Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Schärfere Regeln im sozialen Wohnbau

19.April 2019

Darin ist die Handschrift von Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) zu erkennen, der seit fast zehn Jahren Wohnbaulandesrat ist und bei den Regierungsverhandlungen dabei war. Im Bund haben die Novelle zwei Oberösterreicher federführend verhandelt, die Bautensprecher Johann Singer von der ÖVP und Philipp Schrangl von den Freiheitlichen.

Künftig dürfen gemeinnützige Bauträger eine Wohnung nur an Drittstaatsangehörige vergeben, wenn diese mindestens fünf Jahre legal in Österreich sind und ein Zeugnis des Integrationsfonds vorweisen. Es gehe um „Österreicher zuerst“, sagt Schrangl: „Der Erhalt einer Sozialwohnung soll am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen.“ Oberösterreich hat diese Bestimmungen schon in der Wohnbauförderung, jetzt kommen sie ins Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Opfer von Gewalt sollen vorgereiht werden.

Während die Option für Mieter, ihre Wohnung zu kaufen, zeitlich ausgeweitet wird, wird sie für Migranten weitgehend ausgeschlossen. Befristungen von Mietverträgen werden abgeschafft, Vermittlung von Sozialwohnungen über Plattformen wird verboten.

Aufpasser, Zwangsübernahme

Auch Affären um Sozialwohnungen in Wien und Linz haben die Regierung auf den Plan gerufen. Es soll verhindert werden, dass private Investoren Wohnungen aus der Gemeinnützigkeit herausziehen und zu Geld machen können.

Bei Paketverkäufen ab drei Wohnungen muss die Landesregierung zustimmen. Kommt es zu massiver Gefahr von gemeinnützigem Vermögen bzw. WGG-Verstößen, kann ein Regierungskommissär als Aufpasser eingesetzt bzw. dem Eigentümer des Bauträgers die Tauglichkeit entzogen werden. Letzteres wäre eine Art Zwangsübernahme durch ein Bundesland.

copyright  2024
25. April 2024