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VfGH kippte mehrere Corona-Verordnungen

Von nachrichten.at/apa, 22. Juli 2020, 14:42 Uhr
VfGH-Urteil: Karfreitag weiter kein Feiertag
Entscheidung der VfGH-Richter Bild: APA/HANS PUNZ

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die anlässlich der Corona-Pandemie erlassene Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen teilweise gesetzwidrig war.

Der Verfassungsgerichtshof hat über die Corona-Ausgangsbeschränkung und die Geschäftsschließungen entschieden: Das Covid-19-Gesetz ist in diesen Punkten verfassungskonform, auch der Entfall der Entschädigungen für geschlossene Geschäfte und Betriebsstätten. Aber die Verordnung zum Ausgangsverbot war ebenso (teils) gesetzeswidrig wie jene mit der teilweisen Geschäftsöffnung ab 14. April.

Diese Verordnungen von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sind zwar seit Ende April nicht mehr in Kraft. Aber der VfGH hat ausdrücklich auch festgehalten, dass die Bestimmungen zu den Ausgangsbeschränkungen "nicht mehr anzuwenden sind" - etwa in laufenden Verwaltungsstrafverfahren.

Zum Video

Konkret geprüft und als gesetzeswidrig befunden wurden jene - zulässigerweise angefochtenen - Teile der Verordnung Anschobers, die das Betreten des öffentlichen Raumes und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur für die vier Gründe Berufsarbeit, Hilfe, dringende Besorgung, Spaziergänge (allein oder mit Haushaltsangehörigen) zulassen. Auch die Verpflichtung, Gründe für das ausnahmsweise Betreten des öffentlichen Raumes bei einer Kontrolle durch die Polizei glaubhaft zu machen, ging laut VfGH über die vom Gesetz vorgegebenen Grenzen hinaus.

Dass mit dem im März beschlossenen Covid-19-Maßnahmengesetz das Epidemiegesetz "ausgehebelt" wurde und damit der Entschädigungsanspruch für behördlich geschlossene Betriebe entfallen ist, erachtet der Gerichtshof als verfassungskonform. Es verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums oder den Gleichheitsgrundsatz, wie mehrere Unternehmen in ihren Anträgen vorgebracht hatten.

400 m2-Verordnung rückwirkend aufgehoben

Die Verordnung, mit der nach Ostern - Mitte April - die Öffnung bestimmte Geschäfte wieder zugelassen wurde, hat der VfGH allerdings rückwirkend aufgehoben. Es sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, dass Läden mit weniger als 400 m2 Verkaufsfläche und Bau- und Gartenmärkte generell wieder aufmachen durften, das Betretungsverbot für alle anderen größeren Geschäfte aber bis 30. April weiter galt, gab der VfGH den Unternehmen recht, die sich deshalb an ihn gewandt hatten.

Mit diesen in einer zusätzlichen Session in der Vorwoche getroffenen und am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen sind 19 der dem VfGH vorliegenden rund 70 Fälle - die bis zum Beginn der Juni-Session eingelangt waren - erledigt.

VfGH bestätigte Entfall der Entschädigung für Corona-Schließungen

Den zur Corona-Bekämpfung ab Mitte März geschlossenen Geschäften, Hotels und anderen Betriebsstätten steht keine volle Entschädigung zu. Es ist verfassungskonform, dass dieser im Epidemiegesetz enthaltene Anspruch entfallen ist, weil es ein großes Maßnahmen- und Rettungspaket gab, stellte der Verfassungsgerichtshof fest. Gesetzwidrig war aber die nur teilweise Geschäftsöffnung nach Ostern.

Dass im Corona-Maßnahmengesetz kein Anspruch auf Entschädigung vorgesehen ist, verstoße weder gegen das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums noch gegen den Gleichheitsgrundsatz, konstatierten die Verfassungsrichter. Ein Betretungsverbot sei zwar ein "erheblicher Eingriff" in das Eigentumsgrundrecht. Aber dieser sei nicht unverhältnismäßig, weil er in ein umfangreiches Hilfspaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie eingebettet sei.

