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Regierung einig: Amtsgeheimnis soll mit 2025 abgeschafft werden

Von nachrichten.at/apa, 05. Oktober 2023, 11:12 Uhr
Schengen-Klage gegen Österreich "unzulässig"
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

WIEN. Nach jahrelangem Ringen hat die Regierung am Donnerstag den fertigen Entwurf zur Reform des Amtsgeheimnisses vorgelegt.

Dieses soll mit dem Jahr 2025 Geschichte sein, an seine Stelle wird den Plänen zufolge das neue Informationsfreiheitsgesetz treten. Mit diesem soll dafür gesorgt werden, dass Bund, Länder und Gemeinden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantworten und ihnen Informationen erteilen müssen. Für die Umsetzung der Pläne ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.

"Historischer Paradigmenwechsel"

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) präsentierten am Donnerstag die Regierungsvorlage zum neuen Informationsfreiheitsgesetz. Die Regierung bezeichnete das Vorhaben in einer Presseunterlage als "historischen Paradigmenwechsel", mit dem "Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme" gemacht werde.

Mit dem neuen Gesetz soll ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht auf Zugang zu Information eingeführt werden. Anstelle des Amtsgeheimnisses tritt ein "Grundrecht auf Information" für jede und jeden, das erforderlichenfalls auch bei Verwaltungsgerichten und dem Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden kann.

Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet

Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung betrifft die Verwaltungsorgane von Bund und Ländern sowie von allen Gemeinden – samt den mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organen. Informationen sind auch von nicht hoheitlich tätigen Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen, zu erteilen. Dabei darf aber die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt werden.

Video: Statement von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)

Video: Statement von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne)

Zeit zur Auskunftserteilung haben die informationspflichtigen Stellen ab Antragsstellung vier Wochen, wobei diese Frist um weitere vier Wochen verlängert werden kann. Bei der Auskunftserteilung ist auf Persönlichkeitsrechte, wie das Recht auf Datenschutz, Rücksicht zu nehmen.

Welche Informationen veröffentlicht werden müssen

Informationen von allgemeinem Interesse müssen von staatlichen Organen künftig auch proaktiv veröffentlicht werden. Diese sollen auf einer Website (dem zentralen Informationsregister) öffentlich zugänglich gemacht werden. Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu einer Grenze von 5.000 Einwohnern sind von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Darüber hinaus gilt diese Verpflichtung auch für den Nationalrat und den Bundesrat, sowie den Rechnungshof und der Volksanwaltschaft, ebenso für die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichte, den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof.

OÖN-TV: Aus für das Amtsgeheimnis

Nicht proaktiv veröffentlicht werden müssen Informationen, die im Interesse der nationalen Sicherheit einer Geheimhaltung unterliegen, gleiches gilt für derartige Informationen betreffend der umfassenden Landesverteidigung oder der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Zweidrittel-Mehrheit notwendig

Für die Umsetzung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat sowie eine qualifizierte Zustimmung des Bundesrats erforderlich – und damit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Am Vormittag wurde das Paket den Parlamentsfraktionen vorgestellt; wie die Fraktionen entscheiden, ist noch offen. In der Vergangenheit hatte sich die SPÖ wiederholt für die Umsetzung eines solchen Informationsfreiheitsgesetzes ausgesprochen, eine Zustimmung der FPÖ gilt als eher unsicher.

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42  Kommentare
42  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
tim29tim (3.548 Kommentare)
am 06.10.2023 13:53

Die SPÖ möchte verhandeln um die größten Problemen für ihre Roten Hochburgen wegzubekommen (Kleingärten…)

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Gugelbua (32.814 Kommentare)
am 06.10.2023 11:37

Amtsgeheimnis (Mauscheleien) abschaffen kostet mich einen🤪🤪🤪

noch dazu wenn die Bürokratie überlastet wird😵‍💫

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rmach (16.440 Kommentare)
am 05.10.2023 16:46

Eigentlich will ich gar nicht wissen, welche Spitzelakte über mich angelegt wurden und werden. Das würde mich nur Zeit und Geld kosten.
Jeder soll machen was er will. Die einen bespitzeln und ich arbeite lieber.
Ich würde auch mit keinem Politiker ein privates Geschäft machen.
Also, brauche ich das ganze Tam-Tam nicht.

