Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Verordnung: Zwei Meter Abstand und FFP2-Maske

Von OÖN   18.Jänner 2021

Demnach muss künftig zwischen Personen, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, ein Abstand von zwei Metern statt einem Meter eingehalten werden. Statt eines Mund-Nasen-Schutzes ist ab 25. Jänner in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Supermarkt das Tragen von FFP2-Masken Pflicht.

Kinder zwischen dem sechsten und 14. Lebensjahr dürfen stattdessen auch eine enganliegende, den Nasen- und Mundbereich abdeckende "mechanische Schutzvorrichtung" tragen. In bestimmten Berufen sind regelmäßige Antigentests nötig. Eine ärztliche Bestätigung über eine erfolgte Infektion wird als Testersatz anerkannt.

copyright  2024
24. April 2024