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Nächster Etappensieg für Linz im Swap-Verfahren gegen die Bawag

Von Wolfgang Braun, 07. April 2021, 14:21 Uhr
BERUFUNGSVERHANDLUNG GEGEN IMMO-UNTERNEHMER BENKO
Das Oberlandesgericht Wien entschied in zweiter Instanz im Rechtsstreit zwischen Linz und der Bawag für die Stadt. Bild: HERBERT NEUBAUER (APA)

LINZ/WIEN. Auch für das Oberlandesgericht Wien ist der Swap nicht rechtsgültig zustande gekommen.

Seit zehn Jahren tobt der Rechtsstreit der Stadt Linz mit der Bawag – im so genannten Swap-Prozess geht es um mehr als eine halbe Milliarde Euro. Gestern hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) der Stadt Linz einen nächsten wichtigen Etappensieg beschert: Das OLG bestätigte das Erstinstanz-Urteil des Handelsgerichts Wien, wonach der Swap 4175 nicht rechtsgültig zustande gekommen sei und daher nie Bestand hatte.

Der Swap 4175 wurde zwischen Linz und der Bawag im Februar 2007 abgeschlossen. Es war eine Franken-Zinswette, ursprünglich dazu gedacht, das Zinsrisiko der Stadt bei einem 195-Millionen-Franken-Kredit zu minimieren (siehe Chronologie).

Doch das Geschäft entwickelte sich für Linz nach anfänglichen Zinsgewinnen katastrophal. Das OLG bezeichnete in seiner Begründung den Swap 4175 als „eine zu den Glücksverträgen gehörende Wette“, die „wegen des hohen Wertes der beiden Wettpositionen in die Zuständigkeit des Gemeinderates fiel“. Das heißt: Damit dieses Geschäft Gültigkeit erlangt hätte, wäre ein eigener Beschluss des Linzer Gemeinderates und überdies eine Genehmigung der oberösterreichischen Landesregierung als Aufsichtsbehörde erforderlich gewesen.

Gemeinderatsbeschluss fehlte

Beides gab es nicht. Es gab nur einen Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2004, mit dem die Finanzverwaltung der Stadt bzw. der damalige Finanzdirektor Werner Penn ermächtigt wurde, das Finanzportfolio durch „marktübliche“ Finanzgeschäfte „zu optimieren“. Doch laut OLG reicht dieser lediglich „allgemein formulierte Beschluss“ nicht für die Gültigkeit dieses Swap-Geschäfts aus.

Das Urteil des OLG, das ein Drei-Richter-Senat (zwei Berufsrichter, ein Laienrichter) bereits am 31. März fällte und das gestern bekannt gegeben wurde, ist nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) „wegen der Bedeutung der zu lösenden Rechtsfragen“ zugelassen. Aufgrund des Fristenlaufes wird sich der OGH mit der Causa aber frühestens in zwei Monaten befassen können.

Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SP) gab sich hinsichtlich der Entscheidung vor dem OGH zuversichtlich: „Wir sind überzeugt, dass die vom Anwaltsteam der Stadt Linz um Gerhard Rothner vertretene Rechtsansicht über alle Instanzen hinweg halten wird und der Swap-Vertrag aus dem Jahr 2007 nichtig ist.“

Die Rechtsvertreter der Stadt haben im Verfahren den Swap als „völlig ungeeignet für den kommunalen Bereich und eine Währungsspekulation ungeheuren Ausmaßes“ bezeichnet. Der Swap 4175 sei nicht nur ein Zinstauschgeschäft gewesen, sondern habe mit 21 Währungsoptionen eine zweite Komponente besessen, von der der damalige Finanzdirektor Penn nichts gewusst habe.

In einem Rechtsgutachten der deutschen Finanzexperten Thorsten Schmidt und Uwe Wystup für den Prozess in erster Instanz vor dem Handelsgericht Wien hieß es unter anderem, dass Linz vor Vertragsabschluss ein Risikobudget von 133 Millionen Euro hätte bereitstellen müssen, um gegen Margenforderungen aus dem Swap gewappnet zu sein. Schon zu Beginn sei der Swap mit rund 19 Millionen Euro im Minus gelegen.

