Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Ibiza-Ausschuss: VP drängt die Justiz zur Lieferung der Strache-Chats

Von nachrichten.at/apa   03.Mai 2021

Im Ibiza-Untersuchungsausschuss ist ein Streit wegen der Lieferung von Chatprotokollen durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgebrochen. VP-Fraktionschef Andreas Hanger drängt die Behörde zur rascheren Übermittlung der Chats von Heinz-Christian Strache.

Der Ex-FP-Obmann soll sich in 19.000 Nachrichten mit Parteigranden wie Herbert Kickl, Johann Gudenus, Norbert Hofer und Hubert Fuchs ausgetauscht haben.

An den U-Ausschuss liefere die WKStA zwar rund um ÖBAG-Chef Thomas Schmid „Hunderttausende Chats von Assistenten und Mitarbeitern, aber leider nicht jene, die von den Auslösern des Ibiza-Skandals stammen“, sagte Hanger.
Dass ein VP-Antrag auf Lieferung der Strache-Chats abgewiesen wurde, begründet die WKStA mit Überlastung. Mit dem U-Ausschuss sei wegen der großen Menge die chronologische Übermittlung der Auswertungsergebnisse vereinbart, beginnend mit Schmid. Neben den Daten von Straches Handy sind auch jene des suspendierten Sektionschefs Christian Pilnacek, des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Johann Fuchs, von Finanzminister Gernot Blümel und dessen Vorgänger Hartwig Löger (beide VP) ausständig.

Die Zeit drängt, weil Mitte Juli die Beweismittelaufnahme beendet wird. Die Opposition fordert deshalb die Verlängerung des Ibiza-Ausschusses bis Herbst. Der Grün-Abgeordnete David Stögmüller warf Hanger unter Hinweis auf die Übereinkunft mit der WKStA ein „peinliches Ablenkungsmanöver“ angesichts der Verdachtslage gegen VP-Akteure vor.

Nepp gegen Strache

Einen abschließenden Sieg gegen seinen Ex-Bundesobmann Strache kann Wiens FP-Chef Dominik Nepp vor Gericht feiern. Nepp hat Strache im Wiener Wahlkampf mit Betrug im Zuge der Spesen-Affäre in Verbindung gebracht. Dies seien „zulässige wertende Äußerungen, die auf einem im Kern wahren Sachverhalt beruhen“, gab nun der Oberste Gerichtshof (OGH) Nepp recht.

Strache hatte bereits im November 2020 eine Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung beim Handelsgericht Wien eingebracht. Schon dort wurde diese abgewiesen.

copyright  2024
25. April 2024