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Rechnungshof will Parteien prüfen und Strafen verhängen

Von nachrichten.at/apa   23.Mai 2019

"Das ist das Mindeste, was die Österreicher sich erwarten", sagt Kraker im APA-Interview. Sie legt einen Fünf-Punkte-Plan vor, der dem Rechnungshof das Recht geben würde, die Parteifinanzen zu kontrollieren und Strafen zu verhängen.

Kraker plädiert schon länger für eine Verschärfung der Transparenzregeln für Parteien. Mit dem "Ibiza-Video" sieht sie den Moment zur Umsetzung nun gekommen. "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt da. Diese Probleme müssen unverzüglich abgestellt werden." Sie fordert die Parteien auf, das Parteiengesetz noch vor der Wahl im Herbst zu verschärfen: "Man kann nicht dauerhaft sagen, da gibt es Mängel, aber man tut nichts."

Die Rechnungshofpräsidentin schlägt ein Fünf-Punkte-Programm vor, das unter anderem ein "echtes Prüfrecht" des Rechnungshofsfür Parteifinanzen vorsieht. Er soll nicht nur einmal jährlich die Rechenschaftsberichte der Parteien erhalten, sondern tatsächlich auch deren Bücher kontrollieren dürfen. Außerdem soll es strenge Auflagen für Vereine, Komitees und parteinahe Organisationen geben. Sie sollen Parteispenden an den Rechnungshof melden und die Herkunft ihrer Mittel offenlegen. Für "grobe Zuwiderhandlungen" hält Kraker auch strafrechtliche Sanktionen für überlegenswert.

Die Offenlegung der Wahlfinanzen will Kraker beschleunigen. Weil die Rechenschaftsberichte erst mit eineinhalb Jahren Verspätung öffentlich werden, sollen die Parteien künftig einen eigenen Wahlkampfkostenbericht vorlegen. Und zwar spätestens drei Monate nach der Wahl. Und für die Rechenschaftsberichte des Wahljahres 2017 kündigt Kraker die Veröffentlichung vor dem Wahltermin im Herbst an: "Wir arbeiten mit Hochdruck daran."

Verschärfen will Kraker auch die Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz. "Jetzt kommen die Sanktionen spät und wirken nicht präventiv", sagt Kraker zu den vorgesehenen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Künftig will der Rechnungshof selbst anstelle des Parteien-Transparenz-Senats im Kanzleramt die Strafen verhängen. Darüber habe sie lange nachgedacht, so Kraker, aber: "Daran führt kein Weg vorbei, weil es für den Rechnungshof wichtig ist, dass er etwas in der Hand hat." Auf konkrete Summen will sich Kraker nicht festlegen, nur so viel: "Die Höhe der Strafe muss generalpräventive Wirkung haben."

Schließlich will Kraker die Auszahlung der Parteienförderung vom Kanzleramt ins Parlament verlagern. Das Parlament soll außerdem nähere Richtlinien für die Verwendung der Mittel festlegen - etwa was die Social Media-Aktivitäten der Parteien angeht. "Die Parteien sollten sich ein engeres Korsett geben", findet Kraker.

Über das "Ibiza-Video" mit dem zurückgetretenen FP-Chef Heinz-Christian Strache war Kraker "schockiert". Nun sieht sie das Parlament gefordert: "Alle im Parlament vertretenen Parteien müssten ein Interesse an einem fairen Wettbewerb und guten demokratischen Spielregeln haben."

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29. März 2024