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VfGH kippt Mindestabstand zwischen Gastro-Tischen

Von nachrichten.at/apa, 29. Oktober 2020, 12:48 Uhr
Hotels sind froh, aufsperren zu dürfen, aber es gibt wenig Hoffnung auf Gäste
Der in Lokalen vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen ist rechtswidrig. Bild: Alexander Schwarzl

WIEN. Der in Lokalen vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen ist rechtswidrig.

Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis dem Gesundheitsministerium eine Reparaturfrist bis Jahresende gegeben. Damit bleibt die Abstandsregel vorerst in Kraft. Ebenfalls verfassungswidrig waren mehrere schon außer Kraft getretene Anti-Corona-Maßnahmen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen war nicht ausreichend begründet.

Der Verfassungsgerichtshof hat bereits im Juli entschieden, dass Grundrechtseingriffe zur Pandemiebekämpfung nur dann zulässig sind, wenn die Regierung eine Interessensabwägung mit anderen Grundrechten vornimmt. Somit muss die Regierung also dokumentieren, inwieweit die Eingriffe zur Bekämpfung der Pandemie geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Im Fall der Abstandsregel in Lokalen ist dies allerdings nicht erfolgt. In den diesbezüglichen Unterlagen des Sozialministeriums fanden die Höchstrichter nämlich zwar mehrere Verordnungs-Entwürfe, eine Anwesenheitsliste sowie mehrere E-Mails "von diversen Stellen außerhalb des Ressorts", aber "keine die Erlassung der Verordnung begründenden Aspekte". Die von mehreren Gastronomen angefochtene Abstandsregel wurde daher aufgehoben.

Allerdings hat das Gesundheitsministerium bis Jahresende Zeit für eine Reparatur. Diese kann also mit den nun bevorstehenden weiteren Verschärfungen vorgenommen werden.

Außerdem hält der Verfassungsgerichtshof fest, dass auch weitere - bereits außer Kraft getretene - Anti-Corona-Maßnahmen rechtswidrig waren. Konkret betrifft dies das generelle Betretungsverbot für Gaststätten und (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen, die Beschränkung von Besuchergruppen in Lokalen auf vier Personen, das Verbot von Veranstaltungen mit über zehn Personen (u.a. in Diskotheken) sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. All diese Regeln sind jedoch nicht mehr in Kraft. Die nachträgliche Aufhebung hat also keine Konsequenzen.

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41  Kommentare
41  Kommentare
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Analphabet (15.410 Kommentare)
am 30.10.2020 01:31

Kurz und Kogler können sich derart viele Fehler leisten, hört doch immer noch eine Vielzahl auf Sie.

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( Kommentare)
am 29.10.2020 20:23

Anscheinend ist es wirklich für viele zu schwer zu verstehen, dass der VfGh nict einfach eine Rechtsnorm durchwinken kann, die nicht verfassungskonform ist.
Gute Absicht, guter Wille hin oder her.
Genau deswegen auch die Fristsetzung zur Korrektur.

Oder zählt Rechtssicherheit nur wenn der/die Forenschreiberling persönlich betroffen ist?

Wäre ja nicht das erste Gesetz das zur Korrektur zurückgeschmissen wird!

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 29.10.2020 20:38

Daher ist auch die Schlagzeile "VfGH kippt Mindestabstand zwischen Gastro-Tischen" irreführend, weil nichts gekippt worden ist. Eine bessere Begründung muss nachgeliefert werden und dann passt es wieder.

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spektator (2.077 Kommentare)
am 29.10.2020 19:05

Dies sind die Schreibtischtäter die in ihrer abgehobenen Theorien
der Masse der bevölkerung
laufend vermittel
"die Regierung handelt illegal"
statt
dass akzeptiert wird
dass SCHNELLE HARTE Maßnahmen nötig sind.
So aber wichten spitzfindige Juristen die Situation soweit auf, dass gut 15 % Ignoranten sich bestätigt fühlten
und uns (Lifte, Feiern, Demos...) anderen, die wir uns vorsichtig verhalten
die Maßnahmen kaputt machen
zulasten der Arbeitsplätze (etwa im Tourismus)
well done!

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Hofstadler (1.359 Kommentare)
am 29.10.2020 20:35

Der Staat hat eine Verfassung, der Gesetzgeber hat sich an die Verfassung zu halten.
Das ist ein Merkmal des Rechtsstaates.
Sollte in unseren Breiten zur Allgemein-bildung gehören!