Die Swap-Chronologie

  • Juni 2004: Der Linzer Gemeinderat ermächtigt den damaligen Finanzdirektor Werner Penn, „marktübliche Finanzgeschäfte“ abzuschließen, um das Fremdfinanzierungsportfolio der Stadt „zu optimieren“.
  • Februar 2007: Penn schließt den Swap 4175 mit der Bawag ab – eine Frankenzinswette, die das Zinsrisiko bei einem 195-Millionen-Franken-Kredit der Stadt minimieren sollte.
  • 2009: Nach anfänglichen Gewinnen dreht der Swap im zweiten Halbjahr massiv ins Minus.
  • 2010: Die Talfahrt geht weiter, die Verluste betragen allein in diesem Jahr 15,9 Millionen Euro. Gespräche zwischen Linz und Bawag über einen Ausstieg scheitern.
  • 2011: Im März muss Penn seinen Posten räumen. Im Herbst werden die Zinszahlungen an die Bawag gestoppt, Linz klagt die Bank. Von der Bawag kommt die Gegenklage.
  • 2013: Im Mai beginnt der Zivilprozess am Handelsgericht Wien. In diesem Jahr gibt es auch Vergleichsgespräche, die wie alle folgenden scheitern. Im Strafprozess gegen Ex-Finanzdirektor Penn und Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr (SP) am Landesgericht Linz werden beide freigesprochen.
  • 7. Jänner 2020: Richter Andreas Pablik fällt ein Zwischenurteil: Der Swap ist ungültig. Die Bawag beruft.
  • 31. März 2021: Das Oberlandesgericht Wien bestätigt das Urteil des Handelsgerichts.

 

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Autor
Wolfgang Braun
Stellvertretender Chefredakteur, Leiter Politikredaktion
Wolfgang Braun

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60  Kommentare
60  Kommentare
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redniwo (1.426 Kommentare)
am 08.04.2021 09:00

Für mich bedeutet das swap Urteil eine gerichtliche Feststellung, dass politikerInnen künftig als nicht vollständig handlungsfähig zu gelten haben! Interessant!

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 08.04.2021 07:49

Interessant ist, dass die SWAP-Angelegenheit in der SPÖ regierten Stadt Linz in der OÖN frei kommentierbar sind und die Machenschaften in der Energie-Ried im ÖVP regierten Ried nicht frei kommentierbar sind! Warum wohl???
Liegt das für die OÖN etwa an der politischen Ausrichtung?

https://www.krone.at/2382604

DATEN-TRICKSEREIEN
Aufsichtsrat der Energie Ried schaltet Justiz ein

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Rechtschreibpruefung (1.190 Kommentare)
am 08.04.2021 08:01

Die türkisen Nachrichten wollen unbedingt das nächste Mal mehr Steuergeld einheimsen.
Vergessen aber dabei, dass die Buberlpartie bald weg sein wird aus der Regierung.
Von der Qualität her sowieso eine Kronen-Zeitung in unlesbarem Format.

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bergere (3.190 Kommentare)
am 08.04.2021 10:09

EUROPA04 @Ich weiß wenn es nach der mehrfach Akademikerin und Parteisoldatin geht darf über Schei..e den die unfähigen Linzer SPÖ-Politiker gebaut haben nicht berichtet werden aber offensichtlich tut Ihre einseitige Denkweise nicht weh.

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 08.04.2021 11:29

@BERGERE: Von wegen Schei,,e der Unfähigen!!!

Den Worten von Ex-ÖVP-Chef Busek ist nichts hinzuzufügen!

Die Worte von Ex-ÖVP Chef Busek sagen ja alles über die derzeitige KURZ-ÖVP! „Ich persönlich möchte nicht weiter von Trotteln regiert werden“

https://www.oe24.at/oesterreich/politik/busek-zu-oevp-chats-sie-sind-trottel/471413317

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CedricEroll (10.827 Kommentare)
am 08.04.2021 15:17

Vergessens den blauen Ebelsberger. Der ist nicht nur rassistisch, sondern auch primitiv.

