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Neue Verordnung: Ausgangsbeschränkung verlängert, Maskenpflicht in Öffis

Von nachrichten.at/apa   10.April 2020

Außerdem wird darin eine Maskenpflicht bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ab kommenden Dienstag geregelt. Neben Begräbnissen sollen künftig auch Hochzeiten nur im engsten Familienkreis stattfinden.

Aktuell müssen Mund-Nasen-Masken nur beim Einkauf in Supermärkten getragen werden. Ab Dienstag nach Ostern müssen sie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und generell beim Einkauf getragen werden. Alternativ kann auch ein Schal oder eine andere "Barriere gegen Tröpfcheninfektion" über Mund und Nase gezogen werden. Ausgenommen sind nur Kinder bis 6. Zudem ist auch in Öffis ein Abstand von mindestens einem Meter von anderen Fahrgästen einzuhalten.

Fahrgemeinschaften nur mit Masken

Neu dazu kommt nun auch eine Regelung für Fahrgemeinschaften zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben: Diese sind nur mit Maske und ein Meter Abstand zulässig. Für eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz braucht es der Verordnung zufolge Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sofern die Schutzmasken nicht (wie im Handel) ohnehin vorgeschrieben sind.

Kein betreten öffentlicher Orte

Apropos: Das "Betreten öffentlicher Orte" bleibt weiterhin verboten. Zu den fünf Ausnahmen (Notfall, Betreuung und Hilfe, Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Arbeit und der Bewegung im Freien alleine oder mit Mitbewohnern) kommt nun aber eine weitere dazu: Nämlich das Einkaufen bzw. die Inanspruchnahme jener Dienstleistungen, die bereits wieder angeboten werden dürfen.

Und schließlich legt die Verordnung auch fest, dass als "notwendiges Grundbedürfnis" auch Hochzeiten (und wie bisher schon Begräbnisse) gelten und daher eine Ausnahme vom allgemeinen Ausgangsverbot rechtfertigen. Beides aber nur im "engen Familiären Kreis".

 

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