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Verfassungsrichter zu Glock: Ehre nicht verletzt

Von nachrichten.at/apa, 19. Oktober 2021, 10:35 Uhr
Kathrin Glock
Kathrin Glock - die Ehefrau des Waffenherstellers Gaston Glock Bild: HELMUT FOHRINGER (APA)

WIEN. Die Unternehmerin Kathrin Glock ist mit ihrer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) über NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper abgeblitzt. Die Persönlichkeitsrechte Glocks seien bei der Befragung durch die NEOS-Fraktionsführerin im Ibiza-U-Ausschuss nicht verletzt worden, begründete der VfGH die Abweisung. Deren Ehre sei nicht verletzt worden.

Glock - die Ehefrau des Waffenherstellers Gaston Glock - war am 12. Jänner dieses Jahres im Ibiza-U-Ausschuss als Auskunftsperson im Zusammenhang mit ihrer (ehemaligen, Anm.) Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates der Austro Control GmbH befragt worden. In ihrer Beschwerde brachte sie vor, durch Äußerungen Krispers insbesondere wegen Verbreitung unwahrer, kreditschädigender Tatsachen im Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufes verletzt worden zu sein.

Konkret ging es um Aussagen Krispers, wonach Glock für die Tätigkeit als Mitglied des Austro Control-Aufsichtsrates nicht ausreichend kompetent sei. Diese Äußerung "bewegt sich im Spielraum zulässiger Kritik nach Art. 10 EMRK und ist nicht als ehrenrührig anzusehen", so der VfGH. "Dies insbesondere im Hinblick auf die Funktion und den Gegenstand des Untersuchungsausschusses sowie den Umstand, dass Kathrin Glock als Mitglied des Aufsichtsrates eines staatsnahen Unternehmens weitergehende Kritik hinzunehmen hat als eine beliebige Privatperson", heißt es im Entscheid. Auch sei anhand der Beschwerde nicht erkennbar gewesen, warum durch die Äußerungen der Kredit, Erwerb oder das Fortkommen gefährdet oder die Ehre Glocks verletzt seien.

Glock als Aufsichtsrätin bei Austro Control abberufen

Glock war nur einen Tag nach ihrem Auftritt im U-Ausschuss von der für die Flugsicherung Austro Control (ACG) zuständigen Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) von ihrem Aufsichtsratsposten abberufen worden. Sie argumentierte mit der "Geringschätzung gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss". Glock selbst meinte dazu, sie habe ohnehin keine Zeit mehr für die Kontrolltätigkeit und sei daher von sich aus ausgeschieden. Glock hatte im Ausschuss manchen Mandatar vor den Kopf gestoßen, indem sie etwa die Beantwortung einiger Fragen grundlos verweigerte. Auch mit Unmutsäußerungen sparte sie damals nicht.

Auch Pilnacek abgeblitzt

Als unzulässig zurückgewiesen hat der VfGH nun auch eine Beschwerde des suspendierten Justizministeriums-Sektionschefs Pilnacek, ebenfalls im Zusammenhang mit dem Ibiza-Untersuchungsausschuss. Pilnacek machte zuvor eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte (nach Art. 138b Abs. 1 Z 7 B-VG) geltend - und zwar, weil Mitglieder des U-Ausschusses Daten bzw. Chatprotokolle seines Mobiltelefons an die Medien weitergegeben hätten. Der U-Ausschuss - speziell auch der Vorsitzende und der Verfahrensrichter - hätten keine geeigneten Maßnahmen gegen die Weitergabe von Daten bzw. Chatprotokollen seines Mobiltelefons an Dritte gesetzt, so der Vorwurf.

