Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Nächster Etappensieg für Linz im Swap-Verfahren gegen die Bawag

Von Wolfgang Braun   07.April 2021

Seit zehn Jahren tobt der Rechtsstreit der Stadt Linz mit der Bawag – im so genannten Swap-Prozess geht es um mehr als eine halbe Milliarde Euro. Gestern hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) der Stadt Linz einen nächsten wichtigen Etappensieg beschert: Das OLG bestätigte das Erstinstanz-Urteil des Handelsgerichts Wien, wonach der Swap 4175 nicht rechtsgültig zustande gekommen sei und daher nie Bestand hatte.

Der Swap 4175 wurde zwischen Linz und der Bawag im Februar 2007 abgeschlossen. Es war eine Franken-Zinswette, ursprünglich dazu gedacht, das Zinsrisiko der Stadt bei einem 195-Millionen-Franken-Kredit zu minimieren (siehe Chronologie).

Doch das Geschäft entwickelte sich für Linz nach anfänglichen Zinsgewinnen katastrophal. Das OLG bezeichnete in seiner Begründung den Swap 4175 als „eine zu den Glücksverträgen gehörende Wette“, die „wegen des hohen Wertes der beiden Wettpositionen in die Zuständigkeit des Gemeinderates fiel“. Das heißt: Damit dieses Geschäft Gültigkeit erlangt hätte, wäre ein eigener Beschluss des Linzer Gemeinderates und überdies eine Genehmigung der oberösterreichischen Landesregierung als Aufsichtsbehörde erforderlich gewesen.

Gemeinderatsbeschluss fehlte

Beides gab es nicht. Es gab nur einen Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2004, mit dem die Finanzverwaltung der Stadt bzw. der damalige Finanzdirektor Werner Penn ermächtigt wurde, das Finanzportfolio durch „marktübliche“ Finanzgeschäfte „zu optimieren“. Doch laut OLG reicht dieser lediglich „allgemein formulierte Beschluss“ nicht für die Gültigkeit dieses Swap-Geschäfts aus.

Das Urteil des OLG, das ein Drei-Richter-Senat (zwei Berufsrichter, ein Laienrichter) bereits am 31. März fällte und das gestern bekannt gegeben wurde, ist nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) „wegen der Bedeutung der zu lösenden Rechtsfragen“ zugelassen. Aufgrund des Fristenlaufes wird sich der OGH mit der Causa aber frühestens in zwei Monaten befassen können.

Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SP) gab sich hinsichtlich der Entscheidung vor dem OGH zuversichtlich: „Wir sind überzeugt, dass die vom Anwaltsteam der Stadt Linz um Gerhard Rothner vertretene Rechtsansicht über alle Instanzen hinweg halten wird und der Swap-Vertrag aus dem Jahr 2007 nichtig ist.“

Die Rechtsvertreter der Stadt haben im Verfahren den Swap als „völlig ungeeignet für den kommunalen Bereich und eine Währungsspekulation ungeheuren Ausmaßes“ bezeichnet. Der Swap 4175 sei nicht nur ein Zinstauschgeschäft gewesen, sondern habe mit 21 Währungsoptionen eine zweite Komponente besessen, von der der damalige Finanzdirektor Penn nichts gewusst habe.

In einem Rechtsgutachten der deutschen Finanzexperten Thorsten Schmidt und Uwe Wystup für den Prozess in erster Instanz vor dem Handelsgericht Wien hieß es unter anderem, dass Linz vor Vertragsabschluss ein Risikobudget von 133 Millionen Euro hätte bereitstellen müssen, um gegen Margenforderungen aus dem Swap gewappnet zu sein. Schon zu Beginn sei der Swap mit rund 19 Millionen Euro im Minus gelegen.

Die Swap-Chronologie

  • Juni 2004: Der Linzer Gemeinderat ermächtigt den damaligen Finanzdirektor Werner Penn, „marktübliche Finanzgeschäfte“ abzuschließen, um das Fremdfinanzierungsportfolio der Stadt „zu optimieren“.
  • Februar 2007: Penn schließt den Swap 4175 mit der Bawag ab – eine Frankenzinswette, die das Zinsrisiko bei einem 195-Millionen-Franken-Kredit der Stadt minimieren sollte.
  • 2009: Nach anfänglichen Gewinnen dreht der Swap im zweiten Halbjahr massiv ins Minus.
  • 2010: Die Talfahrt geht weiter, die Verluste betragen allein in diesem Jahr 15,9 Millionen Euro. Gespräche zwischen Linz und Bawag über einen Ausstieg scheitern.
  • 2011: Im März muss Penn seinen Posten räumen. Im Herbst werden die Zinszahlungen an die Bawag gestoppt, Linz klagt die Bank. Von der Bawag kommt die Gegenklage.
  • 2013: Im Mai beginnt der Zivilprozess am Handelsgericht Wien. In diesem Jahr gibt es auch Vergleichsgespräche, die wie alle folgenden scheitern. Im Strafprozess gegen Ex-Finanzdirektor Penn und Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr (SP) am Landesgericht Linz werden beide freigesprochen.
  • 7. Jänner 2020: Richter Andreas Pablik fällt ein Zwischenurteil: Der Swap ist ungültig. Die Bawag beruft.
  • 31. März 2021: Das Oberlandesgericht Wien bestätigt das Urteil des Handelsgerichts.

 

copyright  2024
28. März 2024