SS-Treuelied am Begräbnis - "Standard" nach FPÖ-Klage verurteilt
WIEN. Die Tageszeitung "Der Standard" ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Berichterstattung über drei FPÖ-Politiker, denen die Teilnahme an einem Begräbnis vorgeworfen worden war, bei dem ein SS-Lied gesungen worden sei, nach dem Mediengesetz verurteilt worden.
Nach Ansicht des Richters wurde mit mehreren Artikeln der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen.
Die FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Stefan und Martin Graf sowie der freiheitliche Klubdirektor Norbert Nemeth hatten sich gegen die mediale Berichterstattung zur Wehr gesetzt, die ihr Rechtsvertreter Christoph Völk im Grauen Haus als "infam und rufmörderisch" bezeichnete. Für "Standard"-Anwalt Michael Pilz wurde hingegen "ein wahrer Sachverhalt berichtet". Er meldete gegen das Urteil volle Berufung an. Völk gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
"Wenn alle untreu werden" für FPÖ-Politiker kein Nazi-Liedgut
Ausgangspunkt war ein Begräbnis eines langjährigen Burschenschafters der "Olympia", der am 27. September 2024 am Hernalser Friedhof zu Grabe getragen wurde. Dabei wurde auf dessen Wunsch hin das Lied "Wenn alle untreu werden" intoniert. Ein Video davon wurde dem "Standard" zugespielt, der in weiterer Folge berichtete, die bei der Trauerfeier anwesenden FPÖ-Politiker Graf, Stefan und Nemeth hätten sich nicht entfernt, obwohl am offenen Grab das so genannte SS-Treuelied gesungen worden sei.
Der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan und Klubdirektor Norbert Nemeth - Martin Graf war bei der Verhandlung nicht anwesend, er hatte sich krankheitsbedingt entschuldigt - betonten in ihren Zeugenbefragungen im Grauen Haus, bei dem von Max Schenkendorf ursprünglich als Gedicht verfassten Lied handle es sich um ein über 200 Jahre altes Volks- und Studentenlied. Dieses sei nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verfasst worden. Man habe seinerzeit damit der Niederlage gegen Napoleon und dem Untergang des Kaiserreichs 1805/1806 "nachgetrauert". Für sie habe das Lied keinen Bezug zum Nationalsozialismus und zur SS, die das Lied für sich reklamiert und "missbräuchlich" abgeändert hätte.
"Für mich war das niemals ein verbotenes Lied"
Er kenne das Lied seit seiner Studentenzeit aus Kommersbüchern und schätze es, weil es für "Bundesbrüderlichkeit und Freundschaft" stehe, sagte Stefan, der seinen Angaben zufolge bis 2017 Mitglied der Burschenschaft "Olympia" war: "Für mich war das niemals ein verbotenes Lied." Bei der Behauptung des "Standard", auf dem Begräbnis sei bewusst eine in der NS-Zeit abgeänderte und von der SS genutzte Version intoniert worden, handle es sich um eine Unterstellung, die er zurückweise: "Ich hätte niemals eine veränderte Version gesungen, um wem zu huldigen." Grundsätzlich hätte er an dem Begräbnis gar nicht teilgenommen, wenn er damit Gefahr gelaufen wäre, "dass ich am NS-Verbotsgesetz anstreife."
"Für uns ist das ein Lied, das die Bundesbruderschaf besingt", hielt der freiheitliche Klubdirektor Nemeth fest, der Mitglied der "Olympia und der "Vandalia" ist. Das Lied habe "mit dem Dritten Reich überhaupt nichts zu tun. Das ist eine schwere Unterstellung, die ich zurückweise. Es steht für Bundesbrüderlichkeit und Lebensfreundschaft." Am Grab sei "die Fassung aus 1819" gesungen worden.
"Der Standard" hatte umfassend über die Vorgänge am Hernalser Friedhof berichtet, die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit Ende Dezember gegen die drei FPÖ-Politiker wegen des Verdachts auf nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinn des § 3g Verbotsgesetz. Abgesehen davon habe er "massive Probleme, beruflich und privat" infolge der medialen Veröffentlichungen erlitten, führte Stefan aus, der im Zivilberuf eine Notariatskanzlei betreibt.
