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Neue Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten ab Mittwoch

Von nachrichten.at   14.September 2021

Die "Benchmark" für die ab Mittwoch geltenden neuen Covid-Maßnahmen ist bereits am Dienstag in Österreich erreicht worden: 200 Menschen wurden auf Intensivstationen betreut. Damit tritt ab Mittwoch Stufe 1 des Corona-Plans für den Herbst in Kraft. Die zugehörige Verordnung, die die neuen Maßnahmen regelt, wurde denkbar knapp am späten Montagabend vorgelegt. Die wichtigsten Regeln im Überblick: 

Was gilt in Öffis und im Supermarkt?

  • In allen Bereichen, wo schon bisher Maske getragen werden musste, reicht ein normaler Mund-Nasen-Schutz ab Mittwoch nicht mehr aus. Das heißt, es muss in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten etc. wieder eine FFP2-Maske angelegt werden.
  • Diese Regel gilt unabhängig vom Impfstatus für alle Personen. In Bus, Straßenbahn und Zug, sowie im Supermarkt, in Drogerien, in Postfilialen, Tankstellen und Apotheken müssen also sowohl Geimpfte, als auch von Ungeimpfte FFP2-Masken tragen. 

Wie sieht es mit dem sonstigen Handel aus?

  • Im Handel, der nicht dem täglichen Bedarf dient – also etwa in Kleidungsgeschäften oder Elektronikmärkten – gilt für ungeimpfte Personen eine FFP2-Maskenpflicht. 
  • Kunden, die geimpft oder genesen sind, müssen keine Maske tragen – Ausnahme Wien, wo aber ein normaler Mund-Nasen-Schutz reicht
  • Die Kunden müssen den Nachweis für die Dauer des Aufenthalt bereithalten. 

Was gilt in Discos und Bars?

  • Für die Nachtgastronomie gilt in der aktuellen Stufe 1 wieder die 3G-Regel, Nachtschwärmer müssen getestet, geimpft oder genesen sein. 
  • Als Tests werden nur PCR-Tests akzeptiert.

Was, wenn ich ins Kino oder ins Konzert will?

  • In Theatern, Kinos und Konzerten gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Das heißt, ein Zutritt ist nur für Personen möglich, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. 
  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist für sämtliche Besucherinnen und Besucher nicht nötig. 
  • Veranstalter können darüber hinaus eigene Corona-Konzepte umsetzen. So ist beispielsweise am Wiener Donauinselfest am bevorstehenden Wochenende der Zutritt aufs Gelände überhaupt nur mit einem negativen PCR-Test möglich. 

Wie hält es die Kirche mit den Regeln?

  • Bei Gottesdiensten in der katholischen Kirche gilt wieder FFP2-Maskenpflicht.
  • Bei Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt die 3G-Regel, Maskenpflicht gibt es hier keine. 

Was muss ich in Museen und Galerien beachten?

  • Ungeimpfte müssen in Museen, Ausstellungshäusern und Galerien ab Mittwoch eine FFP2-Maske tragen. Analog zum Handel soll das stichprobenmäßig durch die Polizei kontrolliert werden.
  • Wien ist hier ebenfalls strenger und schreibt allen übrigen Besucherinnen und Besuchern - also auch geimpften und genesenen - das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vor.

Muss sich mein Kind auch an die Regeln halten?

  • Es gilt, was schon bisher galt: Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr müssen keinen Masken tragen
  • Kinder unter zwölf Jahren sind von 3G-Regeln ausgenommen, Ausnahme ist auch hier wieder Wien. Hier müssen Kinder ab sechs einen 3G-Nachweis bringen. 
  • Für Schulkinder gibt es neue Quarantäneregeln. Mitschüler können sich nach fünf Tagen mit einem PCR-Test freitesten.

Wie lange gilt nun welcher Test?

  • Antigen-Tests sind nur noch 24 Stunden gültig.
  • PCR-Tests werden weiterhin 72 Stunden lang anerkannt.
  • Ausnahmen gibt es für Schüler, wo Antigen-Tests im Rahmen des Ninja-Passes länger akzeptiert werden, was mit der starken Test-Frequenz begründet wird. 

Was noch unklar ist

  • Was passiert bei Stufe zwei? Die neue Verordnung beinhaltet nur die erste Etappe des Regierungsplans. Dabei hätte Stufe zwei mehr Brisanz und dürfte mit 300 Intensivbetten recht bald erreicht werden. Ab da soll in der Nachgastronomie (und ähnlichen Orten) sowie bei Großveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze 2G etabliert werden. Das heißt, ein Test nützt dann nichts mehr, man muss geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahres genesen sein. Ob das dann aber nur für Kunden gilt oder auch für das Personal, weiß man weiter nicht, da es in der Verordnung nicht dargelegt wird.
  • Wer kontrolliert die Maskenpflicht im Handel? Müssen die Handelsbetriebe die Maskenpflicht kontrollieren, oder können sie es tun, wenn sie wollen - darüber herrscht nach einem Disput zwischen Handelsverband und Wirtschaftsministerium weiterhin Verwirrung. Am Dienstagabend schaltete sich das Gesundheitsministerium ein. Grundsätzlich seien Kunden zur Einhaltung aller gültigen Maßnahmen verpflichtet. Darüber hinaus sieht das Gesundheitsministerium sowohl den Handel als auch die Polizei in der Pflicht.
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