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Proteste gegen "Razzia-Verbot" bei Behörden

08.Mai 2021

Gestern endete die Begutachtungsfrist für die geplante BVT-Reform, wobei es auch zu Änderungen in der Strafprozessordnung kommen soll. Schon nach der Vorstellung des Entwurfs durch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (VP) gab es heftige Kritik. Sie setzt sich nun in zahlreichen Stellungnahmen fort. Richter und Staatsanwälte befürchten Behinderungen bei der Korruptionsbekämpfung.

Konkret sollen Ermittler Unterlagen und Datenträger der Behörden nur noch in Ausnahmefällen beschlagnahmen. An erster Stelle soll die "Amtshilfe" stehen, das heißt, die für das Verfahren notwendigen Dokumente müssen angefordert werden. Nur dann, wenn direkt gegen die Weisungsspitze der Behörde (z. B. Minister) ermittelt wird, wäre eine Hausdurchsuchung zulässig.

Massiv ablehnend sind die Stellungnahmen der Staatsanwaltschaften. In der Öffentlichkeit dürfe kein Anschein einer "Zweiklassenjustiz" entstehen, so die Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Auch bei Ermittlungen gegen Beamte und oberste Organe müsse "höchstmögliche Effizienz bei der Sicherung von Beweisen gesichert sein". Für die Rechtspraxis sei die Definition, in welchen Ausnahmefällen Zwangsmaßnahmen zur Beweissicherung gesetzt werden könnten, "zu eng gefasst".

Von der geplanten Änderung wäre die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) besonders betroffen. Solch eine Änderung wegen eines Einzelfalls – also der später für rechtswidrig erklärten Razzia im BVT, wie Zadic und Nehammer begründet hatten – wäre "überzogen". In der WKStA sieht man daher "keinen Änderungsbedarf".

Harte Worte findet auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien, das von einer "inakzeptablen Einschränkung" schreibt, die die Korruptionsbekämpfung erschwere. Die Regelung sei "krass überschießend". Gerade das Überraschungsmoment mache Hausdurchsuchungen effektiv. Bei der Amtshilfe bestehe immer die Gefahr, dass Beweismittel vernichtet und Kollegen gewarnt würden.

"Entschieden abzulehnen" ist die Vorlage auch für das Oberlandesgericht Innsbruck. Es werde "auf unvertretbare Weise" die Ermittlungsarbeit eingeschränkt". Der Rechnungshof (RH) sieht die Gesetzesänderung ebenfalls kritisch und empfiehlt, diese nochmals zu "überdenken".

Auch Tausende Privatpersonen haben Stellungnahmen auf der Parlamentswebsite hinterlassen, meist mit vorgefertigten Textbausteinen. Der Tenor: "Durch die geplanten Beschränkungen der Hausdurchsuchungen wird die Bekämpfung von Korruption bei Behörden und in der Politik de facto verunmöglicht."

Zadic und Nehammer versicherten, dass Razzien in Behörden weiterhin möglich sein würden und dass sie die Stellungnahmen "sehr ernst" nähmen. Der stellvertretende SP-Klubobmann Jörg Leichtfried forderte, die gesamte Novelle zurückzuziehen.

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