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kirchham (2.500 Kommentare)
am 05.10.2023 16:36

Kommt der Kinderwagen wieder zum Einsatz? 🤣🤣

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rmach (16.440 Kommentare)
am 05.10.2023 16:36

Die sollen alles lasssen, wie es ist. Das Amtsgeheimnis ist traditionell die beste Garantie, dass man die Wahrheit erfährt, weil diese im Vertrauen weitergegeben wird.

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tim29tim (3.548 Kommentare)
am 05.10.2023 16:33

Die SPÖ möchte verhandeln um die größten Problemen für ihre Roten Hochburgen wegzubekommen (Kleingärten…)

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fischerfel (723 Kommentare)
am 05.10.2023 16:14

Gott sei Dank erst 2025 da ist noch genug Zeit heikle Akten verschwunden zu lassen. Sind halt dann nimmer auffindbar, was soll man schon machen. Die Beamten sind da sicher nicht schuld, ev die Sekretärinnen aber sind sind grad in karenz.....

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( Kommentare)
am 05.10.2023 14:58

Ah geh- erst 2025 ?

Darf's a bissal mehr sein?

Braucht man so lange, um einen Katalog
von Ausnahmen zu erstellen.
z. B., daß es sich beim Grundstücksauf u. der Umwidmung in Bauland
um die Privatsphäre des Bürgermeisters handelt, etc.

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azways (6.115 Kommentare)
am 05.10.2023 14:38

Da das Amtsgeheimnis "NUR" abgeschaft werden "SOLL", wird es wahrscheinlich eh nicht abgeschafft.

Die "überwiegenden" ÖVP - Beamten haben sich wieder einmal erfolgreich durchgesetzt.

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blasner (1.987 Kommentare)
am 05.10.2023 14:28

Noch genug Zeit die Festplatten zu schrettenen

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lester (11.651 Kommentare)
am 05.10.2023 13:56

Gerade wo am meisten gemauschelt wird passiert nichts.

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LASimon (13.877 Kommentare)
am 05.10.2023 15:18

Wieso? Alle Gemeinden müssen Auskunft erteilen. Jene unter 5000 Einwohnern nur auf Anfrage, alle anderen von sich aus.

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betterthantherest (36.901 Kommentare)
am 05.10.2023 13:30

Die SPÖ geht gleich einmal mit gutem Beispiel voran:

Jede Beantwortung der Fragen zum 14jährigen Serienstraftäter verweigerte Soziallandesrat Lindner (SPÖ) mit Hinweis auf seine Verschwiegenheitspflicht.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (29.220 Kommentare)
am 05.10.2023 13:53

Zu Recht.
Mit intelligenterer Fragestellung zB. welche Budgetmittel sind für Problemjugendliche verwendet werden und in welcher Anzahl diese in Betreuung sind, wäre eine Antwort möglich gewesen.

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betterthantherest (36.901 Kommentare)
am 05.10.2023 14:25

ach so - bei anderer Fragestellung würden dieselben Informationen NICHT der Verschwiegenheitspflicht unterliegen?

Damit belegen Sie dass es der SPÖ nur um vertuschen und täuschen geht.

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rmach (16.440 Kommentare)
am 05.10.2023 16:31

Das wollte er aber nicht wissen.

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LASimon (13.877 Kommentare)
am 05.10.2023 15:26

Persönlichkeitsrechte müssen nach wie vor geschützt bleiben. Oder wollen Sie, dass etwa über Ihre allfälligen Verwaltungsstrafen Auskunft erteilt wird?
Die Auskunftserteilung ist natürlich auf hoheitliche Aktivitäten beschränkt.

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fischerfel (723 Kommentare)
am 05.10.2023 16:16

Und was das ist deuten die betroffenen Beamten, gell

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Objektiv (2.688 Kommentare)
am 05.10.2023 13:10

Gefühlt die 127. Ankündigung

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metschertom (8.271 Kommentare)
am 05.10.2023 12:34

Man sollte den Parteienproporz abschaffen und für mehr Transparenz sorgen!!!

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LASimon (13.877 Kommentare)
am 05.10.2023 15:23

(1) Den Parteienproporz gibt es nur mehr in einigen Ländern. Fragen Sie einmal in Oberösterreich nach, warum der nicht abgeschafft wird.
(2) Ein Informationsfreiheitsgesetz schafft Transparenz.

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jack_candy (8.684 Kommentare)
am 05.10.2023 15:54

(1) weil in OÖ die ÖVP regiert.

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rmach (16.440 Kommentare)
am 05.10.2023 16:48

Nein, weil der Stelzer die Anweisungen Haimbuchners ausführt.