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Baby2020 (201 Kommentare)
am 29.10.2020 22:08

Die Verfassung ist das Rechtsmittel, dass uns vor willkürlichem Eingriff der Politik schützt. Der VfGH ist gerade in solchen Zeiten dringend notwendig, um autokratische Entwicklungen unterbinden zu können. Sie sollten froh sein, dass wir dieses System haben. Ihre Rechte können Ihnen schneller weggenommen werden als Sie glauben. Fazit ist, dass jede Verordnung des Gesundheitsministers ein juristischer Pfusch ist.

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 29.10.2020 18:24

Im Artikel steht: Die von mehreren Gastronomen angefochtene Abstandsregel wurde daher aufgehoben.

Die Abstandsregel war Teil eines ganzen Bündels von Maßnahmen, mit dem Ziel, die Pandemie zu bremsen. Verlierer der Pandemie sind in erster Linie die Tourismuswirtschaft. Ich frage mich schon die ganze Zeit, warum gerade Vertreter der Tourismuswirtschaft gegen alle Maßnahmen (z.B. Registrierungspflicht, Sperrstundenregelung), die zur Eindämmung der Pandemie führen sollen, Sturm laufen, wo es dieser "Zunft" zugute käme, wenn die Fallzahlen wieder entsprechend zurückgehen würden. Oder haben die Wirte im 1. Lockdown durch staatliche Entschädigungen für das Nichtstun so gut verdient, dass sie den nächsten Lockdown schon herbei sehnen?

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Duc (1.569 Kommentare)
am 29.10.2020 16:42

BIOBAUER@ nicht ganz richtig was Sie schreiben, Übernehmen Sie die Verantwortung von den Bauern die Pestizide auf den Feldern verteilen. Nur eine Frage...

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 29.10.2020 16:23

Jetzt werden wieder einmal ein paar Unbelehrbare und Raunzer Futters fürs Regierungs-Bashing haben.

Angesichts der aktuellen Entwicklung kann man aber sagen: Nur weil etwas formaljuristisch nicht verfassungskonform war, war das wohl doch auch eine aus Infektionssicht sinnvolle Maßnahme.

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auer47 (531 Kommentare)
am 29.10.2020 16:12

Wann wird bei den Höchstrichtern Vernunft einziehen, dass Leben und Gesundheit der Staatsbürger das wohl höchste Gut sind.
Die Folgen der bisherigen Erkenntnisse: Es gibt viel weniger drastische Vorschriften, dafür viel mehr Krankheitsfälle. Wollen wir das wirklich?????

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 29.10.2020 15:32

Wenigstens hebt man dieses Mal nur den Finger und hebelt die Verordnungen nicht gleich wieder aus.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 29.10.2020 15:27

Was der logische Menschenverstand sagt, gilt wohl nicht vor Gericht. Da reicht die Nichtbegründung durch das Gesundheitsministerium, um eine Verordnung als rechtswidrig aufzuheben. Trägt das zu einer ausgewogenen Gesetzgebung bei?
Wie steht es da mit einem Vergleich zum Gesundheitsrisiko? Ist die Verhältnismäßigkeit gegeben, wenn man schnell eine sinnvolle Verordnungen kippt.
So etwas sollte hinter verschlossenen Türen besprochen und korrigiert werden und nicht zur öffentlichen Debatte führen.
Unsere Lösung sollte sein, Wirte, wo der Abstand nicht stimmt, links liegenlassen!

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( Kommentare)
am 30.10.2020 16:19

MITDENK wenn sie den Artikel gelesen hätten, dann könnten sie bemerkt haben, dass der VfGH quasi einen Reparaturauftrag erteilt hat - Nachbesserung auf eine verfassungskonforme Version bis 31.12. !

Es ist wohl das Mindeste, dass die obersten Richter diesen Husch-Pfusch nicht durchwinken, es ist auch nicht ihre Aufgabe, den guten Willen dahinter zu interpretieren!

Ist das wirklich so schwer verständlich?

Wenn sie mit einem nichtfunktionierenden Blinker am Auto aufgehalten würden und trotzdem noch bis zur nächsten Werkstatt weiterfahren dürfen, regen sie sich dann auch über die "Unverhältnismässigkeit" der polizeilichen Anordnungen auf?