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sirhce (135 Kommentare)
am 08.04.2021 06:16

beim unterschreiben meiner wohnung werde ich von der welser heimstätte
auch nicht über die folgekosten (landesdarlehen) aufgeklärt =

ungültig ?

auch das ich/wir die grundsteuer der gartenutzer im EG mitzahlen dürfen
sagte uns keiner

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Harbachoed-Kater (4.909 Kommentare)
am 08.04.2021 07:28

Wenn man sich zu sehr freut und nicht mehr zuhört, was der Vermieter sagt, kann das schon verloren gehen (eigene Erfahrung)

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Berkeley_1972 (2.243 Kommentare)
am 07.04.2021 22:24

Guter Tag für Linz (wobei die damals verantwortlichen Bausparer keinen Tau von der Materie hatten und trotz akademischer Titeln wohl bei den Capital Markets-Kursen geschlafen haben oder im Traxlmayer gesessen sein dürften)

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Biobauer (6.031 Kommentare)
am 07.04.2021 20:21

Heist das sich jeder der je bei einer Währungsspekulation Geld verloren hat, bei der Bank Schadlos halten kann wenn es unter Glücksspiele bzw. Glücksverträge fällt, für das die Bank zweifellos keine Lizenz besitzt?

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M44live (3.838 Kommentare)
am 07.04.2021 23:54

Nein.
Aber wenn du nachdenkst, weißt du das selber (Privatpersonen zB schließen Rechtsgeschäfte selbstständig ab - die brauchen keine Erlaubnis vom Gemeinderat - wenn du jetzt 1:1 zusammenzählen kannst, solltest dich auskennen)

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Biobauer (6.031 Kommentare)
am 08.04.2021 03:49

Wenn ich mich doch auch nur bei einem Bausparvertrag auskenne, mein lieber M44live?

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Rechtschreibpruefung (1.190 Kommentare)
am 08.04.2021 08:22

Das mit dem Nachdenken ist nicht deine Stärke - wissen wir aber eh schon länger.

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Flockinho (205 Kommentare)
am 07.04.2021 19:19

Dieses Urteil wird auch von jedem anderen Gericht bestätigt werden. Sollte auch jeder wissen, der mit dem österreichischen Finanzrecht vertraut ist. Nachdem bei der Bawag mittlerweile Cerberus aus den USA das Sagen hat, werden sie aber sicher jede Instanz ausnutzen...

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penunce (9.674 Kommentare)
am 07.04.2021 18:39

"Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision an den Obersten Gerichtshof wegen der Bedeutung der zu lösenden Rechtsfragen zugelassen"

... also ist dieser Fall nicht abgeschlossen, denn die BAWAG wird, wie ich sie kenne, wird eine Revision anstreben!

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Klettermaxe (10.487 Kommentare)
am 07.04.2021 18:47

Und auch danach ist es nicht abgeschlossen, weil es um den Schadensersatz geht. Nicht rechtsgültig bedeutet nicht gleich nicht schadensersatzpflichtig, denn der Arbeitgeber haftet für Fehler seiner Mitarbeiter. Wer wem wie viel schuldet, wird eine sehr komplizierte Angelegenheit.

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 07.04.2021 19:58

@KLETTERMAXE: Wie ist das beim EX-ÖVP-Finanzminister Grasser?
Der ist ja auch nicht rechtskräftig verurteilt! Wer haftet den für den Schaden?

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sznabucco (1.864 Kommentare)
am 07.04.2021 20:19

Europa04,

bei anderen Forums Teilnehmern sind sie der lauteste, welcher fordert, dass Äpfel nicht mit Birnen verglichen werden.
Für sie selbst dürfte das nicht gelten. In diesem Artikel geht's um den Swap Deal und nicht um den Ex-Minister.
Oder sind sie generell nur ein linker Stänkerer?

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bergere (3.190 Kommentare)
am 07.04.2021 21:38

SIE haben bei der roten Parteisoldatin EUROPA04 den Nagel auf den Kopf getroffen, so ist sie halt, die mehrfach Akademikerin die offensichtlich nur mit der linken Gehirnhälfte denkt und eine Realitätsverweigerin ist wie es im Buche steht.