Die "Aushebelung" des Epidemiegesetzes wurde von der Opposition heftig kritisiert. Zahlreiche Unternehmen haben sich an den VfGH gewandt, darunter ein Großhändler für Haushalt, Büro und Spielwaren, eine Warenhandelsgesellschaft mit Sitz in Wien und eine Wiener Textilhandelsgesellschaft. Die Anträge der Tiroler Hotels in Bezug auf die Entschädigungen wurden in dieser Session des VfGH teilweise behandelt.

Epidemiegesetz und Covid-19-Gesetz sind aus Sicht des VfGH nicht miteinander vergleichbar: Denn beim Epidemiegesetz 1950 habe der Gesetzgeber nur die Schließung einzelner Betriebe im Auge gehabt, nicht aber die jetzt erlebte großräumigen Betretungsverbote.

"Besondere Bedeutung" hatte für die Verfassungsrichter die Tatsache, dass vom Betretungsverbot in der Corona-Pandemie alle Handels- und Dienstleistungsunternehmen (ausgenommen nur jene zur nötigen Grundversorgung) betroffen waren. Für die Hilfsleistungen pocht der VfGH auf einen "gerichtlich durchsetzbaren Anspruch" und die Auszahlung "in gleichheitskonformer Weise und nach sachlichen Kriterien".

Unternehmen wurden ungleich behandelt 

Dass Unternehmen ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurden, war der Grund für die Aufhebung der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erlassenen "Lockerungsverordnung" für den Handel. Dies freilich nachträglich: Die Verordnung war nur von 14. bis 30. April in Kraft. Bekämpft haben sie mehrere Handelsunternehmen, darunter ein "Grazer Unternehmen, das an 49 Standorten in Österreich tätig ist und vor allem mit Schuhen handelt".

Dass Läden mit weniger als 400 m2 nach Ostern wieder öffnen durften, größere Geschäfte aber noch nicht, hat gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen - und dies vor allem auch deshalb, weil Bau- und Gartenmärkte mit mehr als 400 m2 auch Mitte April wieder aufsperren durften. Zudem habe der Gesundheitsminister nicht nachvollziehbar gemacht, auf Basis welcher Informationen er diese Regelung getroffen hat. Eine entsprechende Dokumentation wäre aber ausschlaggebend für die Beurteilung des VfGH, hieß es in einer Aussendung.

Verfassungskonform war es jedoch, dass mit dem Covid 19-Gesetz dem Gesundheitsminister ermöglicht wurde, per Verordnung Betretungsverbote für Handelsbetriebe zu verhängen, um "die persönlichen Kontakte von Menschen einzudämmen", stellte der VfGH fest.

Kogler verteidigte Coronagesetze

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat die Coronagesetze trotz Beanstandungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) verteidigt. Die Juristen der Regierung hätten "alles nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt, es musste alles in kurzer Zeit geschehen", sagte er am Mittwoch am Rande einer Pressekonferenz. Das Covid19-Maßnahmengesetz sei außerdem in seinen inhaltlichen Bestimmungen bestätigt worden.

Ein Lockdown eine Woche später hätte eine Vervierfachung der Zahlen gebracht, argumentierte der Vizekanzler erneut. Die Frage nach den Bestimmungen, etwa die Verhängung von Strafen durch die Exekutive, werde derzeit untersucht. Die Teilung in Kategorien, etwa bei Geschäften, sei aber weiterhin eine Möglichkeit. "Es ist das Ziel, die bürgerfreundlichsten Lösungen zu finden", so Kogler.

Anzeigen in den Bundesländern

In der Bundeshauptstadt Wien sind in Zusammenhang mit den Coronavirus-Verordnungen bisher insgesamt 11.500 Anzeigen eingelangt. 8.800 mündeten tatsächlich in Strafverfügungen. 

Insgesamt 34 Beschwerden gegen Bescheide nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz sind aktuell beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich anhängig. Der Einfluss der am Mittwoch bekannt gewordenen VfGH-Entscheidungen auf diese Verfahren muss nach Angaben von Gerichtssprecher Markus Grubner von den zuständigen Richtern beurteilt werden.

Beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Vorarlberg sind derzeit zwanzig Verfahren im Zusammenhang mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz anhängig. Davon könnte ungefähr die Hälfte von den aktuellen Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) betroffen sein, erklärte LVwG-Präsident Nikolaus Brandtner gegenüber der APA. 

Beim Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) sind seit dem 10. Mai 30 Beschwerden gegen Bescheide in Zusammenhang mit Covid-19 anhängig gewesen. Sieben davon sind bereits entschieden, erklärte Präsident Christoph Purtscher gegenüber der APA. Bei einigen Bescheiden bilde die Bundesverordnung die Rechtsgrundlage, bei anderen wiederum jene des Landeshauptmannes bzw. der Bezirksverwaltungsbehörden.

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178  Kommentare
178  Kommentare
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zakamenem (1.021 Kommentare)
am 23.07.2020 21:35

Generalamnestie bei Amnesie
Wenn diese jetzt kommt, dann wähnen sich die, die sich an die Beschränkungen gehalten hatten, als Dumme; aber sie haben dazu beigetragen, dass die Infektionen unter Kontrolle gehalten werden konnten.

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 23.07.2020 11:46

Diese Entscheidungen des VfGH verursachen nur Kopfschütteln! Wenn wir diese Maßnahmen nicht gehabt hätten, wären wohl unseres Ansteckungs- und Todeszahlen prozentuell ähnlich hoch gewesen wie in Italien!

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2good4U (17.369 Kommentare)
am 23.07.2020 12:16

Die Aufgabe des VfGH war es zu prüfen ob die Maßnahmen verfassungskonform waren, und das hat er getan.

Die Aufgabe der Regierung wäre es gewesen Maßnahmen verfassungskonform zu verabschieden. Dies war offensichtlich nicht in allen Bereichen der Fall.

Man kann jetzt den VfGH nicht dafür verurteilen dass er aufzeigt was falsch gemacht wurde.

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RobertReason (3.014 Kommentare)
am 23.07.2020 08:36

Die Verfassungsrichten sollten sich vielmehr darum kümmern, wie zukünftige Sanktionen gegen Quarantänebrecher auch rechtlich korrekt umgesetzt werden.

Überhaupt gilt es viel mehr vorausschauend im Bereich der Justiz zu denken!

Wir die Bevölkerung von Österreich verpflichten euch dazu!

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pprader (1.661 Kommentare)
am 23.07.2020 07:51

Wie sagte doch der Studiumabbrecher: man solle nicht wegen jeden Beistrich kritisieren...
Ob der sich noch daran erinnern kann?

Ich hoffe sehr auf Neuwahlen und wieder kompetente Menschen an die Macht-so wie "damals" bei der Übergangsregierung.

Kaufen wir doch den Türkisen eine elektrische Modelleisenbahn: dann dürfen sie werkeln ohne wirklich Schaden anzurichten

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gutmensch (16.546 Kommentare)
am 22.07.2020 23:17

Um, das wird teuer.

Alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 400 qm, also fast alle Baumärkte, Möbelhäuser..... werden jetzt Schadenersatzforderungen an die Republik stellen.

Das kommt davon, wenn ein Kindkanzler , dem einfach noch viel an Lebenserfahrung fehlt, zu viel Macht bekommt.

Dieses Mal kann er sich nicht herausreden. Er war bei allen Entscheidungen an maßgeblicher Stelle dabei.

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 22.07.2020 21:07

Richter sind keine Epidemiologen, sie prüfen nur, ob neue Gesetze der Verfassung entsprechen. Unsere Gesetzgebung schützt den Markt und den Besitz mehr als die Gesundheit der Bevölkerung.

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toni1960 (195 Kommentare)
am 22.07.2020 20:36

Erwartungsgemäß wurden Gesetze, Verordnungen, etc... von unseren Höchstrichtern nach ca. 3monatiger Prüfung aufgehoben. Ich denke, dass die Berater der Regierung bei gleichem Zeitaufwand sicher auch Verfassungskonformes zustande gebracht hätten, allerdings zu einem furchtbaren Preis— unzählige Tote und schwerst Erkrankte.... mehr. Daher müssen sich die Richter aus meiner Sicht den Vorwurf einer der Verfassung entsprechenden jedoch absolut weltfremden und praxisfernen Entscheidung gefallen lassen. Die Regierung hatte die Vorgabe die Zahlen möglichst niedrig zu halten, wobei keine Erfahrungswerte vorlagen. Dies ist jedenfalls gelungen.
Das Vertrauen in den VfGH wurde gerade durch die letzten weltfremden Urteile erschüttert..... man denke nur an das Urteil i.Z.m. den Almen in Tirol und heute das....

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a1000 (377 Kommentare)
am 23.07.2020 00:12

Nicht zu vergessen die sinnlose Wahlwiederholung...
Ich gebe Ihnen mit jedem Wort recht! Juristen leben manchmal leider in einer Parallelwelt.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 22.07.2020 20:27

Kein Mensch versteht, warum bei negativem Coronatest noch eine 14-tägige Heimquarantäne gefordert wird. Möglich wäre auch 14 Tage Heimquarantäne und Freikauf durch Test in Österreich. Ich bin ein Befürworter z.B. der Masken und des Abstandhaltens. Aber jetzt scheint die Regierung durchzudrehen. Das ist einfach des Guten zuviel.

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a1000 (377 Kommentare)
am 23.07.2020 09:00

Das hängt mit der Inkubationszeit zusammen. Falls Sie den Ausdruck nicht kennen sollten, einfach nachlesen.

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 22.07.2020 20:07

Einfach mal reinlesen, was passiert gerade ?
Was soll das alles ?
https://www.rubikon.news/artikel/notwehr-statt-notstand

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 22.07.2020 21:15

Angst vor dem finalen und globalen Verteilungskampf? Warum nicht vorher für Verteilungsgerechtigkeit kämpfen, statt sich mit hausverstandbefreiter Polemik das Hirn vernebeln!

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 22.07.2020 19:36

Typisch OON gibt irgendein altes Foto dazu ,wo noch die seit 2 Jahren pensionierte Bierlein oben ist!

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StefanieSuper (5.126 Kommentare)
am 22.07.2020 19:12

Da gibt es doch im Bundeskanzleramt und in den Ministerien viele "Experten" Juristen, die in vielen Dingen den Ton angeben wollen. Und doch entstehen seit der Kanzlerschaft vom Langzeitstudenten Kurz Gesetze, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden müssen. Außer Spesen nichts gewesen. Kurz lebt davon, dass bei uns seit einiger Zeit Marketing vor Sacharbeit kommt. Die Frage die sich da stellt, soll man nun sein Auto von einem Experten warten lassen oder reicht es, dass das Unternehmen eine gute Werbung hat? Es kommt doch nicht von ungefähr, dass Ärzte nicht ein Werbebüro beauftragen dürfen, um neue Kunden zu erhalten sondern dass die Ärztekammer ein Wort mitzureden hat.

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spektator (2.077 Kommentare)
am 22.07.2020 17:55

ex post (die Vdg ist ausgelaufen) mag das ja nach dem Buchstaben des gesetzes richtig sein.
ABER:
Mir u.vielen anderen war es wichtiger d.d.Regierung DAMALS sehr SCHNELL und auch RIGIDE gebremst hatte
(was bei Diskussionen rauskam sieht man in GB, USA, und jetzt in Serbien)
Ja es gab gesetzlichen Reifenabrieb, aber diesmal heiligte der Zweck die Mittel.
Ja auch kann man sagen, d.d.Beamten in d.Ministerien astreiner hätten formulieren können -
aber wie gesagt - s.o.
denn pro futuro können sie jaetzt mal tüftln.
Und dass alle Besserwisser (in der Opposition od. gewissen Medien etc.) nun applaudieren -
was soll's
Der RICHTIGE Effekt wurde erzielt
Und soweit her wäre es - wie wir ja in d.letzten Wochen feststellen konnten -
mit der Selbstdisziplin, Rücksichtnahme bzw "Selbstverantwortung" gar nicht so kleiner Kreise in unserer Bevölkerung auch nicht her.
Um d.alles rasch durchzsetzen - OK - gehörten eben auch drastische Maßnahmen.

