Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Sterbehilfe: Regierung arbeitet an einem "Sterbeverfügungsgesetz"

23.Oktober 2021

Vor fast einem Jahr hat der Verfassungsgerichtshof wesentliche Teile des Paragrafen 78 Strafgesetzbuch gekippt, der die "Beihilfe zum Selbstmord" und damit Sterbehilfe unter Strafe stellt. Die Uhr tickt, denn das Höchstgericht hat eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2021 verfügt. Kommt bis dahin keine Nachfolger-Regelung, ist Beihilfe zum Suizid legal.

Eine gesetzliche Neuregelung hat hinter den politischen Kulissen bereits Gestalt angenommen. Die Ressorts von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (VP) würden bereits an Details arbeiten, hieß es gestern aus Verhandlerkreisen. Auch das Gesundheitsministerium ist demnach eingebunden, weil es auch um die Frage geht, ob Ärzte assistierte Sterbehilfe leisten dürfen sollen.

Neues Sterbeverfügungsgesetz

Kommen soll ein Sterbeverfügungsgesetz, das genau regeln soll, für wen die legale Beihilfe zum Suizid, also assistierte Sterbehilfe, in Betracht kommen soll.

Weitere Inhalte:

So viel wurde bekannt: Beihilfe zum Suizid dürfen demnach nur Menschen in Anspruch nehmen, die schwere körperliche Leiden erdulden müssen. Eine Sterbeverfügung – sie ähnelt begrifflich der schon bestehenden Patientenverfügung – wäre wohl durch die Betroffenen zu unterzeichnen.

Bei Patientenverfügungen erklären Betroffene schriftlich ihren Willen, als künftige Patienten eine bestimmte medizinische Behandlung, zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen, abzulehnen. Wirksam werden sie, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig sind. Caritas-Präsident Michael Landau fordert, dass die Hospiz- und Palliativversorgung garantiert werde. Es brauche eine gesicherte Finanzierung und einen Rechtsanspruch auf humane Sterbebegleitung.

Glaubensgemeinschaften drängten nach dem VfGH-Urteil schon seit Längerem auf eine rechtliche Klarstellung, auch um Missbrauch vorzubeugen. Das Justizministerium hatte ein Dialogforum mit Fachleuten und Vertretern verschiedener Organisationen abgehalten, um die unterschiedlichen Standpunkte zu erörtern. Deren Schlussbericht wurde Ende Juni veröffentlicht.

"Sonst geht sich das nicht aus"

Der Linzer Universitätsprofessor und Strafrechtsexperte Alois Birklbauer war Mitglied des Dialogforums. Angesichts des Zeitdrucks müsse der anstehende Gesetzesentwurf wohl rasch ins Parlament gehen, "sonst geht sich das nicht aus", so der Jurist. Damit sei aber auch klar, dass es keinen Begutachtungsprozess für diese heikle Materie geben werde.

Wie berichtet, hatten das absolute Verbot der Beihilfe zum Suizid mehrere Betroffene, darunter zwei Todkranke, zur Prüfung an den VfGH herangetragen. Der Fall eines Beschwerdeführers war besonders drastisch: Er war strafgerichtlich verurteilt worden, weil er seiner todkranken Partnerin eine Pistole besorgt hatte, mit der sich die Frau das Leben nahm.

Der VfGH entschied, dass jeder Mensch im Sinne der freien Selbstbestimmung auch das "Recht auf ein menschenwürdiges Sterben" habe. Dazu gehöre auch das Recht eines Suizidwilligen, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen.

copyright  2024
19. April 2024