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 07.04.2021 20:54

Ungültige Geschäfte müssen rückabgewickelt werden, da wird dann auch noch gestritten werden. Ganz so einfach wird es für die Linzer Roten nicht!

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oneo (19.368 Kommentare)
am 07.04.2021 18:17

Da wird der Klaus aber jetzt um einiges ruhiger schlafen. Eingebrockt hat das der Stadt Linz in erster Linie aber Dobusch und sein Finanzchef.

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Klettermaxe (10.487 Kommentare)
am 07.04.2021 18:48

Ganz so einfach wird es nicht, denn wer am Ende wem wie viel schuldet, ist noch lange nicht bekannt.

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CedricEroll (10.827 Kommentare)
am 07.04.2021 18:10

Das Urteil von Richter Pablik, das mündlich wie schriftlich so sorgfältig wie umfassend war, erweist sich wie beabsichtigt als wasserdicht. Gut für Linz, schlecht für die Linz-Hasser hier.

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Klettermaxe (10.487 Kommentare)
am 07.04.2021 18:51

Optisch gut für Linz, aber ganz so schadlos wird es nicht ausgehen wie manche glauben. Die Stadt Linz haftet für das Fehlverhalten der Mitarbeiter und daher ist der zustehende Schadensersatz noch lange nicht bewertet oder bestimmt.

Es kann durchaus sein, dass Linz noch 200-300 Mio. EUR nachwerfen muss, hat mir ein Bekannter aus dem Justizbereich erklärt.

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CedricEroll (10.827 Kommentare)
am 07.04.2021 19:08

Indem Ihre 10 Nicks genau so schlecht erfunden sind wie Ihr "Bekannter aus dem Justizbereich", ist Ihnen wie immer nicht zu glauben.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (25.931 Kommentare)
am 07.04.2021 21:09

Dass Pablik gut gearbeitet hat, stimme ich Ihnen zu.

ABER: Lassen Sie bitte Ihre Paranoia behandeln... ja die mit den "Linz-Hassern".

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bergere (3.190 Kommentare)
am 07.04.2021 21:45

Du darfst Kritiker des Oberbetonierer und Grünnlandverschleuderers von Linz nicht mit Linzhasser verwechseln aber das ist für einen Radhausministranten wie Dir zu hoch und wenn Du anderen Leuten verschiedene Nicks vorwirfst wie wäre es bei Dir selbst anzufangen. FREUNDLICHERHINWEIS.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (25.931 Kommentare)
am 08.04.2021 01:39

Herr Xxx Xxxxxxxx verwendet diese ja nicht gleichzeitig, sondern nur immer einen davon - wird CT argumentieren...

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CedricEroll (10.827 Kommentare)
am 08.04.2021 09:36

Danke. Aber das nützt nichts. Der rassistische Ebelsberger kapiert generell nichts. Ein blauer Geistesriese eben.

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sarkast (485 Kommentare)
am 07.04.2021 17:42

Gewählte Volksvertreter sollten das Volksvermögen verwalten und nicht damit wetten bzw. spekulieren. Noch dazu wenn sie zu dumm sind um sich mit Swaps auszukennen. Die Bawag hat hier wohl die richtigen gefunden war aber wohl selbst zu dumm.

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Gugelbua (31.802 Kommentare)
am 07.04.2021 17:22

„Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig“ nun geht der teure Spaß in die nächste Runde und wird immer teurer teurer teurer teurer teurer teurer teurer teurer…………..

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messergabelscherelichtenberg (453 Kommentare)
am 07.04.2021 18:04

Letztendlich sind es Urteile, die wegweisend sind für Präzedenzfälle, also prophylaktisch zukünftige Kosten sparen.

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simi47777 (2.009 Kommentare)
am 07.04.2021 17:21

was mich schon immer interessiert: Hat die BAWAG Auszahlungen an die Stadt Linz geleistet?

Wenn ja wird diese Auszahlung auf jeden Fall fremdüblich verzinst von der Stadt Linz an die BAWAG zurück zu bezahlen sein? Sind bereits Rückzahlungen von der Stadt Linz geleistet worden?

