Seniorenbund: Der Ball liegt beim Vizekanzler
WIEN. Zurückfordern oder abwarten: Werner Kogler lässt Optionen rund um NPO-Fonds noch prüfen
Die Antwort aus dem Vizekanzleramt war auch am Tag nach Bekanntwerden der Entscheidung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) zur Causa Seniorenbund dieselbe: Es werde geprüft, "welche Schlüsse aus dem Erkenntnis des UPTS zur Klärung der Frage nach möglichen Rückforderungen von Förderungen des NPO-Fonds an Vereine des Seniorenbunds zu ziehen sind", hieß es aus dem Büro von Werner Kogler.
Wie berichtet, hat der UPTS in seiner jüngsten Entscheidung seine Rechtsansicht, wonach der Seniorenbund als Teil der ÖVP zu sehen sei, bekräftigt. Folgt Kogler nun dieser Rechtsansicht, so muss er rund zwei Millionen Euro vom Seniorenbund Oberösterreich zurückfordern, die dieser seit Frühjahr 2020 aus dem NPO-Fonds bekommen hat. Es handelt sich um Hilfsgelder für Non-Profit-Vereine, die aufgrund der Coronakrise in Schwierigkeiten gerieten – Teilorganisationen von Parteien sind aber vom Bezug ausgeschlossen.
Kogler hat die Causa zunächst in seinem Ressort prüfen lassen, aber keine abschließende Rechtsmeinung zur Frage der Zugehörigkeit zur Partei getroffen und auf die ohnehin ausständige Entscheidung des UPTS verwiesen. Ob man nun auch die von der ÖVP in der Sache angekündigte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht abwarten wolle, ließ ein Sprecher Koglers gestern offen. Das sei ebenfalls Gegenstand der laufenden Prüfung.
Mit der Frage des NPO-Fonds hat sich der UPTS in der aktuellen Entscheidung übrigens noch gar nicht befasst, geprüft wurde vielmehr der Rechenschaftsbericht der ÖVP 2019, in dem Einnahmen und Ausgaben des Seniorenbunds nicht enthalten sind. Und das ist aus Sicht des UPTS nicht korrekt, weil im Rechnungshofbericht auch Teilorganisationen aufscheinen müssten und der Seniorenbund eben eine solche sei. Dafür hat der UPTS 15.000 Euro Geldstrafe verhängt, dagegen richtet sich die von der ÖVP angekündigte Beschwerde.
Unklar ist, ob das Bundesverwaltungsgericht in der Sache letzte Instanz ist, in manchen Fällen wäre eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof möglich. Ob Kogler allenfalls auch eine dortige Entscheidung abwarten will oder die Sache für entscheidungsreif befindet, sollte sich, so heißt es, bis Mitte Februar klären. (jabü)
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Der ÖVP Seniorenbund - ein eigennütziger Verein - das ist wohl der größte Witz.
Ein Witz aber auch, dass der Kogler "prüfen" soll.
Schön langsam könnte der Herr Vizekanzler in die Gänge kommen.
47 Milliarden Coronahilfe ausbezahlt!
Das mit Abstand am meiste in der EU !
Die COFAG eine Vernebelungsmaschine Sondergleichen?!
Wer wurde großzügig gefördert bzw überfördert ?
Natürlich die Klientel von la Famiglia?!!!!
Und der Seppl vom Seniorenbund hat natürlich den Goldesel der vom vergesslichen Philosophen geschaffen wurde auch noch um 2 Mio gemelkt?!
Ist ja eh nur Steuergeld vom Gesindl?
Und bei Staatsschulden von 360 Milliarden auch schon egal?!
Es wird der Fehler gemacht und nicht vorher definiert, nach welchem Recht die Beurteilung stattfinden soll. Es kann steuer- und abgabenrechtlich eine komplett andere Beurteilung ergeben als nach Vereins- oder Wirtschaftsrecht.
Oder ist es keine Unwissenheit, sondern gar Absicht und gar kein Fehler?
So erhält man den Eindruck einer Voting-Show, wo jeder für seinen und gegen andere Kandidaten stimmt.
Der einzige Fehler ist eine bis ins Mark korrupte ÖVP, die sich schamlos an unseren Steuergeldern bedient!
Egal, wie Kogler entscheidet: es wird jemanden geben, der dagegen beruft.
Damit landet die Causa sowieso bei den Gerichten. Hat keinen politischen "Fassgeruch" und ist irgendwann endgültig!
Die Entscheidung wird fast alle Parteien betreffen, denn es geht in weiterer Folge um alle Förderungen und nicht nur COVID. Das weiß Kogler sehr genau, es könnte ein Flächenbrand bei den parteinahen Vereinen und NGOs entstehen.
Daher zieht man das zeitlich derart in die Länge.
Ist ein weiterer Aspekt. Wird aber auch nicht schaden, dort einmal etwas Nachschau zu halten...