Regierung einig: Amtsgeheimnis soll mit 2025 abgeschafft werden
WIEN. Nach jahrelangem Ringen hat die Regierung am Donnerstag den fertigen Entwurf zur Reform des Amtsgeheimnisses vorgelegt.
Dieses soll mit dem Jahr 2025 Geschichte sein, an seine Stelle wird den Plänen zufolge das neue Informationsfreiheitsgesetz treten. Mit diesem soll dafür gesorgt werden, dass Bund, Länder und Gemeinden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantworten und ihnen Informationen erteilen müssen. Für die Umsetzung der Pläne ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
"Historischer Paradigmenwechsel"
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) präsentierten am Donnerstag die Regierungsvorlage zum neuen Informationsfreiheitsgesetz. Die Regierung bezeichnete das Vorhaben in einer Presseunterlage als "historischen Paradigmenwechsel", mit dem "Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme" gemacht werde.
Mit dem neuen Gesetz soll ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht auf Zugang zu Information eingeführt werden. Anstelle des Amtsgeheimnisses tritt ein "Grundrecht auf Information" für jede und jeden, das erforderlichenfalls auch bei Verwaltungsgerichten und dem Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden kann.
Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet
Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung betrifft die Verwaltungsorgane von Bund und Ländern sowie von allen Gemeinden – samt den mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organen. Informationen sind auch von nicht hoheitlich tätigen Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen, zu erteilen. Dabei darf aber die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt werden.
Video: Statement von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)
Video: Statement von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne)
Zeit zur Auskunftserteilung haben die informationspflichtigen Stellen ab Antragsstellung vier Wochen, wobei diese Frist um weitere vier Wochen verlängert werden kann. Bei der Auskunftserteilung ist auf Persönlichkeitsrechte, wie das Recht auf Datenschutz, Rücksicht zu nehmen.
Welche Informationen veröffentlicht werden müssen
Informationen von allgemeinem Interesse müssen von staatlichen Organen künftig auch proaktiv veröffentlicht werden. Diese sollen auf einer Website (dem zentralen Informationsregister) öffentlich zugänglich gemacht werden. Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu einer Grenze von 5.000 Einwohnern sind von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Darüber hinaus gilt diese Verpflichtung auch für den Nationalrat und den Bundesrat, sowie den Rechnungshof und der Volksanwaltschaft, ebenso für die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichte, den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof.
OÖN-TV: Aus für das Amtsgeheimnis
Nicht proaktiv veröffentlicht werden müssen Informationen, die im Interesse der nationalen Sicherheit einer Geheimhaltung unterliegen, gleiches gilt für derartige Informationen betreffend der umfassenden Landesverteidigung oder der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Zweidrittel-Mehrheit notwendig
Für die Umsetzung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat sowie eine qualifizierte Zustimmung des Bundesrats erforderlich – und damit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Am Vormittag wurde das Paket den Parlamentsfraktionen vorgestellt; wie die Fraktionen entscheiden, ist noch offen. In der Vergangenheit hatte sich die SPÖ wiederholt für die Umsetzung eines solchen Informationsfreiheitsgesetzes ausgesprochen, eine Zustimmung der FPÖ gilt als eher unsicher.
Beschlossen werden soll das Gesetz so rasch wie möglich, in Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen laut Regierungsplänen dann im Jahr 2025. Jedenfalls aber soll zwischen Parlamentsbeschluss und dem Inkrafttreten eine Zeitspanne von eineinhalb Jahren liegen, damit sich die jeweiligen Stellen ausreichend vorbereiten können.
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Die SPÖ möchte verhandeln um die größten Problemen für ihre Roten Hochburgen wegzubekommen (Kleingärten…)
Amtsgeheimnis (Mauscheleien) abschaffen kostet mich einen🤪🤪🤪
noch dazu wenn die Bürokratie überlastet wird😵💫
Eigentlich will ich gar nicht wissen, welche Spitzelakte über mich angelegt wurden und werden. Das würde mich nur Zeit und Geld kosten.
Jeder soll machen was er will. Die einen bespitzeln und ich arbeite lieber.
Ich würde auch mit keinem Politiker ein privates Geschäft machen.
Also, brauche ich das ganze Tam-Tam nicht.
Kommt der Kinderwagen wieder zum Einsatz? 🤣🤣
Die sollen alles lasssen, wie es ist. Das Amtsgeheimnis ist traditionell die beste Garantie, dass man die Wahrheit erfährt, weil diese im Vertrauen weitergegeben wird.
Die SPÖ möchte verhandeln um die größten Problemen für ihre Roten Hochburgen wegzubekommen (Kleingärten…)
Gott sei Dank erst 2025 da ist noch genug Zeit heikle Akten verschwunden zu lassen. Sind halt dann nimmer auffindbar, was soll man schon machen. Die Beamten sind da sicher nicht schuld, ev die Sekretärinnen aber sind sind grad in karenz.....
Ah geh- erst 2025 ?
Darf's a bissal mehr sein?
Braucht man so lange, um einen Katalog
von Ausnahmen zu erstellen.
z. B., daß es sich beim Grundstücksauf u. der Umwidmung in Bauland
um die Privatsphäre des Bürgermeisters handelt, etc.