Aus der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse lasse sich keine Verpflichtung des Vorsitzenden oder des Verfahrensrichters des U-Ausschusses ableiten, ein "Kontrollsystem" zum Schutz vor der Weiterverbreitung von Daten einzurichten, erklärte der VfGH. Der Umgang mit klassifizierten Informationen werde im Informationsordnungsgesetz (InfOG) geregelt. Gegenstand eines Verfahrens nach Art. 138b Abs. 1 Z 7 B-VG können laut VfGH Handlungen eines U-Ausschussmitglieds "in Ausübung seines Berufes" und damit während der Sitzungen des Ausschusses sein - nicht aber etwa das Verhalten außerhalb solcher Sitzungen, wie es auch auf die behauptete Weitergabe von Daten an Medien außerhalb von Sitzungen des U-Ausschusses zutrifft.

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16  Kommentare
16  Kommentare
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soluxtec (457 Kommentare)
am 20.10.2021 17:00

Zu solchen Kinkerlitzchen haben die Herren Zeit.
Was ist mit unseren Grundrechten?

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ECHOLOT (8.818 Kommentare)
am 20.10.2021 06:42

bei manchen sinkt dimetral der charakter zum anstieg ihres vermögens!
und diese selbstinszenierte erhöhung , zeigt vorallem einen mangel an echtem selbstwert gefühl!

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otterpohl (1.258 Kommentare)
am 19.10.2021 16:09

So eine unsympathische Bagage! Pilnacek, Glock und ihre Freunde sind gemeint.
Nun dürfen sie mich gerne verklagen.

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 19.10.2021 11:28

Dann gibt der Verfassungsschutz jedem Recht der im Untersuchungsausschuss lieber Geschwiegen hat, bzw. die Verfügungstellung von Daten blockiert hat.

Die Daten sind dort nicht Sicher aufgehoben und es ist keinem Staatsbürger, Beamten oder auch Politiker zuzumuten seine Persönlichkeitsrechte aufzugeben.

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messergabelscherelichtenberg (461 Kommentare)
am 19.10.2021 11:19

Schade. Fast hätte ich sie vergessen.

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weinberg93 (16.329 Kommentare)
am 19.10.2021 11:11

Das kann ja lustig werden im nächsten U-Ausschuss.
Die Krisper sieht das jetzt wahrscheinlich als Freibrief für Beleidigungen und Unterstellungen!

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am 19.10.2021 11:23

Niveau loser Kommentar - was ist z.B. mit Gerstl, Hanger, Sobotka im UA?

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 19.10.2021 11:33

Was den Gesandten des türkisen Messias erlaubt ist, ist den Pöbeltieren natürlich noch lange nicht erlaubt....

(gilt ja z.B. auch für eine Koalition mit der Kickl-FPÖ)

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weinberg93 (16.329 Kommentare)
am 19.10.2021 11:56

Im Artikel geht's aber nur um Krisper - PLATSCH!

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( Kommentare)
am 19.10.2021 18:30

weinberg - was für ein Artikel? - das verwechselst du mit einem blöden, dummen Posting!

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( Kommentare)
am 19.10.2021 11:06

Manche Personen pochen auf Ehre, wenn Sie selber keine haben!

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haliblau (3.764 Kommentare)
am 19.10.2021 11:39

Jop. Jung eingeheiratet. Abgehoben. Man /sie glaubt sich alles erlauben zu konnen. Ja ab und zu hat ma halt a pech. Man muss nur gut zuhörern in treffen. 😎😎😎

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 19.10.2021 11:02

Von der Kellnerin zur (über 50 Jahre jüngeren) Milliardärsgattin-

RESPEKT!

... aber Kritik ist offenbar dennoch erlaubt...

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2good4U (17.615 Kommentare)
am 19.10.2021 12:30

Ich bin mir in solchen Fällen immer unsicher ob das eher unter Prostitution oder Erbschleicherei fällt.

In diesem Fall natürlich mit Sicherheit wahre Liebe.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 19.10.2021 12:36

Völlig Zweifelsfrei wahre Liebe!

(Wer was anderes behauptet wird sicher von beiden geklagt, also VORSICHT!!!!)

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lucky890 (2.143 Kommentare)
am 19.10.2021 10:55

Die Armen, jetzt hilft das ganze Verklagen der Kritiker auch schon nichts mehr. Wohin soll das bloss noch führen, mit diesen vielen roten Zellen in der Justiz?

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