Vizekanzleramt: Fast 58.000 Anträge abgewickelt
WIEN. Muss der Seniorenbund die Covid-Hilfen zurückzahlen oder nicht? Diese Frage prüft seit Mai vergangenen Jahres das dafür zuständige Ministerium von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).
Eine schnelle Antwort gibt es auch nach dem UPTS-Entscheid nicht. Auf OÖN-Anfrage verwies man im Ministerium gestern erneut darauf, dass man noch prüfe, "welche Schlüsse aus der Erkenntnis des UPTS" für die Causa Seniorenbund zu ziehen seien. Die ÖVP hat unterdessen, wie berichtet, angekündigt, das UPTS-Erkenntnis vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu beeinspruchen. Ob man den BVwG-Entscheid abwarten werde, lässt man in Koglers Ministerium ebenfalls offen.
Was die Prüfung von Anträgen betrifft, teilt man im Ministerium mit: "Der NPO-Fonds hatte die Aufgabe, dem gesamten gemeinnützigen Sektor in der sehr schwierigen Phase der Pandemie möglichst rasch Unterstützung zukommen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wurden insgesamt fast 58.000 Anträge abgewickelt."
"Zusätzlicher Klärungsbedarf"
Dabei seien sämtliche Anträge "halbautomatisierten Prüfschritten" unterzogen worden. Das beinhalte beispielsweise eine Überprüfung im Vereinsregister und Ähnliches. In Einzelfällen habe es zusätzlichen Klärungsbedarf gegeben, wobei vom AWS auch Unterlagen angefordert wurden. Das seien jene Fälle, die der Seniorenbund nun "vertiefte Prüfungen" nennt.
Um komplexe Rechtsfragen wie jene, ob die Vereine des Seniorenbunds der Parteiteilorganisation zuzurechnen seien oder nicht, sei es bei diesen AWS-Nachfragen zu einzelnen Förderanfragen aber nicht gegangen.
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Was Kogler nicht dazusagt ist ,dass es in massive Scherereien gab weil das AMS 4 Wochen lang nicht in der Lage war entsprechende Antragsformulare herauszugeben und 2 Jahre später wegen verspäteter Abgabe die Förderungen zurückforderte.
Was auch schamvoll verschwiegen wird ist, dass die Förderungen einzelner Gastronomiebetriebe tw. höher waren als das Gemeindebudget.
Kogler gibt also zu, dass man " komplexe Rechtsfragen" gar nicht lösen wollte, sondern die schnelle Auszahlung Priorität hatte.
Dann kann man keinem Antragsteller eine Schuld geben, solange richtige Angaben im Antragsschema gemacht worden sind!
In anderen Worten: systematisches Behördenversagen.
Teilt man im Ministerium mit, steht in dem Artikel.
Wer, was, wann, wo, wem,wie mitgeteilt hat, konnte ich nicht herauslesen.
Sinnerfassendes Lesen: die Politik (=Minister) gab die Vorgabe.
Wenn der Herr Vitzekanzler noch länger bremst übersieht er seine Ablöse.
Wie schnell die Zeit vergeht!
Nur mehr bis 2024. Dann kann sich ein anderer darum kümmern. Der nächste braucht doch auch eine Beschäftigung, wenn nicht ohnedies vorher der Komet kommt.
Der Pühringer hat wohl damals Kurz & Co nicht ordentlich zugehört, als sie sagten: "man wolle rasch helfen und prüfe daher erst im Nachhinein, ob die Förderung gerechtfertigt war".
Wozu brauchen Vereinigungen gleich welcher Art Covid-Hilfen? Der Staat sollte lieber die MWSt. auf Energie und Grundnahrungsmittel reduzieren. Da wird wirklich geholfen. Die Vereinigungen, Vereine, Bünde, Verbände, Ringe und was es sonst noch gibt, sind nicht lebensnotwendig. Anders ist es natürlich bei Lebensrettern, zB. Rotes Kreuz. Aber wie man hört, gehen die leer aus. Dann wundert sich die Regierung, dass man sie am liebsten mit einem nassen Fetzen davonjagen möchte.
Klingt ja kolossal 58 000 Anträge
Das sind 159 pro und wie viele Beamte arbeiten an diesen Anträgen 1, 10, 20, 30 ?
proTag
Warum bekommt Herr P. in dieser Zeitung so viel Raum?
So hat das Untersuchungsergebnis, das schon vor Corona eine zu grosse NVPÖVP vom Senioren Bund feststellte, keinen Platz