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Philippa Strache kann als wilde Abgeordnete ins Parlament einziehen

Von Jasmin Bürger   10.Oktober 2019

Philippa Strache kann in den Nationalrat einziehen: Die Wiener Landeswahlbehörde hat die von der FPÖ geplante Mandatsrochade, mit der ihr ein Parlamentssitz verwehrt werden sollte, gestern zurückgewiesen.

Begründet wird die Entscheidung damit, dass Justizsprecher Harald Stefan bereits am 3. Oktober im ersten Ermittlungsverfahren ein Direktmandat über den Regionalwahlkreis Wien-Süd zugewiesen wurde und er deshalb laut Nationalratswahlordnung bei der Mandatszuteilung über die Landesliste "außer Betracht zu bleiben" habe. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Regional- und Landeslistenmandat sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Nur die Volte mit Stefans Mandatstausch hätte aber Straches Einzug verhindert, da die FPÖ zwei Mandate über die Wiener Landesliste bekommt und Stefan nach Dagmar Belakowitsch als Nummer zwei gesetzt war. Weil dieser nun eben das Regionalmandat hat, kommt Strache zum Zug.

Die Entscheidung sei aus Sicht der Wiener FPÖ und "namhafter Rechtsexperten nicht nachvollziehbar", kritisierte der Wiener FP-Chef Dominik Nepp im Anschluss. Man nehme den Behördenspruch aber "nun zur Kenntnis". Im Parlament will die FPÖ allerdings eine gesetzliche Klarstellung fordern.

Mandatsannahme offen

Ob die Frau des Ex-FP-Chefs Heinz-Christian Strache ihr Mandat annimmt, war bis gestern Abend offen, es sah aber danach aus. Agieren muss sie im Parlament als wilde Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit. FP-Chef Norbert Hofer und der designierte Klubchef Herbert Kickl bestätigten gestern, dass sie "vor dem Hintergrund der in der sogenannten Spesencausa laufenden Ermittlungen der Behörden und der diesbezüglichen internen Untersuchungen keine Aufnahme" in den blauen Parlamentsklub finden könne. Womit eine etwaige Liste Strache, vor der sich manche FPÖler fürchten, bereits ihre erste Mandatarin hätte.

Schon vor der gestrigen Mandatsentscheidung kappte die FPÖ die letzten Bande zu Philippa Strache und erklärte ihren Job als Tierschutzbeauftragte für beendet. Unklarheit herrschte nach wie vor über ihr bisheriges Gehalt: Die kolportierten 9500 Euro soll sie nicht für ihre Tierschutzarbeit, sondern als Social-Media-Beauftragte erhalten haben – ob sie nach wie vor auf der blauen Gehaltsliste steht, wollte die Partei gestern nicht sagen. Während ihrer Mutterschutzzeit habe sie jedenfalls "selbstverständlich kein Gehalt" bezogen, hieß es lediglich.

Finanziell bedeutet das Mandat für Strache einen – geringen – Verlust: Knapp 9000 Euro beträgt das Bruttogehalt für Parlamentarier. Auch die FPÖ verliert mit dem Mandat Geld. Laut Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger bringt ein Abgeordneter rund 52.000 Euro jährlich an Klubförderung. Darauf muss die FPÖ mit ihren künftig 30 statt 31 Mandataren verzichten.

Der Ex-FP-Chef befeuert unterdessen Spekulationen einer Rückkehr in die Politik weiter. Gestern teilte er auf seiner privaten Facebook-Seite einen Artikel eines oberösterreichischen Bloggers, in dem dieser über Straches Rücktritt vom Rückzug und mangelnden Respekt der FPÖ gegenüber ihrem Ex-Chef schreibt.

Noch eine blaue Rochade: Kickl vor Hofer Listenerster

Nach dem Wirbel um Philippa Strache steht der FPÖ noch eine Kandidaten-Umreihung ins Haus – allerdings eine ohne große Folgen. Nach Auszählung der Vorzugsstimmen in acht von neun Bundesländern (nur Wien fehlt) verdrängt FP-Klubobmann Herbert Kickl auf der blauen Bundesliste Parteiobmann Norbert Hofer von Platz eins.

Der Grund: Mit 60.541 Vorzugsstimmen, das entspricht 7,8 Prozent aller 772.666 FP-Stimmen bei der Nationalratswahl, hat Kickl die 7-Prozent-Hürde für eine Vorreihung bereits genommen. Daran wird auch Wien nichts mehr ändern. Denn nur wenn Hofer noch mehr Vorzugsstimmen gesammelt hätte (er hält bei 25.630), wäre es laut Wahlordnung bei der ursprünglichen Reihung geblieben.

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