Online-Registrierung vor der Einreise nach Österreich jetzt Pflicht
WIEN. Einreisende nach Österreich sind seit gestern dazu verpflichtet, sich vorab online zu registrieren. Bei einer Kontrolle ist die Bestätigung der Registrierung elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.
Demnach müssen grundsätzlich alle Personen, die nach Österreich einreisen, das Formular der "Pre-Travel-Clearance" ausfüllen und abschicken. Ausnahmen der Registrierungspflicht gibt es laut Gesundheitsministerium etwa für Transitreisende oder für Personen, die aus besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen.
Die Speicherung der Daten erfolgt für 28 Tage ab Datum der Einreise, danach werden sie unwiderruflich gelöscht, versichert das Gesundheitsministerium. Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Die elektronische Registrierungspflicht soll mithelfen, die Kontrolle der Quarantäne zu verbessern sowie das Contact-Tracing zu erleichtern.
Quarantänebestimmungen
Die vorhergehende Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen aus Ländern ohne Quarantäneverpflichtung. Das sind derzeit Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan.
Personen aus anderen EU-/EWR-Staaten, aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und Großbritannien sind grundsätzlich berechtigt einzureisen, müssen aber eine zehntägige Quarantäne antreten. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich. Ansonsten ist die Einreise aus allen übrigen Ländern – mit gewissen Ausnahmen wie medizinische Gründe, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, berufliche Zwecke – weiterhin verboten, hieß es in einer Aussendung des Gesundheitsministeriums.
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