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VfGH befasst sich mit Sterbehilfe, Kopftuch und Corona-Regeln

Von nachrichten.at/apa, 20. September 2020, 20:20 Uhr

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasst sich in seiner am Montag beginnenden Session mit dem Verbot der aktiven Sterbehilfe, dem Kopftuchverbot in Volksschulen, weiteren Anträgen gegen Covid-19-Maßnahmen sowie der "Klimaklage" gegen Begünstigungen für die Luftfahrt.

Bei der Sterbehilfe gibt es vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt. Sie sehen durch die bestehende Rechtslage leidende Menschen gezwungen, entweder entwürdigende Verhältnisse zu erdulden oder - unter Strafandrohung für Helfer - Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen dazu haben bereits im Juni begonnen. Am 24. September findet eine öffentliche Verhandlung statt.

Gegen das Verhüllungsverbot in Volksschulen wenden sich zwei Kinder und deren Eltern, die im Sinne der sunnitischen bzw. schiitischen Rechtsschule des Islam erzogen werden. Sie sehen die Vorschrift auf den Hidschab gerichtet, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff auf Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung. Außerdem sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs nicht erfasst sei.

Bei den Corona-Maßnahmen sind noch Anträge offen, in denen sich Gastwirte und Betreiber von Bars und Diskotheken gegen die seinerzeit verhängten Betretungsverbote und andere Beschränkungen gewandt haben. Auch die Maskenpflicht, Hygienevorschriften an Schulen und die Verpflichtung zum außerordentlichen Zivildienst stehen im Fokus.

Ein von rund 8.000 Personen eingebrachter Individualantrag auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung wendet sich gegen verschiedene steuerliche Begünstigungen für die Luftfahrt. Diese verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz, aber auch gegen die Verpflichtung des Staates, das Leben und die Gesundheit des Einzelnen vor den Folgen des globalen Klimawandels zu schützen, so der Vorwurf.

Aus Vorarlberg sind zwei Themen anhängig. Einerseits hat sich eine Anrainerin gegen die seit Dezember 2019 gültige Mautbefreiung auf der A14 zwischen Hörbranz und Hohenems gewandt, andererseits prüfen die Höchstrichter die rechtlichen Grundlagen für Gemeindevolksabstimmungen in dem Bundesland. Die Höchstrichter haben Bedenken, dass diese gegen das repräsentativ-demokratische System der Bundesverfassung verstoßen könnten.

Auch der Streit um die steirische Shopping City Seiersberg beschäftigt den VfGH erneut. Hier stellt sich die Frage, ob die Einordnung von Teilen des Einkaufszentrums als öffentliche Interessentenwege auf verfassungsgemäßen Grundlagen ruht.

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5  Kommentare
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GunterKoeberl-Marthyn (17.954 Kommentare)
am 21.09.2020 10:06

Mit der "Sterbehilfe - Sicherheit" im Hintergrund, werde ich über 100 Jahre alt!

Ich bin sehr zuversichtlich, dass in der Frage "Sterbehilfe" eine gute Lösung durch den VfGH gefunden wird!

Ich liebe das Leben und werde darum auch kämpfen,
mich sogar noch an einen Strohalm anhalten, wenn man mir diesen reicht, aber ich brauche die Sicherheit und Schutz, zur Abberufung, auch sagen zu dürfen, dass ich meinen "Schlaftrunk" nun haben möchte!
Wenn ich nicht mehr bei Bewusstsein bin, wissen meine Familienangehörigen und die Ärzte meinen Wunsch durch meine Patientenverfügung!

Diese Freigabe der "Sterbehilfe" wird das Leben mit Sicherheit verlängern und die "Selbstmord Statistik" sinken lassen, angeblich liegen wir Österreicher mit der "Selbstmordrate" im Spitzenfeld, Ärzte führen diese Statistik sogar an, sie kennen das Leid! Die Kirchen und Religionen bitte ich daher um diese Gnade, um die Barmherzigkeit, für einen sanften und friedlichen Tod, um vor Gottes Angesicht treten zu dürfen!

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metschertom (8.060 Kommentare)
am 21.09.2020 06:03

Thema Kopftuchverbot - da wird Kindern die "Religion" bzw Einstellung der Eltern aufgezwungen. Noch dazu in einem (noch) nicht muslimischen Land. Ein klares ja zum Kopftuchverbot (Eltern steht es ja frei in ein muslimisch geprägtes Land auszuwandern, was aber nicht passieren wird da sie dort nicht "grundversorgt" werden)
Und Sterbehilfe sollte unheilbar erkrankten auf deren Wunsch ohne Strafen zugänglich gemacht werden. Wenn man sieht welche Schmerzen und Qualen solche Menschen durchmachen müssen bis sie erlöst werden ist für gesunde Menschen nicht vorstellbar!

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 21.09.2020 13:49

@METSCHERTOM: Auch im ach so katholischen Österreich wird die "Einstellung" und die "Religion" der Eltern den Kindern aufgezwungen!!!!
In JEDER Religion zwingen die Eltern den Kindern ihre "Einstellung" und "Religion" auf, nicht nur im muslimischen Glauben!!!

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penunce (9.674 Kommentare)
am 21.09.2020 04:49

Ein Freund von mir hat an Bauchspeicheldrüsenkrebs fast zwei Jahre lang gelitten, bis er endlich erlöst wurde von dem Tod, früher war er ein Sportler, austrainiert und fast täglich in Fitnesscenter, er ist 3-4 mal in der Woche mit dem Rad fast 100 km ins Mühlviertel gefahren, zuletzt er war zuletzt nur mehr ein Skelett ohne Muskeln!
Seine Frau betreute ihn bis zuletzt, er hatte fürchterliche Schmerzen, welcher mit Morphium bekämpfen konnte, bis er ins Spital kam und nach zwei Wochen endlich von den Leiden erlöst wurde und verstarb!

Er hat fast zwei Jahre gemeint, dass er die "Pille" sucht die ihn von den Leiden endlich erlöst ...

Ich bin für die Sterbehilfe, mit dem Arzt, bei aussichtslosen unheilbaren Fällen!
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Für ein generelles Kopftuchverbot bin ich nicht, jedem Erwachsenem soll, wenn sie eines tragen will, das Kopftuch erlaubt sein, obwohl es gegen unsere Bräuche verstößt, aber Kinder sollen es nicht tragen dürfen, solange sie in der Schule sind, und Lehrkräfte auch nicht!

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am 20.09.2020 20:34

Bloedsinn. Das Kopftuch müssten Sie nicht tragen. Die Familie zwingt die Frauen dazu. Es gibt viele Moslem-Frauen, welche kein Kopftuch tragen. Die auch deswegen nach Europa geflohen sind, weil sie keines tragen wollten. In der tuerke war es lange verboten in öffentlichen Räumen eines zu tragen.

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