Für Erstgericht wurde "ungenaue Verdachtslage" berichtet
Für das Erstgericht erfüllten die inkriminierten, in der Printausgabe, online und auf den Social Media-Accounts des "Standard" veröffentlichten Artikel mehrheitlich den Tatbestand der üblen Nachrede. Es sei eine "ungenaue Darstellung der Verdachtslage" erfolgt, stellte Richter Daniel Potmesil fest. Aus dem im Verhandlungssaal abgespielten Video, das das Absingen des Lieds dokumentiert, hätte nach Dafürhalten des Richters hervorgehen müssen, dass die dritte Strophe weggelassen und an einer Stelle statt "Reue" "Treue" gesungen wurde - dieser Fassung hatte sich die SS bedient. Ob am Grab "Reue" oder "Treue" gesungen wurde, war allerdings aufgrund der schlechten Tonqualität und den Geräuschen von prasselndem Regen "nicht feststellbar", wie Potmesil darlegte. Gesungen wurde "Wenn alle untreu werden" zur Gänze. Insofern sei es dem "Standard" nicht gelungen, den Tatverdacht zu "verstärken", es sei die in der Nazi-Zeit abgeänderte Version dargeboten worden.
Jemanden in die Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut zu rücken, sei "ein klassisches unehrenhaftes Verhalten", bemerkte der Richter in der Urteilsbegründung. Das müsse man sich nicht gefallen lassen, "wenn es nicht stimmt."
FPÖ-Hafenecker spricht von "herber Niederlage" für Standard
Als "herbe Niederlage" für den "Standard" bezeichnete FPÖ-Generalsekretär und -Mediensprecher Christian Hafenecker die erstinstanzliche Entscheidung. Die Zeitung sei "von der eigener Nazikeule sinnbildlich gerichtlich erschlagen" worden. Man sehe dem vom "Standard" angemeldeten Rechtsmittel gelassen entgegen. "Wer an einem offenen Grab mit Trauergästen mit versteckter Kamera politisches Kleingeld schlagen möchte, ist von zweifelhaftem Charakter und von seriösem Journalismus meilenweit entfernt", meinte Hafenecker in einer Aussendung.
Mangels eigener politischer Argumente die bei einer demokratischen Wahl eine Mehrheit erreichen, kriechen die Linken, ihrem politischen Gegner sogar bis auf den Friedhof nach um irgendwas anhängen zu können.
Unwissend das gegen etwas zu sein nur Destruktiv ist und keinen Schritt weiter bringt.
"Wenn alle untreu werden" hat also rein gar nix mit den Nazis zu tun? Jetzt noch das "Horst-Wessel-Lied" reinwaschen und dann passt's.
Können Sie nicht lesen?!
Ungeachtet des Urteils - wer sonst als die FPÖ kommt immer wieder Gespräch wegen solchen Themen.
Naja, man könnte auch sagen, wer sonst wird vom politischen Mitbewerb regelmäßig in dieses schlechte Licht gerückt, obwohl es offensichtlich nicht immer stimmt.
"Wird schon was dran sein" ist kein hinreichender Beweis.
Hass macht blind - der Standard ist das beste Beispiel. Tägliche mehrere negative FPÖ Berichterstattung, engste Kooperation mit anderen regelmäßig übers Ziel schießende linke Blätter, Abhöraktionen ausschließlich gegen die FPÖ, .....
Bin schon gespannt auf die Bilanz 2025/26 ohne Regierungsinserate
Schon mal zB. RTV geguckt?
Da ist der Standard ein Waisenkind dagegen.
Na gut, das nimmt aber auch zurecht keiner ernst.
Manche hier im Forum beten diesen Bull$h1t rauf und runter.
ja aufpassen beim Flöhe suchen 😁
Mal sehen welche nachweisbaren Fakten bei Gericht 1. Instanz nicht " gewürdigt" wurden!