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Biene1 (9.482 Kommentare)
am 07.04.2021 17:39

Möglicherweise wird die BAWAG Prozesskosten der Stadt Linz gegenrechnen müssen!

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dereisernefelix (578 Kommentare)
am 07.04.2021 21:05

eher umgekehrt, linz zahlte an die bawag. der rechtsstreit hat ja damit angefangen, daß die stadt nicht mehr zahlte und sich von der bawag klagen ließ.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (25.931 Kommentare)
am 07.04.2021 15:30

Na, dann ab zum OGH... In ein paar Jahren reden wir weiter. Ob dann ein Novotny existiert?

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naalso (2.144 Kommentare)
am 07.04.2021 15:48

... und Bruder Penn ...

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 07.04.2021 20:55

Der Oberste Gerichtshof entscheidet oft sehr schnell, ....

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Emanzze (1.961 Kommentare)
am 07.04.2021 15:01

Ein Wahnsinn wenn man bedenkt, wie sich die Vorgänge der Lukrierung gestaltet haben müssen . . . da war pure Intransparenz von Anfang bis zum bitteren ENDE!

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CedricEroll (10.827 Kommentare)
am 07.04.2021 20:10

Was für ein bitteres Ende? Eines, dass Sie sich als Linz-Hasserin wünschen?

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 07.04.2021 14:58

Glück womöglich für die Stadt Linz, Pech hingegen für Novotny und Co die bei der BAWAG einen Verjährungsverzicht unterschrieben haben, und als damalige Manager für Schadenersatzforderungen parat stehen müssen. Das wird für die Herren zur Existenzfrage, weil man von einem Bankmanager erwarten kann dass er einen solchen Vertrag gültig abschließen kann, und die Haftungsregeln des Firmengesetzes sind sehr streng.

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simi47777 (2.009 Kommentare)
am 07.04.2021 17:16

Für Nowotny wird der SWAP nicht zur Existenzfrage!

Er wird im Juni 77. In diesem Alter gibt es andere Entscheidungsfaktoren für die Existenz!

Was es für die Erben oder evt. Beschenkten von Nowotny heißt wird interessant werden?

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kpader (11.506 Kommentare)
am 07.04.2021 14:57

Unfähigkeit von Beamten, welche gerade mal einen Bausparvertrag verstehen, und solche Leute schließen solche Verträge ab. Die hätten sich eine geschmalzene Strafe verdient. Rotes Wirtschaftswissen halt.

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u25 (4.903 Kommentare)
am 07.04.2021 17:43

Verstehen die wirklich einen Bausparvertrag?

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 07.04.2021 14:56

Ich bezweifle, dass bei Privaten das Urteil auch so gelautet hätte!

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simi47777 (2.009 Kommentare)
am 07.04.2021 14:57

ein Privater hat auch keinen GemeindeRat!

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 07.04.2021 15:02

Lege es einfach um auf einen Klein- oder Mittelbetrieb ....

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Klettermaxe (10.487 Kommentare)
am 07.04.2021 16:02

Ist dort wirklich nicht unähnlich. Wenn der Lieferant wissen oder annehmen muss, dass der Prokurist/Geschäftsführer nicht ohne Genehmigung der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrates unterschreiben darf, hat man auch ein Problem. Grundstücks- oder Immobilienkäufe sind so ein Thema.

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neptun (4.125 Kommentare)
am 08.04.2021 07:43

Da täuschen Sie sich. Informieren Sie sich bitte über die Rechte und Pflichten der Prokuristen/G.

Nach außen können Sie diese Rechte nicht beschneiden, im Innenverhältnis schon.

Sie können nicht von jedem Unternehmen in Erfahrung bringen welche Rechte der GF/Prok. hat.

Im Außenverhältnis müssen Sie von der Vertretungsbefugnis ausgehen!!

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Biene1 (9.482 Kommentare)
am 07.04.2021 17:23

Bei Politikern und Beamten wird deren Dummheit / eingeschränkte Denkfähigkeit strafmildernd berücksichtigt! Bei Privaten idR nicht! 😉

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