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Neue Corona-Regeln verunsichern Lehrer, Eltern und den Handel

Von Annette Gantner   16.September 2021

Binnen 24 Stunden wurden in Österreich 2624 Neuinfektionen mit dem Coronavirus registriert, auf den Intensivstationen liegen rund 200 Covid-Erkrankte.

Dennoch werden nun an den Schulen die Maßnahmen gelockert: Statt nach zehn Tagen können sich Schüler, die nach einem Infektionsfall in der Klasse in Quarantäne geschickt wurden, schon nach fünf Tagen freitesten. Zudem wurde festgelegt, dass bei älteren Schülern nur noch die direkten Sitznachbarn eines positiv Getesteten sowie dessen engste Kontakte daheim bleiben müssen und nicht die gesamte Klasse. An den Volksschulen kann bei nur einem Fall in der Klasse von Maßnahmen abgesehen werden.

Nicht nur der Sitznachbar

Pflichtschullehrervertreter Paul Kimberger sprach davon, dass die neuen Corona-Regeln an den Schulen "zusätzliche Verunsicherung und Irritation" schaffen. Da sich die Infektion über Aerosole verbreitet, werde sie beim Sitznachbarn nicht haltmachen. "Das scheint eine politische Entscheidung zu sein, ein recht gutes Gefühl habe ich dabei nicht", sagte er.

Als "Gratwanderung" bezeichnet es Public-Health-Experte Hans-Peter Hutter. "Innerhalb kürzester Zeit waren nach dem Schulstart die Klassen leer geräumt, wenn alle wieder zu Hause sitzen, ist das auch für die Familien eine Belastung." Er plädiert für Luftfilter in den Schulen, für eine Ausweitung der Maskenpflicht sowie regelmäßige Corona-Tests auch über die Sicherheitsphase an den Schulen hinaus, um einen raschen Anstieg der Infektionen zu verhindern.

Pflichtschul-Elternvertreter Paul Haschka kritisierte gestern wiederum, dass laut Verordnung des Bildungsministeriums Schulen derzeit keinen Distanz-Unterricht für Kinder in Quarantäne anbieten könnten. Er forderte hier rasch Änderungen. Zumindest für Eltern, die wegen der Quarantäne ihrer Kinder nicht arbeiten können, gibt es eine Erleichterung: Die Sonderbetreuungszeit wird rückwirkend mit 1. September und nicht erst mit Oktober wieder eingeführt.

Warten auf Stufenplan

Seit Mittwoch gilt in vielen Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht. Es ist der erste Teil des Corona-Stufenplans, dessen Ziel es ist, eine Überlastung der Intensivstationen zu verhindern. Erwartet wird, dass die zweite Stufe Ende September erreicht wird, eine Verordnung darüber, wie die weiteren Maßnahmen umgesetzt werden sollen, lag gestern untertags noch nicht vor. Stattdessen wurde am Mittwoch weiter über die aktuelle Verordnung, die Stufe eins der Verschärfungen regelt, gestritten.

Vor allem ein Punkt bleibt heikel: die Kontrolle der Maskenpflicht von Ungeimpften im Handel. Die Angestellten könnten nicht zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit noch Gesundheitsdaten abfragen, monierte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (VP) versicherte nach dem Ministerrat, dass die Kontrolle der Maskenpflicht von Ungeimpften im Handel nur eine Kann-Bestimmung sei.

Für Andreas Janko, Professor für Öffentliches Recht an der Johannes-Kepler-Uni, ist die Regelung eine Grauzone. "Der Inhaber einer Betriebsstätte muss Sorge dafür tragen, dass Kunden die Auflagen erfüllen. Tut er dies nicht, beträgt der Strafrahmen bis zu 3600 Euro."

Frage der Sorgfaltspflicht

In den Erläuterungen sei jedoch festgelegt, dass die Händler etwa je nach Kundenaufkommen diese Sorgfaltspflicht erfüllen müssen und der Bogen nicht überspannt werden dürfe. "Nur einen Informationszettel hinzuhängen, dass Ungeimpfte eine Maske tragen müssen, wird zu wenig sein. Es gibt aber auch keine lückenlose Kontrollpflicht", sagt Janko. Polizeigewerkschafter hatten bereits kundgetan, dass sie die Kunden nicht kontrollieren wollen. "Natürlich ist die Polizei dazu verpflichtet", stellt Janko klar.

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20. April 2024