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VfGH wandte sich an Van der Bellen: Blümel muss Akten herausgeben

Von Lucian Mayringer   07.Mai 2021

Finanzminister Gernot Blümel (VP) wird nun wohl doch Tausende E-Mails und Dateien aus seinem Haus liefern. Deren Herausgabe hatte der Ibiza-Untersuchungsausschuss davor monatelang erfolglos gefordert. Dem Einlenken ging ein bis dahin beispielloses Einschreiten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) voraus: Denn am Donnerstag hat der VfGH bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen beantragt, per Exekution die von Blümel zurückgehaltenen E-Mails zu beschaffen.

Gedeckt ist dieses von der SP-Fraktion angestoßene und nun vom VfGH bestätigte Vorgehen durch die Bundesverfassung (Artikel 146, Abs. 2). Demnach kann der Bundespräsident nach seinem Ermessen ein Organ der Länder oder des Bundes bis hin zum Bundesheer mit einer derartigen Exekution beauftragen. Wenn es wie in diesem Fall um eine Exekution gegen ein Ministerium geht, braucht Van der Bellen dafür auch nicht die Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler.

"Hat es noch nie gegeben"

Erst ein Mal wäre es in der Zweiten Republik fast zu diesem Schritt gekommen, hätte nicht Jörg Haider 2007 im Kärntner Ortstafelstreit davor eingelenkt. "Ich wende mich heute an Sie, weil etwas eingetreten ist, was es in dieser Form in unserem Land noch nicht gegeben hat", wies auch Van der Bellen in einer Erklärung auf das Novum hin. Blümel habe ihm versichert, nun vollständig zu liefern. "Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, werde ich meinen verfassungsmäßigen Pflichten entsprechen", stellte Van der Bellen klar.

Bereits am 3. März hatten die Höchstrichter dem Verlangen der Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und Neos nach Lieferung zahlreicher Daten entsprochen. Demnach seien die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzressort sowie die Korrespondenzen mit dem ehemaligen Generalsekretär von Ex-Minister Hartwig Löger (VP) und jetzigen ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid für die Prüfarbeit des U-Ausschusses "abstrakt relevant".

Dass Blümel bis gestern dennoch die Herausgabe verweigert hat, begründete das Finanzministerium mit der "Fürsorgepflicht", die er gegenüber den 12.000 Mitarbeitern des Ministeriums habe. Da es auch um "höchstpersönliche Gesundheits- und Krankendaten" gehe, müsse man die "Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes" gewährleisten, hieß es am Donnerstag in einer Stellungnahme. Um der Exekution vorzugreifen, wurde für den gleichen Tag angekündigt, "die restlichen Unterlagen an die Parlamentsdirektion" zu übermitteln.

Rücktrittsaufforderung

SP-Fraktionsführer Jan Krainer sprach von einer "wegweisenden Entscheidung", die zeige, dass "niemand über der Verfassung steht". Stephanie Krisper fand es "beschämend", dass es so weit kommen musste. Die Neos-Fraktionschefin hofft nun auch auf eine Vorlagepflicht für die Mails von Kanzler Sebastian Kurz (VP).

Für Christian Hafenecker (FP) gibt es nun "gar keine andere Möglichkeit" als Blümels Rücktritt, weil dieser mit seinem Handeln sein Gelöbnis auf die Verfassung gebrochen habe.

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