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U-Ausschuss: Schmid muss 800 Euro Beugestrafe zahlen

Von nachrichten.at/apa, 02. Dezember 2022, 10:18 Uhr
Thomas Schmid (Ex-ÖBAG-Chef)  Bild: (APA/HELMUT FOHRINGER)

WIEN. Thomas Schmid, Ex-Finanz-Generalsekretär und eine zentrale Figur in diversen ÖVP-Affären, hat sich im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss größtenteils zu Recht der Aussage entschlagen - weil ein Strafverfahren gegen ihn läuft.

Das stellte das vom U-Ausschuss angerufene Bundesverwaltungsgericht laut "Falter" fest. Nur einzelne, eher unwichtige Fragen hätte er beantworten müssen. Deshalb muss er 800 Euro Beugestrafe zahlen. Gegen den Beschluss könnte nur Schmid Revision erheben.

Ein Sprecher des BVwG bestätigte gegenüber der APA, dass der Beschluss Freitag in der Früh zugestellt wurde. Und er wies darauf hin, dass diese Auslegungen der U-Auschuss-Verfahrensordnung noch nicht hundertprozentig fix sind: Denn Schmid bzw. sein Anwalt Roland Kier könnten binnen sechs Wochen Revision erheben. Geschieht das, ginge die Causa zum Verwaltungsgerichtshof. Sehr wahrscheinlich ist das freilich nicht, wurde Schmids Strategie - sich zu entschlagen, weil er sich im laufenden Strafverfahren nicht selbst belasten wolle - doch weitgehend "abgesegnet". Der U-Ausschuss bzw. die Parlamentsdirektion hat - als Antragsteller, aber nicht Verfahrenspartei - kein Rechtsmittel.

Der Drei-Richter-Senat des BVwGH hat auch weitere grundsätzliche Frage beantwortet: Beugestrafe muss pro Befragung nur einmal bezahlt werden, nicht für jede einzelne Frage, die nicht beantwortet wird. Andernfalls hätten es ja die Abgeordneten in der Hand, durch zahlreiche Fragen das Strafausmaß zu bestimmen.

Die Richter haben für jede der 27 Fragen im U-Ausschuss einzeln geprüft, ob Schmid hätte antworten müssen oder sich wegen des Beschuldigtenstatus entschlagen durfte. Antworten müssen hätte er auf die Frage, ob er ÖVP-Mitglied ist oder ob Unterschriften von ihm stammen, stellten sie fest. Aber wo er sich damit belastet hätte - also zu den wesentlichen Fragen- durfte er Auskunft wegen des noch laufenden Strafverfahrens verweigern. Dies obwohl Schmid, weil er Kronzeugenstatus erlangen möchte, bereits umfangreich vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgesagt hat und die Protokolle dieser Befragungen großteils auch öffentlich wurden.

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30  Kommentare
30  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Superheld (13.120 Kommentare)
am 02.12.2022 21:05

Ein Gericht stellt fest, dass Schmid im U-Ausschuss schweigen durfte. Nur zwei unwesentliche Fragen betrifft das nicht.

Die gesamte Opposition, die Grünen, die Verfahrensführung und die Vorsitzführung sahen das zum Zeitpunkt des U-Ausschusses aber anders. Obwohl es ganz klar das Recht eines Beschuldigten von Strafverfahren ist, sich in einem U-Ausschuss der Aussagen zu entziehen.

Wie ernst darf man das Ganze noch nehmen?

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Superheld (13.120 Kommentare)
am 02.12.2022 21:02

"Gericht stellt fest: Schmid durfte im U-Ausschuss schweigen"
berichten andere Medien.

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TerraMata (1.122 Kommentare)
am 02.12.2022 16:27

Lachkrampf da gehören noch einige Nullen dran,............................

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Superheld (13.120 Kommentare)
am 02.12.2022 21:08

Wieso, das Gericht hat ihm doch recht gegeben, dass er schweigen durfte.
Nur im Fall von 2 unwesentlichen Fragen war das nicht der Fall und dafür ist die Beugesstrafe.

Die größere Strafe gebührt denjenigen, die bis zuletzt behaupteten, er müsse trotz der laufenden Strafverfahren aussagen. Inkompetenz oder Befangenheit von Opposition, den Grünen, der Verfahrensführung und der Vorsitzführung bis hin zur Justizministerin?

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sznabucco (1.864 Kommentare)
am 02.12.2022 15:15

Quo vadis Austria.
Eine halbseidene Regierung und eine geschlossen unterirdische Opposition. Herrgott schau oba.

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her (4.721 Kommentare)
am 02.12.2022 14:45

Ui

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nangpu (1.678 Kommentare)
am 02.12.2022 12:44

Frage an die OÖN bzw. an die Runde hier:
Gibt es die Postingübersicht unter der Rubrik 'Meinung' nicht mehr?

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Superheld (13.120 Kommentare)
am 02.12.2022 13:05

Die Meinung der Leser ist auf den Webseiten der Parteien nachzulesen. 😉

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transalp (10.128 Kommentare)
am 02.12.2022 14:51

Nein, die "Postingübersicht" gibt es nicht mehr...

