Verschärftes Verbotsgesetz in Begutachtung

WIEN. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (VP) haben die angekündigte Novelle zur Verschärfung des Verbotsgesetzes präsentiert.
Der Entwurf geht nun sechs Monate in Begutachtung und braucht dann eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, um beschlossen werden zu können. Das Paket ist also von der derzeitigen Blockade der SPÖ betroffen, die eine Zustimmung zu Vorhaben von Türkis-Grün mit Schritten gegen die Teuerung verknüpft. Justizministerin Zadic appellierte an die SPÖ, sich "einen Ruck zu geben". Ein derartiges Gesetz solle über jedem parteipolitischen Taktieren stehen.
Inhaltlich soll die Novelle dazu führen, dass künftig für im öffentlichen Dienst Beschäftigte jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Amtsverlust führt. Darüber hinaus soll es auch strafbar werden, wenn Verstöße aus dem Ausland im Internet begangen werden. Derzeit habe man keine Handhabe, wenn jemand den Nationalsozialismus verherrliche, aber der Server im Ausland liegt, erläuterte Zadic. Mit der Neuregelung bringe man das Gesetz auf die Höhe des 21. Jahrhunderts, sagte Edtstadler.
Gegen Verharmlosung
Auch soll durch eine Anpassung der Kampf gegen die Verharmlosung von NS-Terror verschärft werden. So soll etwa gegen das Tragen von gelben modifizierten Judensternen, wie es im Zuge der "Corona-Demonstrationen" stattfand, effektiver vorgegangen werden können.
Die Zahl der Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz ist laut Statistik Austria zuletzt deutlich angestiegen. Während es 2010 noch 40 Verurteilungen waren, stieg die Zahl 2015 auf 67, im Jahr 2020 dann auf 128. Im Vorjahr gab es 215 Verurteilungen.