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U-Ausschuss: Nach Sobotkas Nein heißt es weiter warten auf das Ibiza-Video

Von Barbara Eidenberger   16.Juni 2020

Was als rascher Austausch zwischen den Fraktionsführern des Ibiza-Untersuchungsausschusses geplant war, wurde doch eine etwas intensivere Sitzung. Wie berichtet, ging es am Montag um die Frage, ob man das Angebot des Rechtsanwalts Johannes Eisenberg, der das komplette Video an den Ausschuss übergeben will, annehmen werde.

Eisenberg vertritt den Privatdetektiv Julian H., der am Entstehen des Videos beteiligt gewesen sein soll. Er hätte das Video auch den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt – nur habe ihn niemand danach gefragt, sagte Eisenberg vergangene Woche.

Schillernder Medienanwalt

Heikle und medienwirksame Fälle sind dem Berliner Anwalt nicht fremd. Der Mitgründer der deutschen Tageszeitung "taz" vertrat unter anderem Julian Assange, Uwe Ochsenknecht und den Chaos Computer Club – durchaus lautstark und wortgewaltig. Entsprechend harsch fiel auch sein Urteil über das österreichische Rechtssystem kürzlich aus.

Seinen Mandanten würde man ungleich konsequenter verfolgen als die Politiker in dem Video. "Ich habe immer gedacht, Österreich sei ein zivilisiertes Land. Aber entweder ist die FPÖ seit Jahrzehnten Staatspartei mit Einfluss auf Besetzungen von Entscheidungsstellen, oder das Ibiza-Phänomen war kein individuelles Phänomen, sondern ein weiter verbreitetes Verhalten", sagte Eisenberg.

Strittiges Gutachten

Mit seinem Angebot, das Video dem Untersuchungsausschuss zu geben, hat Eisenberg die Diskussion über die Ermittlungsarbeiten, aber auch über die Vorsitzführung von Wolfgang Sobotka (VP) befeuert. Dieser entschied gestern – gestützt von einem Rechtsgutachten, Verfahrensrichterin Ilse Huber und Verfahrensanwalt Andreas Joklik – auf eine Übermittlung des Videos durch die Justiz zu warten: "Es gibt gute Gründe, anzunehmen, dass dieses Video rechtswidrig zustande gekommen ist." Bei der Entgegennahme von Beweismitteln müsse die Rechtsstaatlichkeit strikt eingehalten und das Ibiza-Video demnach vom Ministerium an das Parlament übermittelt werden, so Sobotka.

Absolut kein Verständnis dafür hat Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper, die eine "faktisch falsche" Grundannahme in dem Gutachten vermutet: "Der Ausschuss darf Beweismittel nicht verwenden, die rechtswidrig erlangt wurden. Um die Erstellung geht es nicht, sonst dürfte uns auch die Justiz das Video nicht geben." Sie kritisiert das Vorgehen Sobotkas: "Von einer objektiven Ausschussführung ist nichts zu merken." Krisper will nun prüfen, ob sie das Video vom Anwalt bekommen und als Beweismittel einbringen könne. SP-Fraktionsführer Kai Jan Krainer betonte, man könne "diese Vorgangsweise absolut nicht verstehen", und FP-Abgeordneter Martin Graf nannte sie "völlig inakzeptabel" und einen weiteren Versuch, die Ausschussarbeit zu verzögern.

Nina Tomaselli, Fraktionsführerin der Grünen, sprach sich für einen "sauberen und geradlinigen" Weg aus, um an das Video zu kommen. Zudem verwies sie darauf, dass die Entscheidung allein bei Sobotka gelegen habe.

Wann das Video nun dem Ausschuss vorliegt, ist offen. Man erwarte "bald" eine Information dazu, so Sobotka.

Die Causa Casinos

Während im parlamentarischen Untersuchungsausschuss möglicher Postenschacher und Gesetzeskauf beleuchtet werden, laufen parallel strafrechtliche Ermittlungen, unter anderem in Bezug auf den Glücksspielkonzern Novomatic in der Frage, ob dieser sich Lizenzen und Gesetze kaufen wollte. Einer der Verdächtigen soll aus Oberösterreich kommen.

Gegen den Steuerberater Josef W. wird wegen des Verdachts der Bestechung ermittelt. Er soll gegen Bezahlung von Novomatic beauftragt worden sein, Kontakt mit dem damaligen FP-Staatssekretär Hubert Fuchs herzustellen und Einfluss auf ihn zu nehmen, Lizenzvergaben zu befürworten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
W. ist Rechnungsprüfer der FPÖ Oberösterreich und wurde in zwei Aufsichtsräte entsandt. Von der FPÖ Oberösterreich heißt es, Konsequenzen seien einstweilen nicht angedacht, man warte das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ab.

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29. März 2024