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alpinisti (3.318 Kommentare)
am 22.07.2020 17:02

@danube, ich probiere es einfach damit. Sie behaupten dass die Mehrheit der Bevölkerung hypnotisiert und unfähig sind und deshalb eine Impfpflicht mit kommunistischen Regime kommt. Vielleicht sollten sie einmal überprüfen ob nicht sie durch gewisse Medien manipuliert wurden. Bitte nicht falsch verstehen, eine kritische Haltung ist eigentlich positiv, so lange sie nicht in einer unreflektierten Haltung endet.

Daher mein Vorschlag, überprüfen sie ihre Thesen selbst kritisch, hören und lesen sie abseits ihrer bisher genutzten Medien und bleiben auch da kritisch. Überprüfen sie das neu erlernte auf Plausibilität.

Mir ist durchaus bewusst, dass meine Vorschläge sie ignorieren werden, aber ich wollte nicht meine ersten Gedanken zu ihrem Kommentar posten

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urbel (787 Kommentare)
am 22.07.2020 16:11

DANUBE Sie sollten nach Nordkorea auswandern. Dann können Sie endlich frei sein!

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danube (9.663 Kommentare)
am 22.07.2020 16:03

Wir wurden gewarnt!:

https://www.youtube.com/watch?v=TT-g-fla6h4

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danube (9.663 Kommentare)
am 22.07.2020 16:07

...im Film V wie Vendetta wurde ein totalitäres Regime auf Grund einer Pandemie errichtet. Der Film wurde 2005 gedreht und spielt im Jahr 2020.

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urbel (787 Kommentare)
am 22.07.2020 16:08

Na endlich...hat jetzt 51min. gedauert bis das "beweisvideo" da ist...dachte schon Sie sind ein Verschwörungstheoretiker

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ausmaus (765 Kommentare)
am 22.07.2020 16:52

Bitte, bitte, nicht löschen
So kann man sich auch selber komplett ins Out setzen.

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 22.07.2020 21:26

Danube, der Kaiser verbreitet kein Geheimwissen, die Quellen, die er angibt, sind allgemein bekannt. Allerdings, seine bizarren Schlussfolgerungen sind nicht nachvollziehbar. Aus intellektueller Überforderung schlägt er genau den Kurs eines Trump oder Bolsonaro vor, Kopf in den Sand und schauen wir was passiert. Sehr dumm.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 22.07.2020 15:58

Danube.... sind sie wirklich so dumm oder doch nur ein billiger Verschwörungstheortiker?

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henry.september (155 Kommentare)
am 22.07.2020 15:56

Ich kenne keinen der an Corona erkrankte. Ich kenne aber sehr viele, die durch die Maßnahmen sozial und wirtschaftlich an den Rand ihres Daseins gedrängt wurden. Warum redet und schreibt keiner über diese Schicksale?

Je länger diese Corona Krise dauert, desto surrealer wird sie für mich und desto verliere ich den Glauben an eine Demokratie.

Politik sollte zum Wohle des Gemeinschaft gemacht werden. Momentan bin ich mir nicht sicher, ob das so ist, beziehungsweise, ob es wirklich noch um den Menschen an sich geht.

Willkür sollte nicht der Motor für Entscheidungen sein. Genau das passierte aber und passiert immer noch.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 22.07.2020 16:01

Henry, Und nur, weil sie keinen kennen - vll sitzen sie ja im Häfn - dann meien sie, hier ihren Müll abladen zu müssen?