Ich tippe auf auf einen "Formalfehler", auf dem sich burschengschaftelnde Anwälte festgebissen haben.
Die Sache selbst scheint eindeutig, da lt. Mitschnitt Textelemente der SS-Liederbuchversion vorkamen. (Wikipedia)
Medien, die Meinungsfreiheit vertreten, haben es in Österreich einfach schwer und es wird nicht leichter werden, denn der Orbanismus schreitet einfach voran. Kickl träumt von einem Staat, wo die Pferde die Menschen im Zaum halten, wo keine Presse einfach so schreiben darf, was passiert ist, sondern nur was ihm genehm ist. Nachdem der ORF keine "bestellten Sendungen" sendet, will Kickl einen eigenen "Sender", die so berichtet, wie er es gerne hält. Woher wird da wohl das Geld herkommen? Das erinnert mich an die Zeiten des 2. Weltkrieg, wo es verboten war, den Sender des Feindes zu hören, sondern nur den Propaganda-Sender der NAZIS. Meine Mutter hat aber immer wissen wollen, wie die Lage wirklich ist und daher versucht der Decke zu hören, was im Feld wirklich los war. Das Internet ist ein weites Feld und kann für den Österreicher leicht abgedreht werden. Wir müssen sehr wachsam sein. Alleine das Theater um die Landeshymne in der Steiermark zeigt schon wohin es geht!
Liebe Stefanie, man sollte den Unterschied kennen zwischen Meinungsfreiheit und übler Nachrede. Es wirkt schon kitschig, was Sie Kickl alles unterstellen, was er einmal tun wird.
Unterstellung? Wachen Sie auf!
Ich denke mir bei der ganzen Sache auch meinen Teil. Aber was mich schockiert, ist, welch gehässige Kommentare von beiden Seiten hier gepostet werden. Unbedacht ausgesprochene - oder geschriebene -Worte können das Klima vergiften und der allgemeinen Hassspirale weiteren Schwung verleihen. Bitte mäßigt euch - es täte uns allen gut!
In Wahrheit haben die doch nur " Ich hat einen Kameraden" gesungen! .....
Ich habe Ende der 1960-er Jahre noch geglaubt, dass dieser Spuk der schlagenden Verbindungen bald ein Ende haben werde, da diese Ideologie verbunden mit rechtsextremen Inhalten doch aussterben müsste.
Und heute sitzen sie in der nächsten Regierung und in höchsten Justizkreisen; auch in weiten Teilen der Bevölkerung scheint dieses Gedankengut noch immer verinnerlicht zu sein; jede Verharmlosung und Toleranz dieser Geisteswelt gegenüber macht mir Sorgen! Wenn auch viele nicht wissen und begreifen wollen, was sie da singen -siehe Heino-; diese Argumente sind nicht nachvollziehbar.
Die Rechtssprechung sollte unabhängig sein, ist sie leider nicht; zu viele Richter und anderes Gerichtspersonal sind bei rechtsextremen Verbindungen und natürlich von dieser Ideologie beeinflusst!
Kein Mensch ist unabhängig und die Richter sind auch nur Menschen.
Wenn ich daran denke, dass ein Gemeindebeamter 4 Jahre Haft bekommt für Kinderporno im Internet, aber ein Vergewaltiger eines 12jährigen Mädchens als unschuldig gilt, weil sein es könnte, dass das Mädchen freiweillig mitgemacht hat. Eine 12jährige macht niemals freiwillig mit, das ist immer Vergewaltigung.
Es ist und bleibt halt ein links linkes Blatt.
Obwohl ich schon sehr oft viele Gute Artikel gelesen habe .
Trotzdem sei es Drum, ein Lied das 200 Jahre alt ist und nicht explizit verboten ist kann nach meinem Verständnis nach nicht Strafbar sein .
Auch wenn es irgendwann einmal von anderen jetzt verbotenen Organisatsationen verwendet wurde,oder Teile davon.
Sie wollen natürlich alle Konservativ rechte Menschen wirtschaftlich ,sozial und moralisch in Existenzielle Gefahr bringen und damit einen gewissen Druck ausüben.