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snooker (4.427 Kommentare)
am 29.10.2020 15:15

Mit was sich die honorige Richterschaft alles herum schlagen muss?
Wär`s nicht so traurig, müsste man lachen

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scharfer (5.103 Kommentare)
am 29.10.2020 15:03

in österreich herrscht ein durcheinander, keiner weiß nicht mehr , was richtig ist. nur da kuaz macht noch seine pressekonferenzen (heute seine 158.) u. das dumme volk wird wieder begeistert sein, weil man seine heiligkeit wieder im tv sah.

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 29.10.2020 13:50

Die Überschrift lautet: "VfGH kippt Mindestabstand zwischen Gastro-Tischen."
Im Artikel steht: "Die von mehreren Gastronomen angefochtene Abstandsregel wurde daher aufgehoben."
Weiter unten steht: "Allerdings hat das Gesundheitsministerium bis Jahresende Zeit für eine Reparatur. Diese kann also mit den nun bevorstehenden weiteren Verschärfungen vorgenommen werden."

Ich verstehe diesen Bericht nicht. Wozu soll die Regierung Zeit für eine Reparatur bis Jahresende haben, wenn die Bestimmung ohne nicht mehr in Kraft ist. Ich habe das so gesehen, dass der VGH das Fehlen einer Begründung bemängelt hat und der Regierung für eine Reparatur bis Jahresende Zeit gibt und so lange bleiben die Bestimmungen in Kraft. Kommt die Regierung dem Verbesserungsauftrag nicht nach, tritt die Aufhebung rückwirkend mit dem Datum der Erkenntnis des VGH in Kraft.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 29.10.2020 15:29

Es fehlt die ausreichend dargelegte Begründung und deshalb darf der Verfassungsgerichtshof gleich die Verordnung aufheben.
Da so mancher Richter wohl auch Bauchweh hat, wenn er uns weiteren Gefahren aussetzt, verlangt er bis Ende des Jahres die Begründung nachzureichen.

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 29.10.2020 18:03

Ich versteh das nicht: eine Begründung nachreichen für eine VO, die aufgehoben worden ist. Wenn die Begründung nachgereicht wird, setzt dann der VGH die VO wieder in Kraft? Für mich ist das nicht nachvollziehbar.

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 29.10.2020 13:35

Ich hoffe die Herren Verfassungsrichter übernehmen auch die Verantwortung für die vielen Toten die sie durch das ständige Aufheben von Verordnungen verursachen.

Wenn die Form auf einmal wichtiger ist wie der Sinn einer Verordnung, dann geht es eher um politisches Kleingeld als um Vernünftige Entscheidungen.

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higgs (1.253 Kommentare)
am 29.10.2020 14:54

durch die frist passiert ja nichts. es ist dem gesundheitsminister bzw. seinen mitarbeitern schon zuzumuten sich an regeln zu halten. umgekehrt wird das ja auch von der bevölkerung erwartet.

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RobertReason (3.014 Kommentare)
am 29.10.2020 13:30

"Somit muss die Regierung also dokumentieren, inwieweit die Eingriffe zur Bekämpfung der Pandemie geeignet, erforderlich und angemessen sind."

Diese Aufgabe kann man in sagen wir 2 bis 3 h Arbeit in einer Art und Weise darstellen, sodass genügend Evidenz für die Notwendigkeit der Eingriffe vorhanden ist.

Wenn Verfassungsrichter die Regel für den Mindestabstand von 1m zwischen Tischen für rechtswidrig in Zeiten der Pandemie erklären, dann kann man ja Gutachten von Infektiologen/Virologen beilegen.

Tote und Schwerkranke haben wir ja genug. - und täglich werden es mehr.

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betterthantherest (34.008 Kommentare)
am 29.10.2020 13:44

robertreason

Wenn es diese Evidenz zu Hauf gibt und der Gesundheitsminister legt sie nicht dar - dann ist die Inkompetenz des Gesundheitsministers nicht zu übertreffen.

Oder die andere Variante: es gibt die vielzitierte Evidenz nicht.

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MartinFellinger (185 Kommentare)
am 29.10.2020 15:10

Als ob der Gesundheitsminister persönlich die Verordnungen schreiben würde.
Da Fragt man sich eher welches Personal da im jahrelange Roten Gesundheitsministerium angestellt wurde wenn die so viele Schnitzer liefern.
Andererseits hab ich auch Verständnis dass die Mitarbeiter dort extrem wenig Zeit haben für Gesetze und Verordnungen. Normalerweise werden dafür Monate aufgewendet. Hier mussten Verordnungen und Gesetze teilweise in wenigen Tagen oder Wochen erstellt werden.