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urbel (787 Kommentare)
am 22.07.2020 16:04

Bei mir ist's umgekehrt, ich kenne welche die an Corona erkrankt sind aber bis jetzt noch niemand der/die durch die Maßnahmen sozial und wirtschaftlich an den Rand ihres Daseins gedrängt wurden.

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rmach (14.916 Kommentare)
am 22.07.2020 16:48

Waren sie in letzter Zeit auch mit Masseuren, Fußpflegern, Friseuren, Gastronomen und anderen im Kontakt?
Wahrscheinlich haben nur meine ihre Ersparnisse aufgebraucht, um über die Runden zu kommen.
Waren die anderen einbrechen, oder haben diese im Lotto gewonnen?

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 22.07.2020 21:34

Nicht allen kleinen Selbständigen geht es schlecht und nicht allen gut. ich kenne auch einige, die krank waren und niemanden, der seinen Betrieb coronabedingt aufgeben musste. Jetzt haben einige sehr viel Arbeit und holen dadurch wieder einiges auf.

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vinzenz2015 (45.950 Kommentare)
am 22.07.2020 15:34

Danub
schreibt von Selbstbestimmung.
Seine posts Bestätigung das Maß seiner eigenen Fremdbestimmung.....

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urbel (787 Kommentare)
am 22.07.2020 15:41

Eigentlich müsste sich DANUBE -> INN nennen, da die Donau ab Passau Inn heißen müsste...aber durch eine Verschwörung einiger Fürsten wurde der Fluß zur Donau um die Tiroler zu unterdrücken....gibt bestimmt ein YouTube Video dazu 😆

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danube (9.663 Kommentare)
am 22.07.2020 15:12

Bei Corona geht es um folgendes:
1. Massive Schädigungen der Wirtschaft zu erzeugen
2. Patienten mit anderen Symptomen auf Corona zu testen und zu behandeln
3. Damit verschieben sich die Todesfallzahlen hin zu Corona
4. Angst und Furcht zu erzeugen
5. Die Alten und Schwachen mit falscher Behandlung zu zerstören
6. Das Gesundheitssystem durch die Zusatzkosten ausbluten zu lassen
7. Embolien und Schlaganfälle, die durch "Strahlung" entstanden sind als COVID19 zu deklarieren
8. Somit für immer Ausnahmezustände auszurufen und die Demokratien und das Mitspracherecht auszuhebeln
9. Zwangsmassnahmen gegen die Bevölkerungen: Schliessungen, Masken, Impfungen, zweifelhafte Tests, Ausweise, Nachweispflichten, De-Mobilisierung, Verarmung.
10. Selbstbestimmtes Leben, körperliche Unversehrtheit und Rechte unter Fremdkontrolle zu stellen

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mclossi (71 Kommentare)
am 22.07.2020 15:16

Alter Schwede... bitte löschens einfach ihren Account :D

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ausmaus (765 Kommentare)
am 22.07.2020 15:21

In ihrer Welt möchte ich nicht zu Hause sein.
In meiner Welt sage ich tausendmal lieber und öfter Danke für so vieles, als dass ich es erlauben würde, dass solche Gedanken meine Umwelt und vor allem mich selber vergiften. So gesehen kann Umweltschutz kann ganz einfach sein.

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vinzenz2015 (45.950 Kommentare)
am 22.07.2020 15:27

danu
Der Großteil ihrer Punkte sind wahnhafte tealitätsferne Konstrukte!!
Ihre Unterstellungen betr. gezielte krimineller Schädigungsabsicht der Regierung ist derart irrational, dass es kaputter nimmer geht!

Solcher Blödheit würde nichteinmal kickl zustimmen, wenn er in Rage ist!

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 22.07.2020 18:49

Euresgleichen punktet nur mit der sogen. Hörigkeit , gell ??

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urbel (787 Kommentare)
am 22.07.2020 15:23

Jaahhaa wir haben Sie verstanden ( glauben Ihnen aber nicht)...aber ich bin stolz auf Sie dass Sie es geschafft haben einen Kommentar zu schreiben in dem kein Link zu einem YouTube Video vorhanden ist. Haben Sie auch jemals diese Videos selbst angesehen...kann mich an eines erinnern in dem "bewiesen" wird dass die Erde eine Scheibe ist...haha echt lustig

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 22.07.2020 15:27

Danube, ich bitte um einen Link! Sollte es auf deinen Mist gewachsen sein, ok, alles wird wieder gut.