„Wer Rechts ist ist ein schlechter Mensch und Mitbürger.“
Einen guten Abend noch und Prost 🍻
Blöd glaufen für das linke Blattl 😉
2.Instanz!!!
Ist halt was für Gebildete.
Haha zuerst geht die Wahlpropaganda nach hinten los und jetzt wird das Sch...blatt auch noch bestraft. Wunderbar.
Geht schon los mit der Gängelung unbequemen Medien, dabei hat das Desaster noch gar nicht richtig begonnen......
Wer gängelt Medien
Die unabhängige Rechtsprechung?
Sie unterstellen Österreichs Justiz "Gängelung der Medien"? Und gleich fünf hirnlose Fans vergeben ein Herzerl dafür!
Vorsicht mein Freund. Sie sind im Begriff sich strafbar zu machen, wenn Sie dem Richter hier unterstellen er hätte nicht unabhängig entschieden.
Also entweder bringen Sie Belege die Ihre Aussage stützen, oder überdenken Sie Ihre Wortwahl.
War es nun ein SS-Treuelied oder nicht? Es werden viele alte Lieder in diese Ecke gerückt, und als Laie kann man sich sehr schwer ein Bild machen.
Nein, 200 Jahre altes Lied, welches selbst Heino singt...
#SchwarzbraunistdieHaselnuss (Otto)
..... DIE Gedanken sind frei, WER kann sie erraten
....
Ein antifeudales Revolutionslied vom Adolf mitgebracht und
von den Blauen Opfern als Tarnlied gesungen!!
österreich wird wieder zum naziland nach solch einem schandurteil, und der regierungs beteiligung der entbehrlichen blauen schade um österreich !!!
Na mit lesen überfordert oder gar mit unserer Justiz?
Smirnoff
2. Instanz + Faktenwürdigung!
eines DER Qualitätsleitmedien auf allen Linien verurteilt.
In Ö. bestimmt. In ihrer Heute finden sie so was nicht
Ja, ja die Qualitätszeitung Standard. Wenn es geht, ist ihr jedes Mittel Recht.
Das muss man sich Mal vorstellen, die veröffentlichen ein Video von einem Begräbnis.
Die Gfrieser werden uns in den nächsten Jahren net viel Freude bereiten!
In der Berufung?
So schiach dürfen's über den Standard ned redn.....
Wobei die Liederbücher das geringste Übel darstellen werden.
Es stellt sich die Frage, warum es bei dieser Sachlage zur Hauptverhandlung gekommen ist. War der Staatsanwalt nicht in der Lage, sich das nötige Geschichtswissen anzueignen? Eventuell mit Hilfe eines Experten (Geschichte-Professor aus dem nächstgelegenen Gymnasium)? Dann hätte er das Verfahren einstellen müssen.
Die Causa hat schon einen schalen Beigeschmack, mit dem sich die Justiz nichts gutes getan hat.
Ich habe leider das Thema verfehlt. Es gab ja keine Anklage gegen die 3 Politiker, sondern eine Medienklage gegen den Standard.
Deshalb nehme ich meine Kritik an der Justiz zurück.
Hitler liebte Wagner.
Wird jetzt jeder, der ebenso Wagner liebt, als Wiederbetätiger eingestuft?
Oder wurde das Lied etwa von einem Nazi komponiert?
... und dann erst wenn Sie einen Fuß nach Bayreuth setzen ....
Hitler war auch Vegetarier.
Mein ja bloß.
Da könnte es auch einige Grüne erwischen 😁
An sich geht es hier um die Platzierung des NS Bezugs. Dafür werden auch gern Gerichte bemüht.
Bei dem von Max Schenkendorf ursprünglich als Gedicht verfassten Lied handle es sich um ein über 200 Jahre altes Volks- und Studentenlied.
Dieses war nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verfasst worden.
Man hatte seinerzeit damit der Niederlage gegen Napoleon und dem Untergang des Kaiserreichs 1805/1806 “nachgetrauert”.