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Neue Corona-Verordnung: FFP2-Pflicht für Ungeimpfte auch in Theatern und bei Konzerten

Von nachrichten.at/apa   13.September 2021

Auch in Kultureinrichtungen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine FFP2-Maske tragen. Schon klar war diese Regel für den Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen - also etwa Kleidungsgeschäfte.

Auch im Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wo bisher schon ein Mund/Nasen-Schutz anzulegen war, ist ab Mitte September wieder eine FFP2-Maske anzulegen. Das gilt aber für sämtliche Gruppen, also nicht nur für Ungeimpfte.

Strengere Sonderregeln für Ungeimpfte

Wie weit die strengeren Sonderregeln für die Impf-Verweigerer gehen, ist indes einigermaßen unklar, was den Kulturbetrieb betrifft. Fix scheint, dass in Bibliotheken, Museen und Archiven der besonders effektive FFP2-Schutz anzulegen ist. Ob diese Verpflichtung für Ungeimpfte auch bei Konzerten, Theatern etc. gilt, bleibt abzuwarten. Einerseits wird im finalen Text auf die 3G-Regel für diesen Bereich verwiesen, andererseits steht in den Erläuterungen des Verordnungsentwurfs, dass die Sonderregel für den Handel mit nicht lebensnotwendigen Gütern "für sämtliche Kultureinrichtungen" gilt. Das würde eine FFP2-Pflicht für Ungeimpfte auch im Konzert und Theater bedeuten.

Zu beachten ist bei all dem, dass die Länder auch restriktivere Regeln anwenden dürfen. Das betrifft aktuell vor allem Wien. Hier müssen auch geimpfte und genesene Personen beispielsweise im Modehandel weiter Maske tragen, allerdings im Gegensatz zu den Ungeimpften reicht ein normaler Mund-Nasen-Schutz aus.

PCR vor Antigen-Tests

Zurückgedrängt werden sollen auch die weniger zuverlässigen Antigen-Tests. Sie sind nur noch 24 Stunden gültig, während PCR-Tests weiter 72 Stunden anerkannt werden. Ausnahmen gibt es für Schüler, wo Antigen-Tests im Rahmen des Ninja-Passes länger akzeptiert werden, was mit der starken Test-Frequenz begründet wird. Apropos Schule: Die Vorgaben für Lehrer mit vermehrten Pflichttests werden laut der Verordnung auch für Kindergarten-Personal und Tagesbetreuer (Tagesmütter/väter etc.) gelten.

Schließlich wird ein 3G-Nachweis auch bei Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 25 notwendig. Bisher lag die Grenze bei 100.

Noch kein Plan für Stufe 2

Interessant ist, dass die Verordnung nur die erste Etappe des Regierungsplans beinhaltet. Dabei hätte Stufe zwei eigentlich mehr Brisanz und dürfte mit 300 Intensivbetten recht bald erreicht werden. Denn ab da soll in der Nachgastronomie (und ähnlichen Orten) sowie bei Großveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze 2G etabliert werden. Das heißt, ein Test nützt dann nichts mehr, man muss geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahres genesen sein. Ob das dann aber nur für Kunden gilt oder auch für das Personal, weiß man weiter nicht, da es in der Verordnung nicht dargelegt wird.

Wien hatte zuletzt auf ein Vorziehen der Stufen zwei und drei (die nur noch PCR-Tests zulässt) gedrängt. Ob man allenfalls selbstständig mit schärferen Maßnahmen vorpreschen will, machte man u.a. von der Ausformulierung der Verordnung abhängig. Allzu viel Input von der Ampel-Kommission, in der neben diversen Experten auch Vertreter der neun Länder integriert sind, erwartete man offenbar nicht, wurde dem Gremium der Verordnungstext doch erst Montagabend übermittelt. Dabei soll er bereits in der Nacht zum Dienstag veröffentlicht werden. Die SPÖ hatte sich schon am Vormittag darüber empört, dass die Verordnung wie schon häufiger erst im letzten Moment vorgelegt werde.

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