Somit eine (unangekündigte) Einschränkung einer Leistung der OÖN...🤔

Statt dessen, so kommt es mir vor, werden die Werbeeinschaltungen immer mehr! Obwohl das Digital-Abo eh zu zahlen ist... 👎

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StefanieSuper (5.170 Kommentare)
am 02.12.2022 12:10

Das zahlt er wohl aus der Portokassa. Dafür durfte er den Abgeordneten - inkl. jene der ÖVP - auf der Nase herumtanzen und seine Parteikollegen und Exfreunde müssen diese "Krot" schlucken, wie es im echten Wiener Slang heißt. Es gilt nur mehr für die ÖVP sich darum zu kümmern, dass nicht zu viel mehr herauskommt, wie eine echte Volkspartei agiert wie ein Radfahrer buckeln und treten, je nachdem mit wem man es tun hat. Und vorallem Kassieren und sich gegenseitig gut bezahlte Jobs zuschanzen.

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Superheld (13.120 Kommentare)
am 02.12.2022 13:05

Es geht bei der Beugestrafe um 2 unwesentliche Fragen, die mit dem Thema eigentlich nichts zu tun haben.

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Quintilius (22 Kommentare)
am 02.12.2022 12:06

Lächerlich! Das zahlt er mit der linken ABacke

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HumpDump (4.932 Kommentare)
am 02.12.2022 12:13

Es geht ja auch nur um zwei lächerliche Fragen.

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redniwo (1.429 Kommentare)
am 02.12.2022 11:51

so was lächerliches, 800 eur beugestrafe.
herr schmid würde vermutlich bei einem strafbetrag von 480.800.- eur anfangen, sich zu ärgern.

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Gugelbua (31.930 Kommentare)
am 02.12.2022 11:50

Es stimmt also:
„Schweigen ist Gold“ 🤣

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ischlfan (663 Kommentare)
am 02.12.2022 11:40

Wow, das wird ihm aber weh tun

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Reinhold77 (67 Kommentare)
am 02.12.2022 11:32

800 Euro Portokasse

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aigi1812 (91 Kommentare)
am 02.12.2022 11:25

U-Ausschuss abdrehen, kostet nur Geld,....

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redniwo (1.429 Kommentare)
am 02.12.2022 11:48

nein u ausschuss verbessern, nicht abdrehen.
ich möchte als bürger und arbeitgeber der politiker:innen informiert sein!

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HumpDump (4.932 Kommentare)
am 02.12.2022 12:14

Es besteht keine Verbesserungsabsicht.

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Schlaubi01 (1.319 Kommentare)
am 02.12.2022 11:23

Da ist ja schon aufgelegt das er nextes mal a nix sogt

Besser und billiger kommt er net wegkommen und dann ist das Schauspiel e vorbei

Hat nur mega Steuergelder gekostet

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HumpDump (4.932 Kommentare)
am 02.12.2022 11:18

Haben Opposition und Grüne wieder einmal die Bürger belogen: Schmid konnte zwar mit einem teuren Trick zwangsgeladen werden, aber musste sich zum Thema nicht äußern.

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2020Hallo (4.304 Kommentare)
am 02.12.2022 11:16

Bei dem Einkommen das er hatte net viel! Wenn ich daran denke mit wie viel Geld der durchschnittliche Pöbel auskommen muß! 👎👎👎 🙊🙉🙈

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Alfred_E_Neumann (7.219 Kommentare)
am 02.12.2022 11:12

Auf 2 unwesentliche Show-Fragen, die mit dem Thema des Ausschusses nichts zu tun haben, hätte er antworten müssen. Auf den Rest also nicht.

Echt peinlich. Da lädt man jemanden ein und weiß vorher, dass er eigentlich gar nicht antworten muss. Den Bürgern erzählt man was anderes, die Show muss weitergehen.

Auch die Justizministerin hat dabei die Unwahrheit gesagt und erst mit einem Trick die Ladung überhaupt ermöglicht. Unglaublich, wohin sich unser Parlamentarismus bewegt, und der Bundespräsident schweigt dazu aus parteipolitischer Befangenheit.

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soling (7.432 Kommentare)
am 02.12.2022 11:27

Der BP wurde wiedergewählt, dem kann nichts passieren !!
Er schläft halt wieder hinter der Tapetentür - hat die letzten Jahre auch nichts Anderes gemacht.

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jowie (150 Kommentare)
am 02.12.2022 10:43

..,und für diese "Performance" bekommen nun unsere Politiker 5% Gehaltserhöhung - unser Steuergeld 🤮

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LASimon (11.288 Kommentare)
am 02.12.2022 10:48

Worauf nehmen Sie Bezug? Schmid war kein Politiker.

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Alfred_E_Neumann (7.219 Kommentare)
am 02.12.2022 11:15

Nein, aber die Parlamentarier, welche diese teure Show veranstalten.

Da wird jemand mit großem Spektakel und einem juristen Trick der Justizministerin geladen, obwohl man weiß oder wissen muss, dass er sich zum eigentlichen Thema gar nicht äußern muss.

Solange sich die Bürger eine solche verlogene Show gefallen lassen, wird das so weiter gehen. Jetzt stimmen die NEOS doch wieder auf eine Verlängerung ein, na klar.

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sznabucco (1.864 Kommentare)
am 02.12.2022 15:11

eh klar, "the Show must go on"

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.323 Kommentare)
am 02.12.2022 10:27

Tja...

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