im Hauptausschuss des Nationalrats den neuerlichen Lockdown ab 26. Dezember beschlossen. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen:

Weihnachten: Am 24. und 25. Dezember sind die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Private Feiern und Treffen von bis zu zehn Personen sind erlaubt. Der Appell der Regierung, den Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) gestern wiederholte, ist aber, diese Grenze nicht auszureizen – und bei allen Treffen Schutzmaßnahmen zu setzen.

Ausgangsbeschränkungen: Schon in der Nacht auf den Stefanitag treten wieder ganztägige Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände ist dann unter den bereits bekannten Ausnahmen gestattet (berufliche Gründe, Ausbildung, Deckung notwendiger Grundbedürfnisse, Erholung und Sport im Freien, Hilfeleistung für andere, familiäre Pflichten, Arzt-/Therapiebesuche, Behördenwege, Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen wie etwa Wahlen). Dabei darf man sich unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen (Mindestabstand, Maske in Öffis) mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln auch in ein anderes Bundesland begeben, nicht aber anderswo übernachten – außer, man hat einen angemeldeten Zweitwohnsitz.

Treffen: Grundsätzlich sollen sämtliche Kontakte vermieden werden. Im Rahmen der Verordnung erlaubt ist ab 26. 12. nur noch, dass sich Personen aus einem gemeinsamen Haushalt mit nur einer anderen Person treffen – nicht aber mehrere Personen aus zwei Haushalten. Zu Silvester gibt es keine Ausnahmen.

Einkaufen: Handel und körpernahe Dienstleister bleiben geschlossen. Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs, Postdienstleister, Apotheken u. ä. bleiben ebenso geöffnet wie Dienstleister ohne Körperkontakt (z. B. Werkstätten, Putzereien). Alle Geschäfte dürfen zwischen 6 und 19 Uhr vorbestellte Waren im Freien übergeben (Click and Collect). Lokale dürfen Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen.

Alten- und Pflegeheime: Am 24. und 25. Dezember gibt es erweiterte Besuchsregeln. Erlaubt sind zwei Mal zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt, danach gilt wieder ein Besucher pro Woche. Für Mitarbeiter und Besucher gilt FFP2-Maskenpflicht, Besucher müssen sich im Heim anmelden und ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, Mitarbeiter werden zwei Mal wöchentlich getestet.

Schulen und Kindergärten: Alle Schulen starten am 7. Jänner den Betrieb, allerdings im Distance Learning (Ausnahme: Sonderschulen). Die Rückkehr zum Präsenzunterricht ist frühestens am 18. Jänner geplant, die Modalitäten werden noch geklärt (siehe auch nächster Punkt).

Ende des Lockdowns: Ab 18. Jänner sollen Handel, Dienstleister, Kulturbetriebe, Gastronomie, Sport- und Tourismusbetriebe wieder aufsperren dürfen – so die Infektionszahlen dies zulassen. Wer die wiedereröffneten Angebote in der ersten Woche nutzen will, soll aber ein negatives Testergebnis vorweisen müssen. Dazu soll es ab 15. Jänner wieder österreichweite Massentests geben – und auch danach Testangebote. Details – etwa FFP2-Maskenpflicht und Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Getestete im Jänner – werden aber erst in einer weiteren Verordnung geregelt.

  • Video: Gesundheitsminister Anschober erläutert neue Regeln

Skifahren erlaubt, Tierparks und Museen gesperrt

Skigebiete dürfen, wie berichtet, ab 24. Dezember, öffnen. Für Lifte und Gondeln gibt es strenge Vorgaben. Sie dürfen nur bis zur Hälfte der Maximalkapazität belegt werden. Beim Anstellen und während der Fahrt müssen Gäste eine FFP2-Maske tragen. Das gilt auch für Jugendliche ab 14 Jahren, Kinder zwischen 6 und 14 brauchen zumindest einen Mund-Nasen-Schutz, unter sechs Jahren entfällt die Pflicht.

Neben dem Skifahren ist auch anderer Outdoor-Sport in eigenen Sportstätten erlaubt. So dürfen Loipen genutzt werden und auch Eislaufplätze betrieben werden. Hier gelten der Mindestabstand und die Flächenregel wie im Handel: zehn Quadratmeter pro Person.

Die ursprünglich ebenfalls für den 24. Dezember geplante Wiedereröffnung von Tierparks ist abgesagt. Sie müssen ebenso wie botanische Gärten geschlossen bleiben. Ebenfalls wieder zusperren müssen Museen, Bibliotheken und Archive. (jabü)

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20. April 2024