Neue Corona-Regeln verunsichern Lehrer, Eltern und den Handel
WIEN. Zahl der Corona-Fälle steigt rapide, Sorge um höhere Infektionszahlen bei Kindern
Binnen 24 Stunden wurden in Österreich 2624 Neuinfektionen mit dem Coronavirus registriert, auf den Intensivstationen liegen rund 200 Covid-Erkrankte.
Dennoch werden nun an den Schulen die Maßnahmen gelockert: Statt nach zehn Tagen können sich Schüler, die nach einem Infektionsfall in der Klasse in Quarantäne geschickt wurden, schon nach fünf Tagen freitesten. Zudem wurde festgelegt, dass bei älteren Schülern nur noch die direkten Sitznachbarn eines positiv Getesteten sowie dessen engste Kontakte daheim bleiben müssen und nicht die gesamte Klasse. An den Volksschulen kann bei nur einem Fall in der Klasse von Maßnahmen abgesehen werden.
Nicht nur der Sitznachbar
Pflichtschullehrervertreter Paul Kimberger sprach davon, dass die neuen Corona-Regeln an den Schulen "zusätzliche Verunsicherung und Irritation" schaffen. Da sich die Infektion über Aerosole verbreitet, werde sie beim Sitznachbarn nicht haltmachen. "Das scheint eine politische Entscheidung zu sein, ein recht gutes Gefühl habe ich dabei nicht", sagte er.
Als "Gratwanderung" bezeichnet es Public-Health-Experte Hans-Peter Hutter. "Innerhalb kürzester Zeit waren nach dem Schulstart die Klassen leer geräumt, wenn alle wieder zu Hause sitzen, ist das auch für die Familien eine Belastung." Er plädiert für Luftfilter in den Schulen, für eine Ausweitung der Maskenpflicht sowie regelmäßige Corona-Tests auch über die Sicherheitsphase an den Schulen hinaus, um einen raschen Anstieg der Infektionen zu verhindern.
Pflichtschul-Elternvertreter Paul Haschka kritisierte gestern wiederum, dass laut Verordnung des Bildungsministeriums Schulen derzeit keinen Distanz-Unterricht für Kinder in Quarantäne anbieten könnten. Er forderte hier rasch Änderungen. Zumindest für Eltern, die wegen der Quarantäne ihrer Kinder nicht arbeiten können, gibt es eine Erleichterung: Die Sonderbetreuungszeit wird rückwirkend mit 1. September und nicht erst mit Oktober wieder eingeführt.
Warten auf Stufenplan
Seit Mittwoch gilt in vielen Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht. Es ist der erste Teil des Corona-Stufenplans, dessen Ziel es ist, eine Überlastung der Intensivstationen zu verhindern. Erwartet wird, dass die zweite Stufe Ende September erreicht wird, eine Verordnung darüber, wie die weiteren Maßnahmen umgesetzt werden sollen, lag gestern untertags noch nicht vor. Stattdessen wurde am Mittwoch weiter über die aktuelle Verordnung, die Stufe eins der Verschärfungen regelt, gestritten.
Vor allem ein Punkt bleibt heikel: die Kontrolle der Maskenpflicht von Ungeimpften im Handel. Die Angestellten könnten nicht zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit noch Gesundheitsdaten abfragen, monierte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (VP) versicherte nach dem Ministerrat, dass die Kontrolle der Maskenpflicht von Ungeimpften im Handel nur eine Kann-Bestimmung sei.
Für Andreas Janko, Professor für Öffentliches Recht an der Johannes-Kepler-Uni, ist die Regelung eine Grauzone. "Der Inhaber einer Betriebsstätte muss Sorge dafür tragen, dass Kunden die Auflagen erfüllen. Tut er dies nicht, beträgt der Strafrahmen bis zu 3600 Euro."
Frage der Sorgfaltspflicht
In den Erläuterungen sei jedoch festgelegt, dass die Händler etwa je nach Kundenaufkommen diese Sorgfaltspflicht erfüllen müssen und der Bogen nicht überspannt werden dürfe. "Nur einen Informationszettel hinzuhängen, dass Ungeimpfte eine Maske tragen müssen, wird zu wenig sein. Es gibt aber auch keine lückenlose Kontrollpflicht", sagt Janko. Polizeigewerkschafter hatten bereits kundgetan, dass sie die Kunden nicht kontrollieren wollen. "Natürlich ist die Polizei dazu verpflichtet", stellt Janko klar.
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Kurz hatte recht. Nun kennt jeder Einen, der sich nicht auskennt. Man müßte diese Regierungsmitglieder viel besser bezahlen, dann würden wir nicht von Unfähigen regiert.
Die Kinder sind momentan die Leidtragenden. Die Alten, auf die sie im Vorjahr so viel Rücksicht genommen haben, sind jetzt alle geimpft und die fahren auf Kreuzfahrt oder lustig in der Gegend rum und wenn bei jedem positiven Test alle 14 Tage zu Hause bleiben müssen, dann haben offene Schulen keinen Sinn.
Wo ist denn jetzt der Hausverstand, wenn man ihn braucht. So schwierig ist das ja auch nicht, mit Maske zum Einkaufen, Testen vor Veranstaltungen, auch wenn man geimpft ist und das bisherige Händewaschen etc.
Wer solch einen Schwachsinn ‚erfindet‘ der sollte seines Postens wegen Unfähigkeit sofort enthoben werden.
Wer bei diesem Schwachsinn noch mitmacht ist selber schuld.
Wie kann man in einer Pandemie gesund bleiben?
Zumindest geistig...
Wer heutzutage mit Veränderungen nicht umgehen kann, hat ein großes Problem.
Siehe Überschrift!
Wenn ich sonst keine Probleme hätte, würde ich mich auch mit dem Affentheater beschäftigen. Worin bestehen eigentlich die Veränderungen? Mir fehlen die PK vom Rudi nicht. Ich kann mit seinem Abgang umgehen. Jetzt verzapfen eben andere ihre Weisheiten.
"Es gibt aber auch keine lückenlose Kontrollpflicht", sagt Janko. Polizeigewerkschafter hatten bereits kundgetan, dass sie die Kunden nicht kontrollieren wollen. "Natürlich ist die Polizei dazu verpflichtet", stellt Janko klar."
Was erlaubt sich Janko eigentlich da? Wurde doch längst von unseren Forumsexperten festgestellt, dass die Polizei nur im Auftrag anderer Behörden der Kontrollpflicht nachzukommen hat.
Bin ich aber froh, dass unser Forum bereits rechtzeitig korrigierend eingegriffen hat und das Verwaltungshandeln richtig beschrieben hat.
Im Zweifelsfall gilt doch hoffentlich die Meinung der Forumsexperten, oder?
Was sollen wir in unserem Land, das langsam zum "Schildbürgerland" verkommt, auch erwarten?
"ab 15. September bei 200 Intensivpatienten"
Hatten wir aber gestern NICHT!
es wurde ja auch kein stufenplan erlassen sondern die bestehende 2. Covid-19-Maßnahmenverordnung einfach mal prophylaktisch verändert und auf 31.10. verlängert worden...
Von einer Anzahl oder Prozent an Intensivpatienten ist auch keien Rede in der aktuellen Fassung. Somit wurden wir wieder angelogen und für dumm verkauft.
wers nicht glaubt bitte hier nachlesen
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011576
Nicht jeder Blödsinn dieser Clique geschieht bewusst.