Da das Amtsgeheimnis "NUR" abgeschaft werden "SOLL", wird es wahrscheinlich eh nicht abgeschafft.
Die "überwiegenden" ÖVP - Beamten haben sich wieder einmal erfolgreich durchgesetzt.
Noch genug Zeit die Festplatten zu schrettenen
Gerade wo am meisten gemauschelt wird passiert nichts.
Wieso? Alle Gemeinden müssen Auskunft erteilen. Jene unter 5000 Einwohnern nur auf Anfrage, alle anderen von sich aus.
Die SPÖ geht gleich einmal mit gutem Beispiel voran:
Jede Beantwortung der Fragen zum 14jährigen Serienstraftäter verweigerte Soziallandesrat Lindner (SPÖ) mit Hinweis auf seine Verschwiegenheitspflicht.
Zu Recht.
Mit intelligenterer Fragestellung zB. welche Budgetmittel sind für Problemjugendliche verwendet werden und in welcher Anzahl diese in Betreuung sind, wäre eine Antwort möglich gewesen.
ach so - bei anderer Fragestellung würden dieselben Informationen NICHT der Verschwiegenheitspflicht unterliegen?
Damit belegen Sie dass es der SPÖ nur um vertuschen und täuschen geht.
Das wollte er aber nicht wissen.
Persönlichkeitsrechte müssen nach wie vor geschützt bleiben. Oder wollen Sie, dass etwa über Ihre allfälligen Verwaltungsstrafen Auskunft erteilt wird?
Die Auskunftserteilung ist natürlich auf hoheitliche Aktivitäten beschränkt.
Und was das ist deuten die betroffenen Beamten, gell
Gefühlt die 127. Ankündigung
Man sollte den Parteienproporz abschaffen und für mehr Transparenz sorgen!!!
(1) Den Parteienproporz gibt es nur mehr in einigen Ländern. Fragen Sie einmal in Oberösterreich nach, warum der nicht abgeschafft wird.
(2) Ein Informationsfreiheitsgesetz schafft Transparenz.
(1) weil in OÖ die ÖVP regiert.
Nein, weil der Stelzer die Anweisungen Haimbuchners ausführt.
Zur Umsetzung ist eine Verfassungsmehrheit nötig. Jetzt wird sich zeigen, ob SPÖ oder FPÖ mitmachen, oder ob sie etwas zu verbergen haben.
Dorfkaiser freuen sich
Je kleiner die Gemeinde desto häufiger die Freunderlwirtschaft.
Die Mauschelei in Kleingemeinden darf per Ausnahme bleiben...
Wieder einmal viele Überschriften.
Keinerlei Unterfütterung.
türkis-grüne Scheinaktivtät.
Na da werden viele sog. "Ortskaiser" ka Freude damit haben!!!
Sehr erfreulich, dass die Türkis-Grüne Bundesregierung die Reform des Amtsgeheimnisses geschafft hat.
Das neue Informationsfreiheitsgesetz, das auch für kleine Gemeinden gilt, ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung unseres Staates.
Ja schon, aber es ist (wieder) bloß eine Ankündigung bzw eine Schlagzeile in den Medien. Das hatten wir alles schon.
Es ist die Information über eine Regierungsvorlage.
Nein, das ist die Information, dass man eine Regierungsvorlage erstellt hat und die vorlegen will.
Gemeinden bis 5000 Ew sollen wieder ausgenommen werden. Und geschafft ist noch gar nichts, die Regierung braucht eine Verfassungsmehrheit und hat noch nicht einmal mit den anderen Parteien gesprochen. Nichts als Ankündigungen (zur Ablenkung vom Nehammer Video).
Gemeinden bis 5000 Einwohnern müssen sehr wohl Auskunft erteilen; nicht von sich aus, aber auf Anfrage.
Warme Luft.
Wie schon oft: die Ankündigung einer Ankündigung einer Ankündigung
Ihnen kann man es wohl nicht recht machen. Es ist mehr als eine Ankündigung, es ist die Mitteilung über die Vorlage eines Gesetzesentwurfes. Es gibt also eine Regierungsvorlage. Nun wird sich im National- wie Bundesrat weisen, wie ernst es den anderen Parteien mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist. Auf die Ausreden bin ich schon gespannt.
Es würde aber auch an ein Wunder grenzen,
wenn diese Regierung etwas Recht machen würde !
" Diese fürchten einen enormen Aufwand für die Verwaltung."
Ist auch verständlich. Der eine oder andere Spinner wird wohl aus Prinzip alle einem zustehenden Informationen regelmäßig abfragen.
Auch wenn's ein Spinner macht, dann muss man halt eine Struktur schaffen die das Beantworten schnell und einfach ermöglicht. Innerhalb der Tage/Wochen Antwortfrist wird man das schon schaffen.
Bin felsenfest davon überzeugt, dass mein lieber Nachbar bereits in den Startlöchern steht, und ab 1.1.2025 sämtliche Ämter und Behörden bombardieren wird.
glauben sie nicht, dass der ersehnte Effekt einer besseren Qualität von Amtshandlungen damit abgesichert ist, wenn Vorgänge transparenter abrufbar sind ?
Es gilt für Alle die Unschuldsvermutung.