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vinzenz2015 (45.950 Kommentare)
am 22.07.2020 15:31

NEIN! Bitte keinen link!
Wer im SUMPF steckt bis zum Hals und seiner misslichen Lage noch mit " links" begründet, dem ist nicht mehr zu helfen!

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 22.07.2020 15:42

Kommt ja so wie so wie so nicht`s!

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ausmaus (765 Kommentare)
am 22.07.2020 15:46

In ihrer Welt möchte ich nicht zu Hause sein.
In meiner Welt sage ich tausendmal lieber und öfter Danke für so vieles, als dass ich es erlauben würde, dass solche Gedanken meine Umwelt und vor allem mich selber vergiften. So gesehen kann Umweltschutz kann ganz einfach sein.

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r.hattinger@aon.at (1 Kommentare)
am 22.07.2020 18:46

Mit so viel Phantasie sollten Sie (Dreh)buchautor werden. Man kann von unseren Politikern so wenig halten wie man will, aber ein Land, Kontinent, ... absichtlich in solche wirtschaftlichen Turbulenzen zu schicken traue ich, zumindest in Europa, keinem Politiker zu

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 22.07.2020 18:55

Unsere Politiker ? .....Marionetten die best. Cliquen durchaus gehorchen .EU ....NGOs.. Milliardärs Philianthropen.... Es gibt in der Politik KEINE Zufälle. ...wer das glaubt , dem ist sowieso nicht zu helfen !!

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SchallundRauch (155 Kommentare)
am 22.07.2020 15:11

Wann landet das Recht endlich im 21. Jahrhundert?
Politiker UND Richter, Staatsanwälte und Anwälte gehören endlich für ihre Entscheidungen sowie Vertretung in die HAFTUNG genommen.
Psychisch schwer Kranke, Triebtäter sowie Gewaltverbrecher werden gegen die Empfehlung von Ärzten freigesetzt, Anwälte vertreten wissentlich diese Menschen und Staatsanwälte werden politisch gebeugt.
Wenn Verfassungsrichter für internationale Konzener gegen die Gesundheit der Österreicher entscheiden dann sind sie auch in die Verantwortung für die Folgen zu nehmen.
UNWISSENHEIT schützt nicht vor rechtlicher Verfolgung - gilt für die kleinen Bürger; und für Richter gilt dieser Grundsatz NICHT!?

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vinzenz2015 (45.950 Kommentare)
am 22.07.2020 15:37

Sie wollen die gesamte Rechtssprechung in Haft nehmen???
Welche Gerichtsbarkeit auf Grund welcher Gesetze sollte dies geranlassen!

Irgendwie unlogisch Ihre Phantasie!!!

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SchallundRauch (155 Kommentare)
am 22.07.2020 16:33

Nicht in "Haft" sondern in "HAFTUNG"!
Haften Sie nicht in Ihrem Beruf für Ihre Handlungen?

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rmach (14.916 Kommentare)
am 22.07.2020 17:06

Wie wollen Sie den Anschober mit seiner Krankengeschichte zur Verantwortung ziehen?

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 22.07.2020 18:47

Es dürften nur GESUNDE Politiker in solche Positionen gelangen ! !

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vinzenz2015 (45.950 Kommentare)
am 22.07.2020 15:05

Zu Beginn der Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der Verordnungen
war es ANSCHOBER,
der eine Überprüfung ausdrücklich begrüßt hat ,

worauf er einen gscheiden untergriffigen Rempler von der Edtstadler kassieren musste!

Das ist halt der Unterschied zwischen greenstyle und türkisstyle!

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spektator (2.077 Kommentare)
am 22.07.2020 17:57

sie ist aber weit attraktiver...
grins
im TV und real...

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