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Staatsanwälte beanstanden Urteil gegen Strache

Von OÖN   02.September 2021

Drei Tage haben die Staatsanwälte nach Urteilsverkündung Zeit, gegen den Richterspruch in Berufung zu gehen. Wie nun bekannt wurde, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von ihrem Recht Gebrauch gemacht und das Urteil gegen Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller beanstandet. Auch Strache und Grubmüller hatten umgehend nach der Urteilsverkündung vergangenen Freitag "volle Berufung" angemeldet.

Der ehemalige FP-Obmann war wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft im Rahmen einer dreijährigen Probezeit verurteilt worden. Grubmüller, der an die Bundes-FP insgesamt 12.000 Euro überwiesen hatte, die die Richterin als Bestechung im Gegenzug für Änderungen beim Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds ansah, erhielt eine Strafe von 12 Monaten bedingt. Die unterschiedliche Strafhöhe begründete Richterin Claudia Moravec-Loidolt damit, dass Strache Amtsträger gewesen sei.

Strache hatte sich über das Urteil schockiert gezeigt, doch die Staatsanwaltschaft sieht die Sachlage anders. Sie beanstandete den zu geringen Strafrahmen. Gegen die zwei Teilfreisprüche für Strache und Grubmüller legte die WKStA hingegen keine Rechtsmittel ein, sie sind rechtskräftig. Zum einen handelte es sich dabei um eine Einladung Grubmüllers an Strache nach Korfu, die im April 2018 ergangen sein soll. Strache hatte eine solche Reise nie angetreten. Außerdem hatte die WKStA Grubmüller bezichtigt, Strache eine weitere Spende vor der Europawahl offeriert zu haben. Auch dafür war die Beweislage zu dürftig.

Bis die Richterin das Urteil ausgefertigt hat, dürften weitere zwei Monate vergehen, dann haben die Parteien vier Wochen Zeit, die Berufung zu formulieren.

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19. April 2024