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VfGH gegen Rauchverbot: Freiheit wiegt mehr als nachteilige Folgen

Von OÖN   19.Juni 2019

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag der Wiener Landesregierung zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz in der seit 1. Mai 2018 geltenden Fassung überraschend abgewiesen. Bei einer Raucherlaubnis in der Gastronomie sei der rechtspolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschritten, argumentierte der VfGH. Dennoch wird das allgemeine Rauchverbot kommen, und zwar mit 1. November. ÖVP-Klubobmann August Wöginger hatte Anfang Juni angekündigt, dass seine Partei einem entsprechenden Antrag der ehemaligen Opposition zustimmen werde.

Die Wiener Landesregierung hatte beim VfGH die Aufhebung von Bestimmungen beantragt, die für "Räume der Gastronomie" eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot an öffentlichen Orten vorsehen. Der Antrag wurde damit begründet, dass diese Bestimmungen gegen mehrere Grundrechte verstoßen würden, vor allem gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Achtung des Privatlebens sowie das Recht auf Leben.

Freiheitsgewinn wiegt mehr

Der VfGH hielt nun jedoch fest, dass die Rechtsordnung in vielfachem Zusammenhang menschliche Verhaltensweisen akzeptiert, "die auf die eine oder andere Weise (auch erhebliche) negative Auswirkungen für andere Menschen oder die Allgemeinheit haben können, weil der Gesetzgeber den Freiheitsgewinn höher bewertet als die nachteiligen Folgen". Im demokratischen Rechtsstaat sei es Aufgabe des Gesetzgebers, die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen.

Ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie lasse sich auch nicht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ableiten, in der die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Leben gewährleistet werden. Den Mitgliedsstaaten der EMRK (und damit auch Österreich) kommt dem VfGH zufolge bei der Bewertung der gesellschaftlichen Entwicklung dahingehend, in welchem Ausmaß der Konsum von Tabakwaren als sozialadäquat toleriert wird, derzeit noch ein Beurteilungsspielraum zu.

SPÖ, Neos und Liste Jetzt haben sich schon in der Vergangenheit für das Verbot eingesetzt, die ÖVP war erst nach dem Aus der türkis-blauen Koalition darauf eingeschwenkt.

Verärgert nahm Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gestern zur Kenntnis: "Es ist bedauerlich, dass die laut Höchstgericht erheblich negativen Auswirkungen auf eine Gruppe der ‚Freiheitsgewinn’ der anderen Gruppe überwiegt."

>>> Mehr Reaktionen zum Gastro-Rauchverbot trotz VfGH-Erkenntnis.

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19. April 2024