Sonderbetreuungszeit soll rückwirkend ab September gelten
WIEN. Die Sonderbetreuungszeit für Eltern soll nun doch rückwirkend ab dem 1. September kommen.
Das geht aus einer Aussendung der Grünen Familiensprecherin Barbara Neßler und Frauensprecherin Meri Disoski vom Mittwoch hervor. Der Rechtsanspruch gilt bis Ende Dezember, den Kostenersatz trägt der Bund. "Die Pandemie ist für Familien leider noch nicht vorbei", sagte Neßler. "Ich bin froh, dass wir für Eltern wieder Sicherheit schaffen können."
Erst vergangene Woche gab das Arbeitsministerium bekannt, die Sonderbetreuungszeit mit 1. Oktober wieder einzuführen. Die vorherige Regelung war im Juli ausgelaufen. Erstmals war die Sonderbetreuungszeit ab März 2020 möglich und wurde bisher dreimal verlängert.
Anspruch bei Quarantäne
Der Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zuhause betreut werden. Dass die neue Regelung erst nach Schulbeginn kam, sorgte für viel Kritik. SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher verwies auf die vielen Klassen in Quarantäne. "Die Sonderbetreuungszeit muss rückwirkend ab Schulbeginn gelten", hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.
Gleiches forderte Tags zuvor auch die Arbeiterkammer Niederösterreich. Dieser Wunsch geht nun in Erfüllung. "Wir freuen uns sehr über diesen Grünen Erfolg", so Neßler und Disoski. "Damit unterstützen wir viele Familien, die bis Oktober sonst völlig im Stich gelassen worden wären."
Schaut aufs erste sehr nett aus, aber es erschwert die zusätzlich Einstellung von jobsuchenden Müttern. Grüne haben noch selten die Konsequenzen ihres Handelns kapiert.