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mehlknödel (3.539 Kommentare)
am 29.10.2020 15:15

Die blaue Dings hat noch ihr übriges getan, indem sie die Abteilung, die wir jetzt bräuchten, abgeschafft hat.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.309 Kommentare)
am 29.10.2020 15:38

Nennen Sie es beim Namen: Hartinger-Klein!

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mehlknödel (3.539 Kommentare)
am 29.10.2020 17:09

Ach, nicht alles ist es wert, gemerkt zu werden.

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clem1212 (732 Kommentare)
am 29.10.2020 13:21

Am Besten wäre es, wenn man gleich einen Verfassungsrichter beim Verfassen der Regeln beiziehen würde. Aber das geht ja nicht! Da hätten sie dann nichts mehr zum Bemängeln. Das nennt man halt Arbeitsbeschaffung . Zahlt ja eh alles der Steuerzahler.

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Baby2020 (201 Kommentare)
am 29.10.2020 22:11

Nein lieber Kollege. Das nennt sich Gewaltentrennung. Das lernt man in Staatskunde. Außerdem hätte der VfGH sonst ein Befangenheitsthema.

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saturn66 (187 Kommentare)
am 29.10.2020 13:19

Es geht einfach nicht, dass Vorschriften und die damit verbundenen Einschränkungen nicht passen Punkt!

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( Kommentare)
am 29.10.2020 13:09

VfGH kippt Abstand bei Gastro- Tischen.

Klar, sonst können's am Nachbartisch
kein Haar in der Suppe finden.

Übrigens:
Eine, mit Abstand halten,
der vernünftigsten Vorschriften !

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soling (7.432 Kommentare)
am 29.10.2020 13:02

Was kann der Chaot Anschober eigentlich wirklich ?

NICHTS kann da nur die Antwort sein.

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u25 (4.949 Kommentare)
am 29.10.2020 13:57

Nicht einmal NICHTS

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 29.10.2020 15:33

Mehr als ihr beiden!

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leberkasferdl (144 Kommentare)
am 29.10.2020 18:10

Ja das ist er ganz alleine. Was kann Kurz? Noch weniger.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.309 Kommentare)
am 29.10.2020 12:59

Schon a bissi weltfremd, die Herrn und Damen Verfassungsrichter.

Es mag zwar ein Formfehler sein, wenn keine Begründung mit dem Verordnungstext mitgeliefert wurde, aber prinzipiell sind Tischabstände etc. wirksam und somit zweckmäßig.

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soling (7.432 Kommentare)
am 29.10.2020 13:01

Zweckmäßigkeit ist aber keine Rechtsgrundlage.

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( Kommentare)
am 29.10.2020 13:12

keine Rechtsgrundlage
(auch keine Logik).

für Juristen natürlich nicht !

Aber Das ist eh bekannt.

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alpinisti (3.318 Kommentare)
am 29.10.2020 13:02

Dann muss eben die Gastronomie geschlossen werden, die sollten sich beim VfHH bedanken

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betterthantherest (34.008 Kommentare)
am 29.10.2020 13:15

alpinisti,

Sie haben wieder einmal nichts verstanden.

Der VfGH bemängelt, dass der Gesetzgeber keine ausreichende Begründung für Tauglichkeit diese Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung dargebracht hat.

Wo sind denn all diese Expertisen von denen Sie sonst schreiben?
Haben Sie sich diese aus den Fingern gesogen und die User angelogen.
Oder ist nur das Gesundheitsministerium zu dumm um auf diese Evidenz zurückzugreifen?

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mehlknödel (3.539 Kommentare)
am 29.10.2020 15:18

Aber ins Rollen haben das Verfahren Gastronomen gebracht, die sich beschwert haben. Wahrscheinlich haben sie ihren Kollegen einen Bärendienst erwiesen.

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hot_doc (518 Kommentare)
am 29.10.2020 13:37

..aber eben rechtlich nicht gedeckt!
Wenn man einen Politiker an den Eiern aufhängt ist es zweckmässig, sinnvoll wirksam aber eben rechtlich nicht gedeckt!!

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