Verordnung: Zwei Meter Abstand und FFP2-Maske
Demnach muss künftig zwischen Personen, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, ein Abstand von zwei Metern statt einem Meter eingehalten werden. Statt eines Mund-Nasen-Schutzes ist ab 25. Jänner in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Supermarkt das Tragen von FFP2-Masken Pflicht.
Kinder zwischen dem sechsten und 14. Lebensjahr dürfen stattdessen auch eine enganliegende, den Nasen- und Mundbereich abdeckende "mechanische Schutzvorrichtung" tragen. In bestimmten Berufen sind regelmäßige Antigentests nötig. Eine ärztliche Bestätigung über eine erfolgte Infektion wird als Testersatz anerkannt.