Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Online-Registrierung vor der Einreise nach Österreich jetzt Pflicht

16. Jänner 2021, 00:04 Uhr
Online-Registrierung vor der Einreise nach Österreich jetzt Pflicht
Die Registrierung wird kontrolliert. Bild: APA

WIEN. Einreisende nach Österreich sind seit gestern dazu verpflichtet, sich vorab online zu registrieren. Bei einer Kontrolle ist die Bestätigung der Registrierung elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.

Demnach müssen grundsätzlich alle Personen, die nach Österreich einreisen, das Formular der "Pre-Travel-Clearance" ausfüllen und abschicken. Ausnahmen der Registrierungspflicht gibt es laut Gesundheitsministerium etwa für Transitreisende oder für Personen, die aus besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen.

Die Speicherung der Daten erfolgt für 28 Tage ab Datum der Einreise, danach werden sie unwiderruflich gelöscht, versichert das Gesundheitsministerium. Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Die elektronische Registrierungspflicht soll mithelfen, die Kontrolle der Quarantäne zu verbessern sowie das Contact-Tracing zu erleichtern.

Quarantänebestimmungen

Die vorhergehende Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen aus Ländern ohne Quarantäneverpflichtung. Das sind derzeit Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan.

Personen aus anderen EU-/EWR-Staaten, aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und Großbritannien sind grundsätzlich berechtigt einzureisen, müssen aber eine zehntägige Quarantäne antreten. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich. Ansonsten ist die Einreise aus allen übrigen Ländern – mit gewissen Ausnahmen wie medizinische Gründe, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, berufliche Zwecke – weiterhin verboten, hieß es in einer Aussendung des Gesundheitsministeriums.

mehr aus Innenpolitik

Raab blockt bei Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ab

Kindergarten: Nur Hälfte der Plätze mit Vollzeitarbeit vereinbar - Oberösterreich gehört zu Schlusslichtern

Geld aus Corona-Fonds für Verein von Anti-Corona-Aktivist Rutter

U-Ausschuss: SP will Benko polizeilich vorführen lassen

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen