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Unterhaltsvorschuss wird für die Zeit der Corona-Krise vereinfacht

Von OÖN   26.März 2020

Kann der unterhaltspflichtige Partner nicht zahlen, springt der Staat ein. Allerdings müssen dafür drei Kriterien erfüllt sein: ein entsprechender Beschluss vor Gericht, der Zahler ist in Verzug, und im Namen des Kindes muss ein Exekutionsantrag gestellt werden. Bis 30. April fällt das zuletzt genannte Kriterium weg, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gestern in einer Pressekonferenz gemeinsam mit Frauenministerin Susanne Raab (VP) und Familienministerin Christine Aschbacher (VP) erläuterte. Damit will man auf Zahlungsschwierigkeiten von Eltern durch möglichen Jobverlust oder Auftragseinbrüche reagieren.

Das Geld wird aus dem laufenden Budget des Familienressorts gestellt. Bei Mehrbedarf sei eine Aufstockung möglich. Unterhaltsverfahren werden durch die Coronakrise übrigens nicht gehemmt. Dringende Angelegenheiten fänden nämlich weiter statt, betonte Zadic, auch wenn die Justiz derzeit in einem "Notbetrieb" arbeitet.

Raab wies noch einmal auf die zentrale Frauenhotline (0800/222555) ihres Ressorts hin und appellierte an betroffene Frauen, sich "beim kleinsten Anzeichen häuslicher Gewalt" zu melden. Bisher habe es keinen Anstieg bei den Gewalttaten oder Wegweisungen gegeben. Allerdings hätten schon sehr viele Frauen Rat bei der Hotline gesucht. Zuletzt stieg die Zahl der Anrufe um 50 Prozent.

Wenn die Krise und das geforderte Zuhausebleiben aber länger andauern, seien auch Gewalttaten immer wahrscheinlicher, waren sich die Ministerinnen einig. Man habe daher auch den Antrag einer einstweiligen Verfügung vereinfacht. Dieser muss nun nicht mehr wie bisher bei Gericht eingebracht werden, sondern kann den Polizisten, die eine Wegweisung vornehmen, direkt übergeben werden.

Aschbacher verwies abschließend auf die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit. Sie appellierte an die Unternehmen, diese vom Staat bezuschusste Möglichkeit Mitarbeitern mit Betreuungspflichten zu gewähren.

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