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U-Ausschuss: Schiedsstelle gab Opposition teilweise recht

Von nachrichten.at/apa   17.Juni 2021

So befand das Gremium laut dem der APA vorliegenden Beschluss, dass eine Frage an Bernd Pichlmayer, der in Gernot Blümels (ÖVP) Kabinett in dessen Zeit als Kanzleramtsminister tätig war, zu Unrecht untersagt worden war. Recht bekam Sobotka hingegen in zwei weiteren Fällen.

Pichlmayer war im U-Ausschuss gefragt worden, ob er im Sommer 2019 von Kabinettschef Bernhard Bonelli in Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen, die in einem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen, kontaktiert worden war. Sobotka als Vorsitzender ließ diese Frage - nach Rücksprache und Empfehlung des Verfahrensrichters - nicht zu, was laut der Schiedsstelle (sie besteht aus Mitgliedern der Volksanwaltschaft) zu Unrecht erfolgte. Die SPÖ will Pichlmayer daher noch einmal als Auskunftsperson in den U-Ausschuss laden.

Auch in einem weiteren von insgesamt vier Beschwerdepunkten bekam die Opposition recht, der sich auf eine Frage an Blümel bezieht. Hier ging es um Termine mit Religionsgemeinschaften zu angeblichen Steuerprivilegien. Sobotka, der auch diese Frage nicht zuließ, habe sich dazu nicht mit dem Verfahrensrichter beraten, bemängelt die Schiedsstelle. Allerdings habe Blümel eine sinngleiche Frage dennoch beantwortet, weswegen sich keine Konsequenzen ergeben.

Zwei weitere Fragen habe der Vorsitzende zu Recht nicht zugelassen, urteilte die Schiedsstelle. Etwa ob sein nunmehriger Kabinettschef Clemens-Wolfgang Niedrist Blümel in irgendeiner Art und Weise darüber informiert habe, dass er Beschuldigter sei bzw. dass Zwangsmaßnahmen gegen ihn anstehen könnten. Eine weitere an Pichlmayer stand ebenfalls in Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen.

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer freute sich trotz des Patts über den Spruch der Schiedsstelle. "Parlamentarische Schiedsstelle erklärt #Sobotage für rechtswidrig", twitterte er.

Kritik an Krainer übte ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger: Man sollte meinen, "Jan Krainer weiß, dass man nicht zwei verschiedene Entscheidungen der parlamentarischen Schiedsstelle in einer Meldung kombinieren kann, oder es wird eine besondere Absicht verfolgt. Hätte Krainer diese Entscheidungen sinnerfassend gelesen, wüsste er, dass bezüglich der zweiten Frage des Verlangens keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Vorsitzenden Wolfgang Sobotka vorliegt und damit keine inhaltliche Prüfung erfolgt ist".

Sobotka sei stets den Empfehlungen des Verfahrensrichters gefolgt, "so auch bezüglich der Frage an den Kabinettsmitarbeiter", so Hanger. Gleichzeitig betonte er, dass die Entscheidung der Schiedsstelle "in jedem Fall" zur Kenntnis zu nehmen sei. "Auf dem Verfahrensrichter lastet durch stundenlange Sitzungen mit lediglich kurzen Pausen ein enormer Druck", sagte der ÖVP-Fraktionsführer. Die Konzentration permanent hoch zu halten, verlange jedem Menschen alles ab, gerade in den oft hitzig geführten Diskussionen. "In hunderten Sitzungsstunden kann es passieren, dass eine Entscheidung getroffen wird, die ein unabhängiges Gremium nach Beratung nachfolgend anders bewertet", sagte der Abgeordnete.

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29. März 2024