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Neue Einreisebestimmungen gelten schon ab Donnerstag

Von nachrichten.at/apa, 27. Juli 2020, 14:05 Uhr
(Symbolbild) Bild: (APA)

WIEN. Die neuen, strengeren Einreisebestimmungen für Personen, die sich derzeit im Ausland befinden, gelten bereits ab Donnerstag.

Ursprünglich hatte das Sozialministerium davon gesprochen, dass neuen Regeln ab 1. August gelten – also ab Samstag. Tatsächlich ergibt sich aus der entsprechenden Bestimmung in der Freitagabend veröffentlichten Verordnung aber der 30. Juli.

In Kraft getreten ist die neue Verordnung mit heute, Montag. Für die Rückkehr nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist nun verpflichtend ein negativer PCR-Test notwendig. Liegt ein solcher bei der Einreise nicht vor, müssen die Betroffenen in Heimquarantäne und den Test innerhalb von 48 Stunden nachholen. Keinesfalls verlassen können die Quarantäne Drittstaatsangehörige – und zwar auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, außer wenn sie über ein Schengen-Land einreisen. Weitere Ausnahmen gibt es für Drittstaatsangehörige, nämlich für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten.

Übergangsfrist fällt kürzer aus

Für Österreicher (sowie für Personen mit Wohnsitz in Österreich), die sich bereits im Ausland befinden, gilt eine Übergangsfrist. Diese fällt aber kürzer aus, als vom Ministerium ursprünglich angekündigt. In einer Aussendung des Ministeriums am Wochenende hatte es noch geheißen, dass die neuen Regeln für sie erst ab 1. August (Samstag) gelten. Tatsächlich ist das aber schon ab 30. Juli (Donnerstag) der Fall.

Im neuen Paragraf 6a der Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 heißt es nämlich: "Für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle (...) außerhalb des Bundesgebietes befinden, gilt bis zum Ablauf des fünften Tages nach Kundmachung der Novelle (...) die Rechtslage vor Inkraftreten der Novelle (...)."

Kundgemacht wurde die Novelle am vergangenen Freitag, den 24. Juli. Da die alte Rechtslage bis zum Ablauf des fünften Tages nach Kundmachung (29. Juli) gültig bleibt, treten die neuen Bestimmungen also mit 30. Juli in Kraft.

Das sind die 32 Risikogebiete

In der Verordnung sind insgesamt 32 Risikogebiete definiert. Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten laut der Verordnung Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).

Kommen Österreicher, EU- und EWR-Bürger oder Schweizer aus einem Staat mit einer stabilen Covid-19-Situation (etwa Deutschland, Italien, Schweiz, Norwegen) besteht freie Einreise. Die Person muss sich dafür aber in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in folgenden – derzeit sicheren – Staaten aufgehalten haben: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, dem Vereinigtes Königreich und Zypern.

Video: Reaktionen auf die Einreisebestimmungen – Wien heute hat sich in der in Wien lebenden Balkan-Community umgehört.

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9  Kommentare
9  Kommentare
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blada (630 Kommentare)
am 28.07.2020 06:34

Auf der Landkarte wurde Finnland anstatt Schweden als Risikoland (rot) gekennzeichnet!

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haliblau (3.764 Kommentare)
am 27.07.2020 22:12

Wahnsinn!!!!!!! 😷 😷 😷 😷 😷 😷 Was anderes außer das das Deppen, sorry hochbezahlte Deppen kann man nicht mehr sagen. Beispiellos und das schon 6Monate. !! Schleichts euch wann die so weitermachen, dann bekommen in Österreich mehr Leute Geschwüre als Corona. 😷😷😷😷😷😷

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Kzei (152 Kommentare)
am 27.07.2020 20:11

Scheinbar ist der schlaue Gesundheitsminister sich zu gut, den Verfassungsdienst des BK einzuschalten und "wurschtelt" von einer zur nächsten Pleite was die Verordnungen anbelangt.
Er zeigt uns jeden Tag eine Tafel, man kann eh nicht erkennen was darauf gezeichnet ist, und hält die Bevölkerung zum Narren.
Schluss damit.

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soling (7.432 Kommentare)
am 28.07.2020 09:09

--- und weg mit ihm !!!

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Lamborghini44 (1.972 Kommentare)
am 27.07.2020 17:33

Das Gruselkabinett, sprich Bundesverwirrung, mit dem täglichen Beweis der Unfähigkeit, wird langsam zur Gefahr für das Land.

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haliblau (3.764 Kommentare)
am 27.07.2020 23:03

Meine Red👍👍👍👍👍

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Juni2013 (9.845 Kommentare)
am 27.07.2020 16:43

Chaos in der juristischen Abteilung im Gesundheitsministerium.

www.orf.at/#/stories/3175176/:
"„27 Fehler“: Juristen kritisieren neue Einreiseregeln
Die Kritik an den Coronavirus-Verordnungen hält an. Nachdem am Wochenende die neuen Einreisebestimmungen für Verwirrung gesorgt hatten, erklärten heute die Verfassungsjuristen Manfred Matzka und Heinz Mayer im Ö1-Mittagsjournal auch, warum: zu viele Fehler und zu ungenau."
"Regeln „nicht logisch“"
"„Unterschiedliche Leute interpretieren Unterschiedliches in den Text hinein, und der Kuddelmuddel ist beinand“, so Matzka.
Für Verfassungsjurist Mayer legen die Verordnungen nahe, dass „offenbar die Formulierung von Rechtsvorschriften nicht in der Hand von ausreichend qualifizierten Juristen liegt“. Matzka betonte abermals die Kompetenz des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt: „Gibt’s den nicht mehr? Darf er nichts sagen? Wird er nicht eingeschaltet? Ich verstehe das nicht. Es sind ja Profis vorhanden. Die werden offenbar nicht genutzt."

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spektator (2.077 Kommentare)
am 27.07.2020 17:35

ja unbegreiflich habe ich auch zu Mittag gehört was die sagten!
wobei:
der Wichtigmacherei eines JusAssistenten aus Wien ist es "zu verdanken" dass der VGH gegen die im März eben sehr schnell und rigide beschlossenen Verordnungen entschied.
Klar ist nun
a) dass ich alles verzögerte
(denken d.Hr Uni.Ass. & VGH dass dadurch mehr Fälle auftreten werden - die Verantwortung tragen beide !)
b) es ist schon komisch dass ein Ministerium mit Spitzenjuristen 8sind die auf Urlaub & d. nachwuchs werkt?) nicht binnen einiger tage, spätestens Woche eine einigermaßen logische, wasserdichte Vdg. erstellen können?
Sind wir am Balkan oder in Italien?
c) nicht desto trotz - siehe wie bei uns "Eigenverantwortung" abläuft...muß die Regierung schnell und rigide vorgehen (können)
Die zweite Welle rollt - dank Tourismus und Partigelüste von Tourismuspraktikanten...u.sie wird noch stärker.

OK dann werden wir entscheiden wieviele Mrd./Tausend Arbeitslose uns ein CoronaToter wert ist -aber keiner wird es sagen

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soling (7.432 Kommentare)
am 28.07.2020 09:12

Der Fisch fängt bekanntlich auf Kopf zu stinken an. Der Anschober gehört verjagt.

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