Staatsanwälte beanstanden Urteil gegen Strache
WIEN. Die zwei Teilfreisprüche gegen den Ex-Vizekanzler und gegen Unternehmer Grubmüller sind rechtskräftig
Drei Tage haben die Staatsanwälte nach Urteilsverkündung Zeit, gegen den Richterspruch in Berufung zu gehen. Wie nun bekannt wurde, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von ihrem Recht Gebrauch gemacht und das Urteil gegen Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller beanstandet. Auch Strache und Grubmüller hatten umgehend nach der Urteilsverkündung vergangenen Freitag "volle Berufung" angemeldet.
Der ehemalige FP-Obmann war wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft im Rahmen einer dreijährigen Probezeit verurteilt worden. Grubmüller, der an die Bundes-FP insgesamt 12.000 Euro überwiesen hatte, die die Richterin als Bestechung im Gegenzug für Änderungen beim Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds ansah, erhielt eine Strafe von 12 Monaten bedingt. Die unterschiedliche Strafhöhe begründete Richterin Claudia Moravec-Loidolt damit, dass Strache Amtsträger gewesen sei.
Strache hatte sich über das Urteil schockiert gezeigt, doch die Staatsanwaltschaft sieht die Sachlage anders. Sie beanstandete den zu geringen Strafrahmen. Gegen die zwei Teilfreisprüche für Strache und Grubmüller legte die WKStA hingegen keine Rechtsmittel ein, sie sind rechtskräftig. Zum einen handelte es sich dabei um eine Einladung Grubmüllers an Strache nach Korfu, die im April 2018 ergangen sein soll. Strache hatte eine solche Reise nie angetreten. Außerdem hatte die WKStA Grubmüller bezichtigt, Strache eine weitere Spende vor der Europawahl offeriert zu haben. Auch dafür war die Beweislage zu dürftig.
Bis die Richterin das Urteil ausgefertigt hat, dürften weitere zwei Monate vergehen, dann haben die Parteien vier Wochen Zeit, die Berufung zu formulieren.
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Hoffentlich bekommt er in der Berufung mehr Schmalz!
bei dem thema strache würde ich ausnahmsweise einen vollen informationsboykott befürworten.
er freut sich über die mediale bühne und bleibt im spiel.
wir wissen das man ohne Zuwendungen heute nicht mehr geht!
aber der Amts missbrauch ist meiner Meinung nach erfühlt wenn man zu Leistungen aufgefordert wird!!! wo man eigentlich das Recht dazu hat, das gesetzt hinter einem steht.
und die Beamten Politiker halten so oft die Hand auf das kann man sich gar nicht vorstellen !!! (einem Betrieb wird nach 4 Jahren nach einer Betriebsanlagengenehmigung (mit Arbeitern) auf einmal vorgeschrieben er möge ein Gutachten vorlegen das die Heizung ausreichend ist für das Gebäude Seiten der BH) (und der Gutachter läst dann einen teil des Geld, die Zuwendungen an die Beamten weiter)
leider habe die auf der BH das recht zu allem ein Gutachten zu fordern wo sie sich nicht sicher sind. Und wenst dem nicht vollgeleistet wird dir die Betriebsanlagengenehmigung entzogen!! weil dann wird schon geschaut das Garnichts mehr passt! (Aussagen Sie müssen schon die Maschinen nach dem Materialfluss aufstellen)
und das gehört auch eingeschränkt bestraft!!
Wer sich nicht auskennt muss den Behörden eben folge leisten.
Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Aber dafür muss man sich eben auch mit der Materie auseinandersetzen und nicht jeden Wisch von den BH's blindlinks akzeptieren.
Das ist ungefähr so eine Suppe wie gegen den Braunauer Ex Bez. Hauptmann.
Es geht nur darum, Strache und die FPÖ zu vernichten und dahinter steckt kein anderer als die Türkis/ÖVP/Kurz-Familie. Die eigenen, sagen wir mal "Fehler" dazu, gehen selbstverständlich in Ordnung und bleiben alle ohne Verfolgung. Kurz sucht sich seinen Richter aus, was natürlich alles in Ordnung ist. Weiters will ich nicht mehr darüber äußern.
Und zusätzlich ist die WKStA ein rotgrüner Verein.
Die Türkisen haben ja ihren eigenen Abschirmverein. Nennt sich Weisungsrat.
Ich denke mal der unsinnige Pseudo Prozess hat schon mehr als die 12 Tausend Euro
um die es da geht gekostet😉
wenns um Millionen ginge hätte man ihn schon eingestellt😁
ein Status Quo ist gelegt , nun werden anderen " Gauner " vorsichtiger sein