Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Unterhaltsvorschuss wird für die Zeit der Corona-Krise vereinfacht

Von OÖN, 26. März 2020, 00:04 Uhr
Unterhaltsvorschuss wird für die Zeit der Corona-Krise vereinfacht
Ministerinnen Raab und Zadic (APA) Bild: APA/HANS PUNZ

WIEN. Der Bund will bei Zahlungsschwierigkeiten den Zugang vereinfachen

Kann der unterhaltspflichtige Partner nicht zahlen, springt der Staat ein. Allerdings müssen dafür drei Kriterien erfüllt sein: ein entsprechender Beschluss vor Gericht, der Zahler ist in Verzug, und im Namen des Kindes muss ein Exekutionsantrag gestellt werden. Bis 30. April fällt das zuletzt genannte Kriterium weg, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gestern in einer Pressekonferenz gemeinsam mit Frauenministerin Susanne Raab (VP) und Familienministerin Christine Aschbacher (VP) erläuterte. Damit will man auf Zahlungsschwierigkeiten von Eltern durch möglichen Jobverlust oder Auftragseinbrüche reagieren.

Das Geld wird aus dem laufenden Budget des Familienressorts gestellt. Bei Mehrbedarf sei eine Aufstockung möglich. Unterhaltsverfahren werden durch die Coronakrise übrigens nicht gehemmt. Dringende Angelegenheiten fänden nämlich weiter statt, betonte Zadic, auch wenn die Justiz derzeit in einem "Notbetrieb" arbeitet.

Raab wies noch einmal auf die zentrale Frauenhotline (0800/222555) ihres Ressorts hin und appellierte an betroffene Frauen, sich "beim kleinsten Anzeichen häuslicher Gewalt" zu melden. Bisher habe es keinen Anstieg bei den Gewalttaten oder Wegweisungen gegeben. Allerdings hätten schon sehr viele Frauen Rat bei der Hotline gesucht. Zuletzt stieg die Zahl der Anrufe um 50 Prozent.

Wenn die Krise und das geforderte Zuhausebleiben aber länger andauern, seien auch Gewalttaten immer wahrscheinlicher, waren sich die Ministerinnen einig. Man habe daher auch den Antrag einer einstweiligen Verfügung vereinfacht. Dieser muss nun nicht mehr wie bisher bei Gericht eingebracht werden, sondern kann den Polizisten, die eine Wegweisung vornehmen, direkt übergeben werden.

Aschbacher verwies abschließend auf die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit. Sie appellierte an die Unternehmen, diese vom Staat bezuschusste Möglichkeit Mitarbeitern mit Betreuungspflichten zu gewähren.

mehr aus Innenpolitik

"Leitkultur": Konzept soll Zusammenleben stärken

Ringen um Fotos auf E-Card geht weiter

Arbeiterkammer meldet Rekord an Beratungen

Spionage-Verdacht: Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott festgenommen

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Roman_H (116 Kommentare)
am 26.03.2020 06:15

Wenn die Abwicklung zu lang dauert und zu kompliziert ist, dann sollte man das für immer vereinfachen und schneller machen. Der Grund dafür, warum das gerade und nur während "Corona" notwendig ist, erschließt sich mir nicht.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen