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Protestaktion: Airpower-Piloten nehmen persönlichen Feiertag in Anspruch

Von nachrichten.at/apa   19.Juni 2019

Ursprünglich sollen es sogar 40 Soldaten gewesen sein. Es handelt sich zwar nicht um Piloten, aber um Personen, die bei der Flugshow unabkömmlich sind. Laut Verteidigungsminister Thomas Starlinger sind es Meteorologen und Flugsicherer. Ihnen gehe es aber nicht um das zusätzliche Geld, das sie bekommen würden, wenn sie an ihrem persönlichen Feiertag arbeiten müssten. Es sei ein Problem der Dienstverträge, die um bis zu 30 Prozent niedriger dotiert gewesen seien als in der Privatwirtschaft. Dieses Problem sei aber schon gelöst. Starlinger kündigte Gespräche mit den Betroffenen an.

Die Karfreitags-Regelung sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer einen persönlichen Feiertag im Jahr beantragen darf. Das muss mindestens drei Monate vorher geschehen. Dieser freie Tag wird zwar aus dem Urlaubskontingent verbraucht und ist damit kein zusätzlicher Urlaubstag. Die Regelung sieht allerdings vor, dass der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf diesen Tag hat und ihm eine Feiertagszulage zusteht, wenn er auf Ersuchen des Arbeitgebers an diesem Tag arbeiten muss.

Nötig geworden war diese Regelung, weil der Europäische Gerichtshof die alte Regelung, wonach für Evangelische in Österreich der Karfreitag ein Feiertag war, auf Antrag eines Mannes als gleichheitswidrig aufgehoben hatte. Die Regierung weigerte sich, den Karfreitag als zusätzlichen Feiertag für alle Österreicher einzuführen und so kam es zu derzeit gültigen Regelung.

Kritiker machen von Anfang an darauf aufmerksam, dass diese Lösung missbrauchsanfällig ist und - besonders leicht im Öffentlichen Dienst - dazu benutzt werden könnte, sich Feiertagszuschläge zu verschaffen. Das ist theoretisch sogar vier Mal im Jahr möglich. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der persönliche Feiertag nicht verfällt, wenn der Arbeitnehmer arbeiten muss. Wenn man also am beantragten Tag arbeiten muss, kann man mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten einen neuen persönlichen Feiertag beantragen. Theoretisch können sich Arbeitgeber so vier mal im Jahr eine Feiertagszulage sichern.

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19. April 2024