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tim29tim (3.548 Kommentare)
am 05.10.2023 12:31

Zur Umsetzung ist eine Verfassungsmehrheit nötig. Jetzt wird sich zeigen, ob SPÖ oder FPÖ mitmachen, oder ob sie etwas zu verbergen haben.

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rprader (317 Kommentare)
am 05.10.2023 12:19

Dorfkaiser freuen sich

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zivi111 (602 Kommentare)
am 05.10.2023 12:03

Je kleiner die Gemeinde desto häufiger die Freunderlwirtschaft.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (29.220 Kommentare)
am 05.10.2023 11:55

Die Mauschelei in Kleingemeinden darf per Ausnahme bleiben...

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betterthantherest (36.901 Kommentare)
am 05.10.2023 11:47

Wieder einmal viele Überschriften.
Keinerlei Unterfütterung.

türkis-grüne Scheinaktivtät.

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2020Hallo (4.683 Kommentare)
am 05.10.2023 11:18

Na da werden viele sog. "Ortskaiser" ka Freude damit haben!!!

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tim29tim (3.548 Kommentare)
am 05.10.2023 08:52

Sehr erfreulich, dass die Türkis-Grüne Bundesregierung die Reform des Amtsgeheimnisses geschafft hat.
Das neue Informationsfreiheitsgesetz, das auch für kleine Gemeinden gilt, ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung unseres Staates.

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ArtemisDiana (2.361 Kommentare)
am 05.10.2023 10:36

Ja schon, aber es ist (wieder) bloß eine Ankündigung bzw eine Schlagzeile in den Medien. Das hatten wir alles schon.

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LASimon (13.877 Kommentare)
am 05.10.2023 15:21

Es ist die Information über eine Regierungsvorlage.

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rmach (16.440 Kommentare)
am 05.10.2023 16:51

Nein, das ist die Information, dass man eine Regierungsvorlage erstellt hat und die vorlegen will.

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ArtemisDiana (2.361 Kommentare)
am 05.10.2023 12:59

Gemeinden bis 5000 Ew sollen wieder ausgenommen werden. Und geschafft ist noch gar nichts, die Regierung braucht eine Verfassungsmehrheit und hat noch nicht einmal mit den anderen Parteien gesprochen. Nichts als Ankündigungen (zur Ablenkung vom Nehammer Video).

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LASimon (13.877 Kommentare)
am 05.10.2023 15:24

Gemeinden bis 5000 Einwohnern müssen sehr wohl Auskunft erteilen; nicht von sich aus, aber auf Anfrage.

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rprader (317 Kommentare)
am 04.10.2023 21:49

Warme Luft.
Wie schon oft: die Ankündigung einer Ankündigung einer Ankündigung

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LASimon (13.877 Kommentare)
am 05.10.2023 15:21

Ihnen kann man es wohl nicht recht machen. Es ist mehr als eine Ankündigung, es ist die Mitteilung über die Vorlage eines Gesetzesentwurfes. Es gibt also eine Regierungsvorlage. Nun wird sich im National- wie Bundesrat weisen, wie ernst es den anderen Parteien mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist. Auf die Ausreden bin ich schon gespannt.

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( Kommentare)
am 05.10.2023 18:11

Es würde aber auch an ein Wunder grenzen,
wenn diese Regierung etwas Recht machen würde !

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Klettermaxe (10.765 Kommentare)
am 04.10.2023 19:29

" Diese fürchten einen enormen Aufwand für die Verwaltung."

Ist auch verständlich. Der eine oder andere Spinner wird wohl aus Prinzip alle einem zustehenden Informationen regelmäßig abfragen.

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peterzeitung (23 Kommentare)
am 05.10.2023 11:38

Auch wenn's ein Spinner macht, dann muss man halt eine Struktur schaffen die das Beantworten schnell und einfach ermöglicht. Innerhalb der Tage/Wochen Antwortfrist wird man das schon schaffen.

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amha (12.334 Kommentare)
am 05.10.2023 11:39

Bin felsenfest davon überzeugt, dass mein lieber Nachbar bereits in den Startlöchern steht, und ab 1.1.2025 sämtliche Ämter und Behörden bombardieren wird.

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mynachrichten1 (15.545 Kommentare)
am 05.10.2023 11:41

glauben sie nicht, dass der ersehnte Effekt einer besseren Qualität von Amtshandlungen damit abgesichert ist, wenn Vorgänge transparenter abrufbar sind ?

Es gilt für Alle die Unschuldsvermutung.

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